Wirtschaftspolitik – Entwicklungen und Aktivitäten
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Konjunktur Baden-Württemberg
Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Gesamtjahr 2019 um 0,1 %. Die Wachstumsdynamik im Jahresverlauf blieb schwach ausgeprägt. Auch der L-Bank-Geschäftsklimaindex lag im ersten Quartal 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie weit unter dem Wert des Vorquartals. Momentane Vorhersagen für die weitere Wirtschaftsentwicklung sind sehr schwierig.
Der Index der Verbraucherpreise lag im April 2020 um insgesamt 0,9 % über dem Niveau des Aprils im Jahr 2019. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2018 lag der Verbraucherpreisindex im Jahr 2019 1,5% höher. Eine wesentliche Ursache für die Teuerung im aktuellen Beobachtungszeitraum lag in den deutlich gestiegenen Preisen für Haushaltsenergie.
Die baden-württembergischen Bauunternehmen erwirtschafteten im Jahr 2019 19 Mrd. Euro, verglichen zum Vorjahr ein Plus von 9,3 %. Diese positive Entwicklung hat in allen Bausparten hohe Zuwachsraten ermöglicht. Bei den größeren Bauunternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern betrug das Umsatzvolumen 14 Mrd. Euro. Hier dominierte vor allem der Wirtschaftsbau (+15,2 %). Etwas schwächer verlief die Entwicklung im Wohnungsbau (+6,5 %) und im öffentlichen Bau (+9,8%).
Die Baustoff- sowie Steine-und-Erden-Nachfrage hat sich 2019 alles in allem auf dem Vorjahresniveau bewegt. Die Entwicklung war damit schlechter als zum Jahresbeginn 2019 erwartet. Hier hat sich die schwache Nachfrage aus industriellen Abnehmersektoren, aber auch die unterproportionale Partizipation an der Baukonjunktur aufgrund des geringeren Baustoffeinsatzes etwa bei Erhaltungsmaßnahmen niedergeschlagen.
Zugelegt haben 2019 auch die Auftragseingänge. Sie stiegen bis Ende Dezember um 15,2 % auf insgesamt 12 Mrd. Euro. Probleme bereitet allerdings die schwache Nachfrage im Straßenbau. Die Auftragseingänge lagen in dieser Sparte nur magere 1,7 % über dem Vorjahresniveau. Am stärksten wuchs mit +33,5 % der Wirtschaftsbau.
Angesichts der Coronapandemie hofft die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg, dass sie bis Jahresende 2020 ein ähnliches Umsatzvolumen erwirtschaften kann wie 2019. Voraussetzung ist jedoch, dass Bund und Land die richtigen Maßnahmen ergreifen, damit die Baunachfrage auch in den kommenden Monaten gesichert bleibt. Die Branche befürchtet, dass insbesondere Städte und Kommunen angesichts der Corona-Krise und der zu erwartenden Steuermindereinnahmen wichtige Ausschreibungen hinauszögern bzw. bereits erteilte Aufträge stornieren. Laut Verband sind die Auftragseingänge im 1. Quartal 2020 verglichen zum Vorjahr um 7,1 % ins Minus gerutscht. Im Monat März betrug der Rückgang 3,8 %. Dies sei aber primär auf einen Basiseffekt zurückzuführen, da die Auftragseingänge im März 2019 um fast 25 % über dem Vorjahresniveau lagen.
Sorgen bereitet der Bauwirtschaft allerdings die Auftragsentwicklung im Straßenbau. Hier gab es in den ersten drei Monaten des Jahres trotz milder Witterung einen Auftragsrückgang um 10,8 %. Damit setzt sich der Negativtrend des letzten halben Jahres in dieser Bausparte weiter fort. Hoffnungen ruhen dagegen auf dem Wohnungsbau. Sowohl Umsatz- als auch Auftragszahlen entwickelten sich hier bislang positiv. Die Umsätze aller Bausparten lagen bis Ende März um 7,5 % über dem Vorjahr. Für das erste Vierteljahr 2020 sieht der Verband noch keine signifikanten coronabedingten Einflüsse. Dennoch rechnet auch die Baubranche auf Grund der massiven Einbrüche im Wirtschaftssektor in den kommenden Monaten mit einem spürbaren Auftragsrückgang im Wirtschaftsbau. Umso mehr setzt sie jetzt auf eine stärkere Nachfrage der öffentlichen Hand.
Für 2020 erwartet der bbs (Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.) angesichts des weiterhin dynamischen Verlaufs der Baunachfrage einen Produktionszuwachs in der Steine- und Erdenindustrie in der Größenordnung von +0,5 %.
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Hauptverband Bauindustrie
Das deutsche Bauhauptgewerbe profitiert weiterhin von einer lebhaften Nachfrage nach Bauleistungen und startet kraftvoll in das Jahr 2020: Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten meldeten für das erste Quartal im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum ein Umsatzplus von nominal 12,4 % (real: +8,8 %).
Der Jahresumsatz im Bauhauptgewerbe ist 2019 um 5,1 % gegenüber dem Jahr 2018 gestiegen. Damit erzielte das Bauhauptgewerbe im siebten Jahr in Folge einen Umsatzanstieg. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes lag der Umsatz im Bauhauptgewerbe in 2019 in allen Betrieben bei 135 Mrd. Euro. Dies waren fast 8,5 Mrd. Euro mehr als in 2018 (+6,7%).
Der Auftragseingang legte im Bauhauptgewerbe 2019 insgesamt um gut 8 % gegenüber dem Vorjahr zu. Stabilster Treiber bleibt dabei der Wohnungsbau mit +9,7 %. Aber auch der Wirtschaftsbau kommt auf +8,9 %, allerdings bei volatilem Verlauf im letzten Quartal. Im öffentlichen Bau laufen die Order nach einem schwachen letzten Quartal in 2019 bei ca. +6,5 % aus.
Laut ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) führt die Corona-Pandemie im Jahresverlauf zu deutlichem Umsatzrückgang. In einem optimistischen Szenario rechnet der ZDB damit, dass die die Bauwirtschaft am Ende des Jahres denselben Umsatz wie 2019 erwirtschaftet, was real immer noch einen Rückgang von ca. 3 % bedeuten würde. Wenn es schlechter läuft, können es auch nominal -2 % bzw. real -5 % werden.
Die Abfolge von Pandemie und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen hat einen Angebotsschock quer durch die Volkswirtschaft mit einem unmittelbar nachfolgenden Nachfrageschock ausgelöst. Die Corona-Krise zwingt auch die Bauwirtschaft zu einer Neubewertung der Erwartungen. Aus verschiedenen Umfragen ist erkennbar, dass bereits sehr früh Aufträge in deutlichem Umfang storniert wurden. Im zweiten Halbjahr 2020 wird mit einer weiter nachlassenden Ordertätigkeit gerechnet.
Die Baustoff-, Steine- und Erdenindustrie gewinnt in Deutschland jährlich rund 550 Mio. Tonnen mineralische Rohstoffe. Bezogen auf die Menge entfällt damit der mit Abstand größte Anteil der gewonnenen Rohstoffe auf Steine und Erden. So kann der weit überwiegende Teil des heimschen Steine- und Erden-Bedarfs abgedeckt werden – im Gegensatz etwa zu Energierohstoffen und Erzen, die eingeführt werden müssen.
In Baden-Württemberg beträgt die Fördermenge ca. 90 Mio. bis 110 Mio. Tonnen pro Jahr. Seit dem Ende der Wirtschaftskrise 2009 hat sich die Baustoffnachfrage stabilisiert; die Produktion steigt seit einigen Jahren tendenziell leicht an. Gleichwohl hat sich die Baustoffnachfrage teilweise von der Bautätigkeit entkoppelt: Die Bauinvestitionen haben seit ca. 2010 in der Summe deutlich stärker zugenommen als die Baustoffproduktion. Diese Diskrepanz ist u. a. auf die steigende Bedeutung der weniger materialintensiven Erhaltungsinvestitionen im Tiefbau sowie den höheren Anteil der technischen Gebäudeausrüstung an den Baukosten zurückzuführen, mit dem der Anteil des Steine-Erden intensiven Rohbaus sinkt.
Die baden-württembergische Bauwirtschaft bleibt weiterhin auf Wachstumskurs. Sie meldet für ihre Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten von Januar bis März 2020 ein Umsatzvolumen von insgesamt 2,79 Mrd. Euro, ein Zuwachs von 7,4 % verglichen mit den entsprechenden Vorjahresmonaten.
Im März 2020 unterschritten die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe mit einem Volumen von rund 1,04 Mrd. Euro den März 2019 um 3,8 %. Von Januar bis März zusammengerechnet erreichten die Auftragseingänge einen Umfang von rund 2,92 Mrd. Euro, ein Minus von 7,1 % verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg ist zuversichtlich, dass sich die Nachfrage nach Bauleistungen weiterhin gut entwickeln wird. Die ungebrochene Investitionsneigung des verarbeitenden Gewerbes verspricht auch für die kommenden Monate eine gute Auslastung der Bauunternehmen und damit auch der Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie Baden-Württembergs.
Nach den Ergebnissen der Bautätigkeitsstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg werden die im Jahresverlauf Januar bis Dezember 2019 genehmigten neuen Wohnungen in Wohngebäuden (40.192) und in Nichtwohngebäuden (1.533) entstehen.
Der Baupreis ist im ersten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen. Bei Wohngebäuden insgesamt um 2,8 %. Der Preis beim Straßenbau stieg um 2,7 %.
Zusammen mit unserem Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) prognostiziert der ISTE für Baden-Württemberg:
- Aufschwung im Bau dürfte sich in diesem Jahr fortsetzen
- Verstetigung des öffentlichen Baus
- Aussichten für die Steine- und Erdenindustrie bleiben positiv, jedoch sind keine dynamischen Anstiege zu erwarten
Verkehrspolitik
Die Investition in eine funktionierende und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur zu Wasser, zu Lande und in der Luft über alle Verkehrsträger hinweg ist eine Investition in die Zukunft der gesamten Volkswirtschaft und ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung. Der vernachlässigte Infrastrukturneubau in peripheren Teilräumen in der Vergangenheit ist heute ein wesentlicher Standortnachteil, außerdem führt der häufig schleppende Erhalt und Ausbau in den Verdichtungsräumen regelmäßig zum Kollaps der Verkehrsnetze.
Die Bemühungen hierzu gehen, was den Erhalt und den Ausbau anbelangt, in die richtige Richtung und sind zu begrüßen. Daneben dürfen jedoch auch Neubaumaßnahmen nicht aus dem Auge verloren werden. Auch sie sind im öffentlichen Interesse einer funktionierenden Gesellschaft in Stadt und Land. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg ist zwingend darauf angewiesen.
Im Jahr 2020 sind nach der Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) rund 73 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau bereitgestellt. Mit den derzeit vorgesehenen Projekten werden insgesamt Investitionen von 140 Mio. Euro ausgelöst. Es können im Lauf dieses Jahres auch noch weitere Vorhaben gefördert werden, da eine unterjährige Programmaufnahme möglich ist. Der weit überwiegende Teil der bisher bewilligten Vorhaben hat einen Schwerpunkt auf der Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsweges sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Somit gehen diese Maßnahmen mit einem Ausbau und daher einem Bedarf an mineralischen Rohstoffen einher. Darüber hinaus stehen weitere 55 Mio. Euro für weitere Maßnahmen nach dem LGVFG wie z.B. Brückenmodernisierungen oder den Radschnellwegebau zur Verfügung.
In Baden-Württemberg sollen in die Erhaltung von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Jahr 2020 rund 578 Mio. Euro für rund 320 Maßnahmen investiert werden. Im Vorjahr waren dies rund 10 Mio. Euro mehr. Das Land steuert hiervon 153 Mio. Euro (2019: 183 Mio. Euro infolge Verstärkung aus der Sanierungsrücklage) bei. Der Bund stellt für die Erhaltung des Bundesfernstraßennetzes voraussichtlich rund 425 Mio. Euro zur Verfügung (2019: 405 Mio. Euro). Bei den Erhaltungsmaßnahmen handelt es sich bei den Autobahnen überwiegend um Bauwerkssanierungen, bei den Bundesstraßen überwiegend um Fahrbahndeckenerneuerungen. Erstmalig wurde in den Jahren 2019 und 2020 auch ein Steigensanierungsprogramm mit rund 20 Mio. Euro Investitionsvolumen aufgelegt, das insbesondere den Mittelgebirgslagen zugutekommt.
Bedauerlich ist, dass die Investitionen des Bundes in Bedarfsplanmaßnahmen für 2019 und 2020 um rund 10 % niedriger ausfallen als im Jahr 2018. Auch die Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen der Landesstraßen bleibt lediglich konstant. Somit nimmt die Bautätigkeit zwangsläufig ab, da die Kostenentwicklung mit den bereitgestellten Mitteln nicht ausgeglichen werden kann.
Die gesamten Investitionen von Bund und Land in Bundesfern- und Landesstraßen bleiben somit mit knapp über einer Milliarde Euro unverändert, eine Dynamisierung bleibt aus.
Die Anzahl der Beschäftigten in der Straßenbauverwaltung des Landes liegt derzeit bei rund 1600 Vollzeitäquivalenten. Somit konnte zwar in den letzten Jahren ein Zuwachs erreicht werden, allerdings waren vor 15 Jahren rund 150 Personen mehr in diesem Bereich beschäftigt. Für die zügige und qualifizierte Planung von Maßnahmen besteht weiterhin Handlungsbedarf in der Personalausstattung.
Im Land sind durchaus große Vorhaben in der Planung bzw. Planfeststellung, die gemäß Investitionsrahmenplan des Bundes bis 2023 zum Baubeginn vorgesehen sind.
Bei den Autobahnen sind dies:
- A6: Ausbau auf 6 Fahrstreifen zwischen Autobahnkreuz Weinsberg und Anschlussstelle Ilshofen/Wolpertshausen
- A8: Ausbau auf 6 Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg)
- A81: Ausbau auf 6 Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Böblingen-Hulb und Sindelfingen-Ost (Baufreigabe 2019)
- A98: Neubau 1. Fahrbahn zwischen Rheinfelden-Karsau und Schwörstadt (Hochrheinautobahn)
Bei den Bundesstraßen sind dies folgende Vorhaben (absteigend nach Länge):
- B31: 2-streifiger Neubau zwischen Breisach und Freiburg
- B14: 4-streifiger Neubau zwischen Nellmersbach (2.BA) und Backnang-West (planfestgestellt)
- B34: 2-streifiger Neubau Ortsumfahrung Grenzach (planfestgestellt)
- B10: 2-streifiger Neubau Ortsumfahrung Enzweihingen
- B10: 2-streifiger Neubau Ortsumfahrung Berghausen
- B29a: 2-streifiger Neubau Ortsumfahrung Ebnat (Bebauungsplan)
- B10: Erweiterung auf 4 Fahrstreifen zwischen Pforzheim-Eutingen und Niefern
- B294: 2-streifiger Neubau Ortsumfahrung Winden (planfestgestellt)
- B293: 4-streifiger Neubau zwischen Landesgrenze RP/BW und der B10 (2. Rheinbrücke)
Daneben sind bei den Landesstraßen u.a. folgende Neubaumaßnahmen in fortgeschrittenem Planungsstadium bzw. kürzlich planfestgestellt:
- L78b: Neubau Querspange südlich Rastatt
- L259: Neubau Ortsumfahrung Risstissen (planfestgestellt)
- L546: Neubau Ortsumfahrung St. Leon
- L1165: Neubau Ortsumfahrung Beimerstetten
Es ist deutlich festzustellen, dass die Priorisierung der neu zu bauenden Straßen zu einer Verlagerung einerseits auf hoch belastete Bereiche und andererseits auf Lückenschlüsse geführt hat. Dies ist sachlich nachvollziehbar, führt aber zur Schwächung der strukturpolitischen Funktion des Straßenbaus insbesondere in den peripheren Räumen sowie zu ausbleibenden Absatzmöglichkeiten für Betriebe der Steine- und Erdenindustrie in diesen Räumen.
Wohnungsbaupolitik
Schnell ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt auch dieses Jahr eine der zentralen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Denn der Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg ist nach wie vor angespannt. Im Jahr 2019 konnte der Bedarf an den jährlich rund 65.000 erforderlichen neugebauten Wohnungen wieder nicht gedeckt werden. Die Baugenehmigungen und Baufertigstellungen stagnierten und blieben mit 42.721 genehmigten bzw. 34.881 fertiggestellten Wohnungen erneut hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen herrscht Wohnungsknappheit. Es fehlen vor allem günstige Wohnungen für Menschen mit geringerem Einkommen. Doch was kann die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik dagegen tun?
Hier nutzt der ISTE zusammen mit dem Fachverband Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg, dem InformationsZentrum Beton sowie dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg die Veranstaltungsreihe „Forum Zukunft grünes Bauen“ als gemeinsame Kommunikationsplattform. In diesem Rahmen wurden auch mögliche Stellschrauben zur Ankurbelung des Wohnungsbaus angesprochen. Vergünstigte Überlassung von Bauland, Beschleunigung der Genehmigungs- und Bauprozesse, Ausweitung der Förderprogramme zum Bau von Mietwohnungen, insbesondere im sozialen Wohnungsbau, aber auch von selbstgenutztem Wohnraum waren einige Impulse.
Der Dialog mit Planern, Architekten und der Öffentlichen Hand soll auch weiterhin ausgebaut werden.
Ein fairer Wettbewerb unter den verschiedenen Baustoffen ist wichtig. Die Potenziale des Baustoffs Beton und der Vorfertigung können die Bauzeit reduzieren und sollten nicht ungenutzt bleiben. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Bauen immer teurer wird, könnten mit einer Verringerung der Bauzeit die Kosten besser unter Kontrolle behalten werden. Steigende Baukosten, die zu steigenden Mieten führen, sind im Wesentlichen beim Gesetzgeber und den erhöhten, insbesondere energetischen Anforderungen verankert. Zudem wird in Ballungsgebieten immer noch zu wenig Bauland zur Verfügung gestellt, was zu einer Baupreiserhöhung führt.
Die bundesweite Aktionsgemeinschaft „Impulse für den Wohnungsbau“ hat im Frühjahr ein neues Positionspapier herausgebracht. Es weist auf die Notwendigkeit verbesserter Anreize für den Wohnungsbau im Nachgang der Corona-Krise hin. Um einen Konjunktureinbruch in der Bauwirtschaft zu vermeiden und der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, schlägt das Verbändebündnis eine Reihe von Maßnahmen vor, die Sie den Forderungen entnehmen können.
Energiepolitik
Der ISTE vertritt seine Mitglieder auch in der Energiepolitik. Dieses Feld, das nicht nur in unserer Branche ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf, bearbeitet der ISTE jedoch nicht selbst. Vielmehr werden die Interessen der Steine- und Erdenindustrie in der Energiepolitik durch Fachleute im Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. vertreten sowie im Land durch die Kolleg:innen des Landesverbands der Baden-Württembergischen Industrie e.V. (LVI).
Für die Energieberatung und Auskunft in einzelnen Fragen stellt der ISTE für seine Mitglieder auf Wunsch Kontakte zu Fachleuten aus seinem Netzwerk her.
Forderungen an die Politik
- Investitionshochlauf weiterführen sowie Überschüsse aus öffentlichen Haushalten verstärkt in Investitionen fließen lassen
- Planungsbeschleunigung voranbringen
- Nutzerfinanzierung ausbauen
- Bereitstellung und Verstetigung der Mittel zum Bau der wichtigen Projekte des Bundesverkehrswegeplans (A 8 Albaufstieg, A 6 bis zur Landesgrenze)
- Erhöhung der Planungsmittel an die Länder durch den Bund
- Erprobung von innovativen Fahrzeugkonzepten in der Baustoffindustrie (5-Achser mit 40 Tonnen)
- Engagement der Landesregierung in Berlin für alle Verkehrsträger
- Erhöhung der Planungs- und Projektmanagementkapazitäten in der Straßenbauverwaltung
- Bereitstellung ausreichender Mittel für die Sanierung von Brücken im Zuge der Sanierung von Landesstraßen
- Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch eine Verbesserung der Personaldecke in den Behörden sowie die konsequentere Einführung digitalisierter Prozesse und die Einrichtung eines Investitionsfonds, der die Umsetzung bereits genehmigter Bauvorhaben sicherstellt und einen temporären Einbruch der öffentlichen Bauinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen wirksam verhindert
- Erhöhung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau auf mindestens 3 Mrd. Euro pro Jahr und anteilige Absicherung durch Bund und Länder
- Dauerhafte Verbesserung der Abschreibungsbedingungen im Mietwohnungsbau durch die sachgerechte Anhebung der AfA von 2 % auf 3 % sowie die Schaffung eines weiteren Förderinstruments für vom Wohnungsmangel betroffene Regionen
- Dauerhafte Stärkung des selbstgenutzten Wohneigentums durch die schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Bürgschaftsprogramme und der vorgesehenen Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb von neugebautem selbstgenutztem Wohneigentum.
- Verbesserung der Förderung energetischer Sanierungen beispielsweise durch die Ausweitung auf vermietete Wohngebäude oder verbesserte Zuschussregelungen sowie die Berücksichtigung von Ersatzneubau, wenn dieser nachweislich die ressourceneffizientere und wirtschaftlichere Alternative zur Modernisierung ist
- Absenkung der Grunderwerbssteuer von bisher 5 % vor allen Dingen für den Grunderwerb eigengenutzter Immobilien zur Stärkung der Eigentumsquote im Land Baden-Württemberg
- Beendigung der einseitigen Förderung und Marketing für den Baustoff Holz durch die Landesregierung.
- Energiewende bezahlbar gestalten
- Keine nationalen Alleingänge beim Klimaschutz
- Industrielle Basis sichern
- Kosteneffiziente Umsetzung der Energiewende
- Gewährleistung der Versorgungssicherhei
- Wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Energiebesteuerung, des Emissionshandels und des EEG
- Investitionsfreundliche Regelungen zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Wohnens
Tarifpolitik und Arbeitsrecht – Entwicklungen und Aktivitäten
Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2020 Zum Artikel
Rahmentarifvertragsverhandungen 2017 bis 2020 Zum Artikel
Corona-Krise Zum Artikel
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Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2020
In den späten Abendstunden des 14. Juli 2020 konnte in der dritten Verhandlungsrunde unter der Verhandlungsführung von Martin Kronimus nach langem Ringen ein Tarifabschluss über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen erzielt werden.
Vorausgegangen waren ungewöhnliche, langwierige und schwierige Verhandlungen. Die Tarifverhandlungen konnten, wie vieles andere im Jahr 2020, nur unter sehr erschwerten Bedingungen geführt werden. Die vereinbarten Verhandlungstermine konnten zunächst nicht stattfinden, da Versammlungen nicht möglich waren. Ein erstes Tarifgespräch mit der IG BAU war in Form einer Videokonferenz am 11.05.2020 möglich, in der weitere Termine für Präsenzverhandlungen in kleinem Kreis mit 7 + 7 Teilnehmern vereinbart wurden. Nicht nur die Verhandlung mit der IG BAU war freilich erschwert. Auch die interne Abstimmung im Sozialpolitischen Ausschuss des ISTE konnte ausschließlich in Form von Videokonferenzen erfolgen und die Verhandlung musste, im ISTE bisher untypisch, nahezu ausschließlich einer kleinen Gruppe der ständigen Verhandlungskommission übertragen werden.
Die größte Herausforderung der Tarifverhandlungen im Jahr 2020 war aber die schier unmögliche Prognose, wie sich die Baustoffindustrie in den nächsten ca. 12 Monaten im Zuge der Corona-Pandemie und einer globalen Wirtschaftskrise entwickeln wird, mit deutlichen Anzeichen zu einer konjunkturellen Eintrübung auch für die Steine- und Erdenindustrie. Freilich konnte die Branche bis dahin von einer nahezu ungebrochenen Bautätigkeit profitieren, die auf Seiten der Belegschaften und der IG BAU-Vertreter zu einer hohen Erwartungshaltung geführt hat. Die IG BAU hielt bis zum Beginn der dritten Verhandlungsrunde an der Forderung nach Erhöhung der Entgelte um 6,25 % fest. Der ISTE-SPA hatte von Anfang an angeboten, den Beschäftigten für die coronabedingten Erschwernisse im Jahr 2020 einen besonderen Corona-Bonus zu bezahlen.
Erst in der dritten Verhandlungsrunde in Sindelfingen kam schließlich Bewegung in die Verhandlungen und es konnte eine Tarifvereinbarung mit folgenden Eckpunkten getroffen werden:
- Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01. Juli 2020 um linear 2,3 % angehoben.
- Das neue Tarifabkommen hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann mit einer zweimonatigen Frist frühestens zum 31. Mai 2021 gekündigt werden.
- Die Tarifvertragsparteien schließen eine Vereinbarung darüber, dass die Beschäftigten und Auszubildenden zeitgleich mit dem Septemberentgelt 2020 einmalig eine Coronaprämie i.S.v. § 3 Nr. 11a in Höhe von 300,00 € erhalten. Voraussetzung ist ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis in der Zeit seit dem 1. März 2020.
Das Tarifergebnis wurde in der Verhandlungskommission des ISTE intensiv diskutiert, aber am Ende mit großer Mehrheit angenommen.
Tarifverhandlungen in Corona-Zeiten: Weniger Teilnehmer aber mehr Aufwand
Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss in diesem Jahr per Ellbogencheck.
Rahmentarifvertragsverhandungen 2017 bis 2020
In einer Umfrage unter den ISTE-Mitgliedern zur Lohnstruktur hat sich bestätigt, dass die tariflichen Entgelte im Bereich einfacher Tätigkeiten nicht nur im Vergleich zu anderen Branchen, wie dem Reinigungsgewerbe, spürbar zu hoch sind, sondern auch innerhalb der Steine- und Erdenindustrie nicht mehr das Maß der üblichen Vergütung darstellen. Dasselbe gilt auch für die tariflichen Entgelte für Kraftfahrer.
Dabei sind immerhin nach wie vor 10 % der gewerblichen Arbeitnehmer über alle Fachgruppen hinweg als Helfer mit einfachen Arbeiten beschäftigt. In der Betonfertigteilindustrie sind es mit 20 % erwartungsgemäß die meisten. Die Kraftfahrer machen über alle Fachgruppen sogar 16 % der gewerblich Beschäftigten aus, in der Transportbetonindustrie sind es sogar 62 % der gewerblich Beschäftigten. Die Umfrage hat bestätigt, dass ein Weg gefunden werden muss, zumindest bei Neueinstellungen in den kritischen Lohngruppen deutlich niedrigere als bisher, nämlich auf dem Arbeitsmarkt übliche und angemessene Tarifentgelte zu vereinbaren. Nur mit solchen, im Wettbewerb durchsetzbaren Löhnen kann der Tarifvertrag seine Ordnungsfunktion erfüllen.
Gespräche zur Erneuerung der tariflichen Lohnstruktur fanden mit der IG BAU fanden bereits 2016 statt. Mit Carsten Burckhardt als dem neuen Verhandlungsführer für unser Tarifgebiet in Baden-Württemberg konnte 2018 erstmals ein konkretisiertes Verhandlungsziel vereinbart werden, wonach die Modernisierung der Lohngruppen im Mittelpunkt steht.
Seitdem fanden zahlreiche Gespräche statt. In der bislang letzten Runde am 04.11.2019 war ein konstruktiver Austausch über die zwischenzeitlich beiderseits erstellten Entwürfe möglich und es wurde vereinbart, dass die IG BAU einen nach den Gesprächsergebnissen überarbeiteten Entwurf vorlegt. Dieser ging uns auch Anfang Februar 2020 zu, spiegelt allerdings nicht mehr das wieder, was zuvor besprochen wurde. Eine Abstimmung hierüber bzw. über die weitere Vorgehensweise konnte bislang aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation im Sozialpolitischen Ausschuss noch nicht erfolgen.
Corona-Krise
Die Corona-Pandemie hat alle Arbeitgeber und damit auch den ISTE im Bereich Arbeitsrecht vor besondere Herausforderungen gestellt. Diese konnten dank des großen Engagements aller Beteiligten bislang gut bewältigt werden.
Die seit Mitte März nahezu täglich auftretenden, oftmals bislang unbekannten Fragen konnten nicht zuletzt dank der eingespielten Zusammenarbeit mit den Personalleitern zahlreicher Mitgliedsunternehmen schnell bearbeitet werden und die Ergebnisse als Information für alle Mitglieder in den Rundschreiben und auf der Homepage des ISTE zur Verfügung gestellt werden. Um den Zugriff der Mitglieder in den unterschiedlichsten Homeoffice-Konstellationen so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir die Informationen zur Corona-Pandemie auf den frei zugänglichen Bereich der ISTE-Homepage eingestellt. Diese werden weiterhin laufend aktualisiert, z.B. im Bereich der jeweils einschlägigen Landesverordnungen.
Die typischen Fragen betreffen seit Beginn der Pandemie z.B. Hygienekonzepte für den Betrieb, Zugang von Grenzgängern zu ihrem Arbeitsplatz, Einsatz von eigenen und Fremdfirmen-Mitarbeitern, die aus Risikogebieten anreisen, Vergütung von Mitarbeitern in Quarantäne oder bei Verhinderung wegen Kinderbetreuung, Einführung von 12-Stunden-Schichten u.v.m. Auch wenn die ein oder andere Lösung der bislang im Arbeitsrecht unbekannten Fragen in Zukunft von den Arbeitsgerichten u. U. noch anders entschieden werden sollte, so konnte doch der Betrieb aufrechterhalten und der Betriebsfrieden gewahrt werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind daraus bislang kaum entstanden und die Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen mit den Mitarbeitern ist in dieser schwierigen Zeit außerordentlich gut verlaufen.
Einen besonderen Raum nahm die Beratung zur Vorbereitung von Kurzarbeit ein, die die meisten Betriebe vorsorglich geplant haben. Es war und ist keinesfalls selbstverständlich, dass die Bautätigkeit so wie bisher, also von der Pandemie nahezu unbehelligt, fortgesetzt werden kann. Tatsächlich mussten bislang nur wenige Betriebe die Arbeitszeit verkürzen. Im Gegenteil ist der Aufwand in allen Betrieben aufgrund der organisatorischen Umstellungen und des Mehraufwands in den Arbeitsabläufen spürbar angestiegen. Im ISTE-Bereich Arbeitsrecht haben wir vorübergehend die Arbeitszeiten ausgeweitet, um unsere Mitglieder so gut wie möglich zu unterstützen.
Einzelberatung
Die Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten gehört zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes. Besteht besonderer Beratungsbedarf, der über das Übliche und Mögliche hinausgeht, vermittelt der ISTE bewährte Fachanwälte im Arbeitsrecht, die unseren Mitgliedern zum Teil im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung stehen.
Für die Beratung und Begleitung bei nur einer Kündigung und der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem Bruttomonatsentgelt des Mitarbeiters von 2.600 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.000 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die tägliche Unterstützung unserer Mitglieder reicht von der rechtssicheren Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zur Verhandlung mit dem Betriebsrat über die Einführung der tariflichen Arbeitszeitflexibilisierung im Betrieb.
Erfahrungen und Ereignisse aus der Einzelberatung behandeln wir, wie in der Rechtsberatung üblich, streng vertraulich. Zu bemerken ist jedoch, dass einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis auch im vergangenen Jahr sehr aufwändige Auseinandersetzungen um fristlose oder sonst verhaltensbedingte Kündigungen bildeten. In diesen Verfahren steht regelmäßig auf allen Seiten wenig Verhandlungsspielraum zur Verfügung, aber viel auf dem Spiel. Ein sehr hohes Maß an Leidensfähigkeit ist seitens der Arbeitgeber gefordert. Ihnen wird nicht selten von den Richtern am Arbeitsgericht in einer sicheren „Hinterher-Betrachtung“ vorgeworfen, sie seien zu Beginn zu nachlässig gewesen und am Ende zu empfindlich. Mit der nötigen Erfahrung, dem Blick für das Machbare und (möglichst) frühzeitiger Beratung und Vorbereitung lässt sich dennoch vieles lösen. Dafür stehen wir unseren Mitgliedern mit Rat zur Seite.
Daneben bestand aufgrund der Neuerungen durch die EU-DSGVO im Jahr 2018 erwartungsgemäß ein erhöhter Beratungsbedarf im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Diese Fragen müssen zwar immer auch mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden. Vielfach konnten wir aber die Mitglieder mit ersten Hinweisen und Mustern unterstützen.
Die individuelle Beratung ist nicht nur für die Mitgliedsunternehmen eine wichtige Dienstleistung, sondern für den Verband auch ein Instrument, um von generellen (Fehl-)Entwicklungen zu erfahren. Beispielhaft zu nennen sind die zahlreichen Auseinandersetzungen um die Abgeltung von Resturlaub oder die Eingruppierung bei einfachsten Arbeiten.
Die Abgeltung von Urlaub aus der Zeit langanhaltender Erkrankungen ist bereits seit der vielbeachteten „Schultz-Hoff-Entscheidung“ des EuGH im Jahr 2009 heftig umstritten und führt noch immer zu nahezu täglichen Anfragen. Der EuGH hatte entschieden, dass während langanhaltender Erkrankung der Urlaub nicht wie bisher verfallen könne. Wir haben in der Folge stets vertreten, dass jedenfalls die tarifvertraglichen Ansprüche in unserer Branche eigenständig geregelt sind und daher nicht den Verfallsregelungen des gesetzlichen Urlaubs und der EuGH-Rechtsprechung dazu unterliegen. Inzwischen ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem Musterprozess unserer Rechtsansicht gefolgt. Eine Klarstellung der tariflichen Regelungen konnte hingegen mit der IG BAU noch nicht erreicht werden.
Wiederholt kommt es zu Auseinandersetzungen darüber, ob Mitarbeiter, die zwar keine Reinigungsarbeiten aber andere einfache Arbeiten wie z. B. das Absacken verrichten, in die Einstiegslohngruppe einzuordnen wären, bzw. wie der Vergleichslohn für entsprechend eingesetzte Leiharbeitnehmer zu bemessen ist. Eine gerichtliche Entscheidung ist bisher nicht nötig geworden. Dennoch belasten solche Auseinandersetzungen unnötig das Arbeitsklima im Betrieb.
Erst aus der täglichen Beratungspraxis ergibt sich in diesen und anderen Fällen, welche Klarstellungen oder Änderungen z. B. im Rahmentarifvertrag künftig mit der IG BAU verhandelt werden müssen. So greifen Rechtsberatung, Tarifpolitik und politische Forderung nahtlos ineinander.
Veranstaltungen
Die für die Personalarbeit wichtige Quintessenz aus Verbandsarbeit und Einzelberatung geben wir im Rahmen unserer Schulungen regelmäßig weiter.
Im November 2019 fand eine gut besuchte Personalleiterschulung mit dem Schwerpunktthema Dienstleistungen und Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit statt. Hierzu hatten wir Frau Annette Gerz von der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit eingeladen.
In ihrem kurzweiligen Vortrag konnte sie uns hilfreiche Einblicke in die Förderprogramme und Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit vermitteln und auf viele Aspekte der Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur aufmerksam machen, die bei den Mitgliedsunternehmen vielfach noch nicht bekannt waren.
Neben den Schulungen zu reinen Personalthemen für die Geschäftsführungen und Personalleiter, nutzen wir den Vorteil von Fachveranstaltungen, um spezifische Themen anzusprechen.
Die persönlichen Kontakte auf unseren Veranstaltungen zu den externen und eigenen Referenten schließlich erleichtern die weitere individuelle Beratung, die nicht im Rahmen einer Schulungsveranstaltung erfolgen kann.
Personalleiterschulung im November 2019: Martina Grühbaum (ISTE) zu Azubimarketing, Arne Hilt (ISTE) zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen, aufmerksame Teilnehmer bei der Vorstellung von Förderprogrammen und Arbeitgeberservices durch die Bundesagentur für Arbeit
Arbeitskreis Personalleiter
Auch im Jahr 2019 wurde die Arbeit im Arbeitskreis Personal weitergeführt. Dabei tagte der Arbeitskreis im Frühjahr bei der Firma bmk in Talheim und im Herbst bei der Firma Holcim (Süddeutschland) in Dotternhausen. Unser für den 21.04.2020 angesetzte Termin bei der Firma KRONIMUS AG in Iffezheim musste leider aufgrund der Corona-Pandemie auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Der Arbeitskreis hat sich in seinen Sitzungen und während der Corona-Pandemie auch in einem Webmeeting intensiv mit einer neuen modernen Ausbildungskampagne beschäftigt. Das Rad neu erfinden… will der Arbeitskreis Personal dabei nicht! Aber er will es verbessern. Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen ist die Gewinnung guter Fachkräfte und der nachhaltigste Ansatz dafür ist und bleibt die Ausbildung im eigenen Unternehmen oder zumindest in der Branche.
Mit der neuen Ausbildungskampagne wollen wir die Mitglieder zukünftig noch besser darin unterstützen, Auszubildende für die Steine- und Erdenindustrie zu gewinnen. Das gemeinsam mit dem Arbeitskreis Personal und dem Grafik-Designer Bernd Schuler von xx Design Partner entwickelte Marketingkonzept setzt auf Karten zu verschiedenen Ausbildungsberufen und allgemeinen Themen (Praktika, Ausbildungsvergütung, Umwelt), einem Messestand und einer neu gestalteten Internetseite.
Wir wollen damit vor allem auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit geben, sich attraktiv am Ausbildungsmarkt zu präsentieren und ein besonderes Augenmerk auf die Steine- und Erdenbranche lenken. Auch die größeren Mitgliedsunternehmen unterstützen das Vorhaben engagiert, denn in der Öffentlichkeit wird die Branche nach wie vor als Nische wahrgenommen. Es ist deshalb wichtig, uns als Ausbildungsbranche gemeinsam zu präsentieren, im Internet, bei öffentlichen Veranstaltungen oder z. B. auch gegenüber den Berufsberatern der Arbeitsagentur.
Einen großen Vorteil der Kampagne sieht der AK Personal im ISTE deshalb darin, dass sich alle Branchenzweige – von Asphalt bis Zement – in einem einheitlichen Auftritt bemerkbar machen. Dies zeigt die Vielfalt, Bedeutung und Größe der Branche. Es entspricht außerdem der Struktur vieler Mitgliedsunternehmen, die oft in zahlreichen Branchenzweigen tätig sind. So wird die Ausbildung in der Steine- und Erdenindustrie für Jugendliche attraktiver, wovon am Ende alle Unternehmen der Branche profitieren, ganz gleich wie groß und in welcher Fachrichtung sie tätig sind.
Die Kampagne ist in der Endabstimmung. Die Internetseite soll nach der Sommerpause 2020 an den Start gehen.
Unter dem Motto "Bock auf Steine? Wir brauchen dich!" werden die Berufsbilder der Steine- und Erdenindustrie vorgestellt – in Form von Karten, im Internet und mittels eines Messestandes.
Fachexkursion für Berufsberater der Agentur für Arbeit
Erstmalig haben wir in Kooperation mit und auf Einladung der Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH im Herbst 2019 eine Fachexkursion ins Zementwerk in Dotternhausen für die Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit angeboten.
Mit dieser Veranstaltung hatten die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, einen Einblick in die Ausbildungs- und Arbeitswelt in der Baustoffindustrie zu erlangen. Zu den Teilnehmern zählten nicht nur Berufsberater für Aus- und Umschulung, sondern auch Arbeitsvermittler (Wiedereingliederung nach Krankheit, Langzeitarbeitslose z. T. ohne Ausbildung) und die Bundeswehr (Wiedereingliederung nach dem Wehrdienst). Dabei wurden nicht nur die branchentypischen Ausbildungsberufe, Verdienst- und Weiterbildungsmöglichkeiten vorgestellt, sondern es konnte durch eine Werksführung sowie einer Führung im Steinbruch realistische Arbeitssituationen veranschaulicht und die theoretischen Inputs visualisiert werden.
Am Nachmittag berichteten drei Auszubildende der Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH sowie deren Ausbildungsleiter Jan Schwarz über die Ausbildungsprogramme der Firma Holcim, von der Ausbildung selbst sowie von Auslandserfahrungen, die auch in unserer Branche möglich sind. Die abschließende offene Fragerunde brachte noch einmal zum Ausdruck, wie wichtig dieser informative Austausch ist, um die Branche weiter bekannt zu machen. Denn nur wer die Branche kennt, kann Andere für sie gewinnen und überzeugen.
Als Verband werden wir auch zukünftig unsere Mitglieder dabei unterstützen, solche überregionalen Veranstaltungen mit zu organisieren und durchzuführen.
Ausbildungsleiter Jan Schwarz (Holcim (Süddeutschland) GmbH) erläutert Berufsberatern der Arbeitsagentur die Tätigkeiten im Zementwerk Dotternhausen.
Forderungen an die Politik
- Das Bundesmindestlohngesetz muss dringend eine Öffnung für tarifliche Regelungen erhalten und besonders im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung den Arbeitsvertragsparteien mehr Gestaltungsspielraum einräumen.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigen dringend ein zeitgemäßes Arbeitszeitrecht, das den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht wird. Die sich abzeichnenden Änderungen bei der Arbeitszeitdokumentation, entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, dürfen nicht vorgenommen werden, ohne die europarechtlich zulässigen Spielräume zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung den Arbeitgebern und Arbeitnehmern ebenfalls einzuräumen.
- Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung darf nicht eingeschränkt werden. Weder ist sie ein Massenphänomen noch erfolgen diese Befristungen willkürlich. Deren Einsatz ist schon jetzt klar beschränkt und Kettenbefristungen auf diese Weise ebenfalls nicht möglich. Auf der anderen Seite sichert die sog. sachgrundlose Befristung die nötige Sicherheit und Flexibilität bei unvermeidbaren Veränderungen im Betrieb und bietet gleichzeitig vielen Arbeitnehmern die Chance zum Einstieg in die unbefristete Beschäftigung.
Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten
Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik Zum Artikel
Rohstoffstrategie Baden-Württemberg Zum Artikel
Geologiedatengesetz Zum Artikel
Planungssicherstellungsgesetz Zum Artikel
Regionalplanung zur Rohstoffsicherung Zum Artikel
GisInfoService Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik
Der Ausschuss für Umwelt- und Rohstoffpolitik hat sich im Berichtszeitraum am 10. Oktober 2019 in Ostfildern und am 17. März 2020 in Form einer Videokonferenz getroffen und über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungshandeln und Projektarbeit ausgetauscht. In den Ausschuss sind über 30 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fachgruppen des ISTE gewählt, die in ihren Unternehmen für die Rohstoffsicherungs- und Umweltfragen verantwortlich sind. Sie beraten die Geschäftsstelle in praktischen Auswirkungen von Verordnungen und Gesetzesvorhaben.
Zentrale Themen waren in beiden Sitzungen gesetzliche Neuerungen auf Landes- und Bundesebene. In der Videokonferenz berichtete Ministerialdirektor Helmfried Meinel von den aktuellen Tätigkeiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, die für die Steine- und Erdenindustrie relevant sind.
Ein Kieswerk am mittleren Oberrhein und ein Schotterwerk im Jagsttal zur Herstellung von Splitten, Schotter, Gemischen, Brechsanden und mehr.
Kieswerk am mittleren Oberrhein und Schotterwerk im Jagsttal zur Herstellung von Splitten, Schotter, Gemischen, Brechsanden und mehr.
Rohstoffstrategie Baden-Württemberg
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat im Frühjahr 2020 einen Entwurf der Rohstoffstrategie in die interministerielle Abstimmung gegeben. Nach dem Eingang der jeweiligen Stellungnahmen erfolgt derzeit eine umfassende Überarbeitung des Entwurfes. Hierbei sollen auch Belange der primärrohstoffgewinnenden Industrie sowie volkswirtschaftliche Belange in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Ebenfalls soll die Rohstoffstrategie an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Der ISTE wird sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Anhörung wieder aktiv und umfassend in die Erarbeitung der Rohstoffstrategie einbringen.
Geologiedatengesetz
Das Geologiedatengesetz des Bundes wurde am 29. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 30. Juni 2020 in Kraft. Es löst das bisher gültige Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab. Mit dem Gesetz werden die Behörden (in Baden-Württemberg das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau am Regierungspräsidium Freiburg) dazu verpflichtet, geologische Daten dauerhaft zu sichern und diese Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell öffentlich bereitzustellen (siehe Abbildung). Das Gesetz soll innerhalb des Entscheidungsprozesses bei der Standortauswahl eines Endlagers für radioaktive Abfälle für größtmögliche Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen. Bei diesem Ziel gerieten jedoch mit hohem finanziellen Aufwand generierte betriebliche Daten aus dem Blick bzw. wurden einem übergeordneten öffentlichen Interesse untergeordnet, obwohl die Daten der Steine- und Erdenindustrie zum größten Teil nicht für die Standortauswahl von Relevanz sind.
Auch intensive Erläuterungen des ISTE, weiterer Landesverbände und der Bundesverbände sowie gutachterliche Bedenken wurden nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Immerhin ist es den Verbänden noch gelungen, einige verfahrensrechtliche Regelungen durchzusetzen. So ist der Dateninhaber vor einer ausnahmsweisen Veröffentlichung anzuhören, die behördliche Entscheidung ist ihm zuzustellen (§ 34 Abs. 3, Satz 1 und 2). Bis zur Veröffentlichung der Daten muss eine Frist von sechs Wochen von den Behörden eingehalten werden.
Die Auswirkungen des Geologiedatengesetzes auf die weitere betriebliche Erkundung von Rohstoffvorkommen und -lagerstätten werden sich zeigen. Es wird befürchtet, dass das Gesetz zu einer Schwächung der Industrie führt und die Bemühungen um eine langfristige Versorgungssicherheit mit heimischen mineralischen Rohstoffen konterkariert.
Planungssicherstellungsgesetz
Das Planungssicherstellungsgesetz trat am 29.05.2020 in Kraft. Es ermöglicht, Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchführen zu können und greift auf alle Steine-Erden-relevanten Rechtsbereiche durch. Es werden insbesondere Veröffentlichungen im Internet oder Onlinekonsultationen in den Verfahren geregelt. Es bestehen somit keine pandemiebedingten Gründe mehr, nach denen die öffentlichen Stellen Verfahren aufgrund nicht möglicher Präsenztermine aufschieben können. Das Gesetz tritt Ende März 2021 in seinen wesentlichen Teilen wieder außer Kraft. Eine Fortführung darüber hinaus sowie weitere Vereinfachungen und Beschleunigungen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren wären überaus nötig und wünschenswert.
Regionalplanung zur Rohstoffsicherung
Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre.
Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können. Bleiben die Regionalpläne hinter den Anforderungen zurück, sind sie nicht genehmigungsfähig und eine erneute Überarbeitung wird erforderlich.
Die Offenlage des Kapitels Rohstoffsicherung des Regionalplans wurde bereits am 26.09.2018 abgeschlossen und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist erfolgt. Im Juli 2020 sollen zwischenzeitlich erfolgte kleinere Änderungen des Planentwurfs vorberaten werden. Allerdings liegt bisher noch immer kein zweiter Entwurf der Gesamtfortschreibung vor, sodass nach wie vor eine angespannte Rohstoffsituation in den Gewinnungsstätten fortbesteht. Zur Sicherstellung der weiteren Rohstoffversorgung sind mehrere Unternehmen darauf angewiesen, auf Grundlage des verbindlichen Teilregionalplans die planerischen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren zu schaffen. Ursache der Notwendigkeit für diese Verfahren sind nicht eine übermäßige Rohstoffentnahme, sondern das Alter des verbindlichen Teilregionalplans, das bereits viele Jahre andauernde Planungsverfahren und eine anhaltend hohe Nachfrage nach mineralischen Rohstoffen der Gesellschaft.
Die Offenlage zum Entwurf des Regionalplans Donau-Iller endete im Januar 2020. Der ISTE hat sich in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V. (BIV) zur Planung positioniert. Die erforderlichen Rohstoffmengen können in den im Entwurf festgelegten Gebieten sichergestellt werden, allerdings nicht an allen Standorten, sodass die Standortkonzentration fortschreiten wird. Dies wurde in verschiedenen Fällen durch die restriktive Positionierung der Fachbehörden ausgelöst, im Zuge dessen sich für die betroffenen mittelständischen Betriebe keine längerfristige, wirtschaftlich tragfähige Perspektive abzeichnet. Hierzu stehen teilweise auch weitere Fachgespräche an. Hauptkritikpunkt zum Entwurf ist jedoch, dass der Regionalverband die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke nicht berücksichtigt. Im Schulterschluss mit dem BIV hat der ISTE hierzu eine Überarbeitung gefordert, damit die Versorgung mit heimischen Rohstoffen nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich sichergestellt werden kann.
Wanderbiotop im Bereich der Verfüllung in ca. 100 Metern Entfernung vom Abbau
Land- und forstwirtschaftlich rekultivierte Fläche angrenzend an das Wanderbiotop
Nach Gesprächen mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken zu Erweiterungsvorhaben an verschiedenen Standorten konnte in allen Fällen erfreulicherweise übereingekommen werden, dass hierfür keine Regionalplanänderungsverfahren erforderlich werden. Dies entschärft den Zeitdruck für die Durchführung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur nahtlosen Fortführung der Rohstoffversorgung verschiedener Schotterwerke. Die Einleitung einer Fortschreibung der Rohstoffsicherung wird von Seiten des Regionalverbands in drei bis vier Jahren gesehen.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2020 die Vorlage mit den Abwägungen und der künftigen Gebietskulisse beraten. Nachdem zuvor der Argumentation in der ISTE-Stellungnahme durch die Geschäftsstelle des Regionalverbands zumindest teilweise gefolgt wurde, hat sich der Planungsausschuss für die Streichung weiterer Vorranggebiete ausgesprochen und wird damit, sofern die Verbandsversammlung der Empfehlung folgt, die erforderlichen Mengen an Kiesen und Sanden für die kommenden Jahre nicht sicherstellen können, obwohl ausreichend rohstoffhöffige und konfliktarme Gebiete vorhanden sind. Die Begründung der Streichung liegt noch nicht vor. Durch den geforderten Verzicht auf Neuaufschlüsse von Kiesgruben für den beginnenden Planungszeitraum werden durch die Mehrheit der Regionalpolitik mittelständische Betriebsstrukturen samt Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt und die Versorgungssicherheit gefährdet. Dem ohnehin schon starken Konzentrationsprozess in der Region wird damit Vorschub geleistet. Wesentliche Teile verschiedener Fraktionen stellen sich somit gegen die Position des Koalitionsvertrages im Land und kommen ihrem Auftrag der Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für die heimische Rohstoffindustrie, die einer realistischen Prognose der Rohstoffnachfrage entsprechen, nicht nach. Ebenso wird die Verlässlichkeit des verbindlichen Teilregionalplans aus dem Jahr 2005, in dem die Gebiete teilweise bereits festgelegt waren, ausgehöhlt und den betroffenen Unternehmen, die bereits hohe Investitionen getätigt haben, jegliche Planungssicherheit entzogen. Der ISTE wird in der Offenlage des zweiten Entwurfs die Begründung der Streichung der Gebiete genau prüfen und entsprechende Konsequenzen einfordern.
Wanderbiotop im Bereich der Verfüllung in ca. 100 Metern Entfernung vom Abbau
Land- und forstwirtschaftlich rekultivierte Fläche angrenzend an das Wanderbiotop (rechts)
Bereits im Juli 2018 wurde dem Regionalverband eine Interessensgebietsmeldung für die Steinbrüche der Region übermittelt. Diese Gebiete werden im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans mit bearbeitet und lösen damit die Gebietsfestlegungen aus dem Teilregionalplan Festgestein von 2006 ab. Bei einem Gespräch im Juni 2020 wurde mitgeteilt, dass keine Tabu-Kriterien vorliegen, die die Festlegung der Gebiete von vornherein ausschließen würden. Ein Entwurf wird für Ende des Jahres erwartet.
Im Rahmen der Gesamtfortschreibung wird eine Überarbeitung des Teilregionalplans Sand und Kies aus dem Jahr 2015 trotz inzwischen wesentlich geänderter Rahmenbedingungen abgelehnt. Der Regionalverband schlägt stattdessen vor, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Sicherungsgebieten zu nutzen, wenn die Abbaugebiete nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus regt er an, an einzelnen Standorten bei Bedarf raumordnerische Verträge abzuschließen, um formale Verfahren wie Raumordnungsverfahren oder Zielabweichungsverfahren abzusichern. Eine Fortschreibung des Teilregionalplans Sand und Kies kommt laut Regionalverband nach der Gesamtfortschreibung in Betracht und muss aus Sicht des ISTE mit hoher Dringlichkeit angegangen werden.
Die im Juni 2018 beschlossene Regionalplanänderung zur Rohstoffsicherung zweier Steinbrüche wurde im Mai 2019 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau genehmigt.
Im Mai 2019 hat der Regionalverband den Rahmen für die Überarbeitung der Rohstoffsicherung im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans vorgestellt. Es ist erstmalig beabsichtigt, den Rohstoffsicherungszeitraum von 20+25 Jahren zu nutzen, der mit der Neufassung der VwV Regionalpläne aufgezeigt wurde. Der ISTE hat dem Regionalverband eine Interessensgebietsmeldung zu den Standorten mit Überarbeitungsbedarf gegenüber dem verbindlichen Teilregionalplan samt Bedarfsberechnung für die gesamte Region am 24.04.2020 übersandt und steht in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsstelle des Regionalverbands.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat am 24. Juni 2020 die Regionalplanänderung zur Rohstoffsicherung an verschiedenen Steinbrüchen in der Region genehmigt. Die Verbindlichkeit tritt jedoch erst mit der öffentlichen Bekanntmachung ein. Dies wird voraussichtlich noch im Juli 2020 erfolgen. Die Einleitung einer Fortschreibung des Teilregionalplans unter Berücksichtigung aller Standorte ist voraussichtlich ab 2022/2023 vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss für das Regionalplanänderungsverfahren zu verschiedenen Steinbrüchen in der Region wurde für die Planungsausschusssitzung am 15.07.2020 erneut nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Damit wird sich die Einleitung des Verfahrens bis in den Herbst verzögern.
Mit der Änderung könnten die betroffenen Schotterwerke im Großraum Stuttgart ihren Fortbestand sichern und zur Versorgungssicherheit beitragen. Da die Region Stuttgart ihren Rohstoffbedarf nur zu vierzig Prozent selbst deckt, ist es unerlässlich, bestehende Standorte weiter zu entwickeln und perspektivisch Neuaufschlüsse zu planen, um diesen Anteil nicht noch weiter absinken zu lassen.
Muschelkalksteinbruch mit Schotterwerk
Granitsteinbruch mit Schotterwerk im mittleren Schwarzwald
Untere Reihe (v.l.n.r.):
Kiesgrube in der Region Bodensee-Oberschwaben, hier aktiver Abbaubereich auf der Grubensohle
Wanderbiotop im Bereich der Verfüllung in ca. 100 Metern Entfernung vom Abbau
Land- und forstwirtschaftlich rekultivierte Fläche angrenzend an das Wanderbiotop
GisInfoService – neue Entwicklungen
Höhere Ansprüche bei der digitalen Erfassung und Verwaltung von Flurstückinformationen, Verträgen und Genehmigungen sowie eine wachsende Notwendigkeit für digitale Schnittstellen zwischen verschiedenen Softwaresystemen haben auch vor dem Geoinformationssystem GisInfoService nicht Halt gemacht. Die immer weiter steigenden Anforderungen haben im letzten Jahr dazu geführt, bei der Neuausrichtung des GisInfoServices auf die langjährige Expertise der Firma DOHMEN, HERZOG & Partner GmbH (DH&P) aus Aachen im Bereich der Liegenschafts-, Vertrags- und Genehmigungsverwaltung zurückzugreifen. Daher wird DH&P die WhereGroup zur Jahreswende 2020/2021 als technischen Dienstleister ablösen und die zukünftige Weiterentwicklung vorantreiben.
Die Ingenieurgesellschaft DH&P ist seit mehr als 26 Jahren beratend für die Rohstoffindustrie tätig und hat in enger Zusammenarbeit mit der Industrie die praxisorientierte Planungs- und Informationssoftware AutoPLAN entwickelt. Im Rahmen der nun verhandelten Kooperation zwischen der Firma DH&P und der Steine und Erden Servicegesellschaft SES GmbH werden die bisherigen AutoPLAN-Module FIS (Flächen Informations System) und GEN (Genehmigungen) zusammen mit einem integrierten Terminmanagement (TM) den zukünftigen „Motor“ des GisInfoServices bilden. Weiterhin wird auch ein neuer leistungsfähiger Kartenviewer für die Basisvariante von GisInfoService zur Verfügung stehen.
Basismodul (Modul BASE)
Die „Marke GisInfoService“ wird weiterhin fortbestehen und auch ihr äußeres „Erscheinungsbild“ (Webdesign) wird sich nur unwesentlich verändern. Wie in den vergangenen 13 Jahren bleibt die Basis-Variante von GisInfoService ein von den Rohstoffverbänden ABBM, BIV, ISTE, MIRO, UVMB, vero und VSE für Ihre Mitgliedsunternehmen finanzierter Service, auf den kostenfrei zugegriffen werden kann.
Nutzen Sie schon GisInfoService BASE, wenn Sie im Zuge von Planungen, bei Besprechungen oder Behördenterminen schnell auf raumbezogene Daten (Geoinformationen) im Bereich Ihrer Abbaustätten zurückgreifen müssen? Durch die speziell auf die Interessen der Rohstoffindustrie zugeschnittene Darstellung relevanter Geodaten bietet das Basismodul gerade auch im Vergleich zu anderen Kartenviewern oder Geodatenportalen der Bundesländer deutliche Vorzüge. Mit den zukünftigen Möglichkeiten einer individuellen/unternehmensbezogenen Anpassung des Kartenbaums sowie einer bundesländerübergreifenden Einbindung von Geodatendiensten (bei grenznahen Abbaustätten oder Werksstandorten) werden diese Vorteile noch weiter ausgebaut.
Grundstücks- und Genehmigungsmodul (Modul GSM und GEN)
Ab dem 1. Juni 2020 werden die Module GisInfoService Grundstücksmodul (GSM) und Genehmigungen (GEN) – und damit auch die bisherigen AutoPLAN Module FIS und GEN – ausschließlich ordentlichen Mitgliedern der beteiligten Verbände (s.o.) exklusiv zur Verfügung stehen. [Ausgenommen sind die bisherigen Bestandskunden der Fa. DH&P mit bestehenden AutoPLAN-Lizenzen FIS, GEN und TM sowie außerordentliche Mitglieder der Verbände (Firmen, die keine Rohstoffe gewinnen oder verarbeiten).] Das heißt auch, dass die Module AutoPLAN FIS und GEN zukünftig von DH&P unter dem Namen GisInfoService GSM und GEN weiterentwickelt werden.
Um den datenschutzrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen, wird in Zukunft ein (wie in der Softwarebranche üblich) angepasstes Lizenzierungsmodell für GisInfoService mit Named-User- und Concurrent-User-Lizenzen zum Einsatz kommen. Die Jahresnutzungsgebühren (Subskriptionskosten) werden für jährliche Updates und Upgrades des Systems erhoben – damit soll vermieden werden, dass in regelmäßigen Abständen größere (einmalige) Investitionskosten durch sich rasant ändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen in der Informationstechnologie auf die Unternehmen zukommen.
Verbesserungen für Nutzer
Die bisherigen und zukünftigen Nutzer des GisInfoService Grundstücks- und Genehmigungsmoduls profitieren bei der Kooperation zwischen DH&P und SES und der damit verbundenen Umstellung des Systems von zahlreichen Verbesserungen und einer leistungsfähigen Informationsplattform für die Rohstoffindustrie. Wesentliche Verbesserungen sind in folgender Abbildung dargestellt.
Beispiele für Pachtflächenverwaltung, Genehmigungen und Verwaltung verschiedener Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten.
GisInfoService bietet auch eine Verwaltung von Teilflächen mit automatisierter Flächenkorrektur auf die Grundbuchfläche.
Forderungen an die Politik
- Die Rohstoffsicherung als hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge muss so gestaltet werden, dass eine dauerhafte Rohstoffsicherung auf allen Ebenen gegeben ist. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen und Lagerstätten eines besonderen Schutzes und muss unabhängig von prognostizierten Fördermengen erfolgen.
- Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit sowie zum Ressourcenschutz Abbaugebiete für 25 Jahre und Sicherungsgebiete zeitlich unabhängig und lagerstättenbezogen dimensionieren
- Bewusstseinsschaffung und Erhöhung der Akzeptanz der im öffentlichen Interesse stehenden Rohstoffsicherung durch Politik, Wirtschaft und Verwaltung bei der Bevölkerung
- Durchsetzung der gesetzlichen Aufgabe der Rohstoffsicherung im öffentlichen Interesse gegenüber Individualinteressen
- Einheitliche Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen, z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, bei den Genehmigungsbehörden
- Beschleunigung und Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Reduzierung der Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange und Nutzung von Ermessensspielräumen sowie zielgerichteter Personaleinsatz zur Beurteilung und Ermöglichung von Vorhaben der Industrie
- Förderung der dezentralen und verbrauchsnahen Rohstoffgewinnung
Gesteinsbaustoffe – Entwicklungen und Aktivitäten
Technische Rahmenbedingungen und Marktzugang Zum Artikel
Bauproduktenverordnung und umweltrelevante Merkmale Zum Artikel
Umweltrelevante Merkmale natürlicher Gesteinskörnungen Zum Artikel
Arbeitskreis Ausschreibungen Zum Artikel
Technische Forschung Zum Artikel
Euroschottertagung 2019 Zum Artikel
solid UNIT – Netzwerk für innovativen Massivbau Baden-Württemberg Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Technische Rahmenbedingungen und Marktzugang
Die folgenden Ausgaben der für unsere Branche relevanten Produktnormen behalten ihre Gültigkeit:
- DIN EN 13139:2002-08 Gesteinskörnungen für Mörtel
- DIN EN 13043:2002-12 Gesteinskörnungen für Asphalt
- DIN EN 13242:2008-03 Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische
- DIN EN 13383-1:2002-08 Gesteinskörnungen für Wasserbausteine
- DIN EN 13450:2003-06 Gesteinskörnungen für Gleisschotter
- DIN EN 13285:2018-10 Ungebundene Gemische – Anforderungen
Die europäischen Gesteinskörnungsnormen sollen an die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) angepasst werden, womit die dort beschriebenen Produkte unter die CE-Kennzeichnung fallen würden. Ende 2019 hat die EU-Kommission (KOM) eine zusammenfassende Bewertung zur Wirksamkeit der EU-BauPVO vorgelegt. Im Ergebnis legt die KOM dar, dass die weitere Nutzung nationaler Marken und der national unterschiedliche Maßstab bei der Zertifizierung den Europäischen Binnenmarkt weiter behindern. Das erwartete Maß an Rechtsklarheit wurde durch die EU-BauPVO nicht erreicht. Seitens KOM liegen Schwachstellen hierfür in unzureichend harmonisierten Produktnormen, die ungelöste rechtliche und technische Probleme enthielten.
Hingegen ersucht das europäische Normungsinstitut CEN mit seinen technischen Gremien seit Jahren eindeutige, umsetzbare Vorgaben für die Gestaltung harmonisierter Produktnormen von der KOM zu erhalten. Neben einer möglichen Überarbeitung der EU-BauPVO stellt die KOM nun weitergehende Überlegungen zu einer möglichen neuen Aufgabenverteilung zwischen EU-Kommission und CEN an. Dabei strebt die EU KOM an, „hoheitliche“ Themen wie zum Beispiel die Umsetzung der Grundanforderung 3 der EU-BauPVO bezüglich der umweltrelevanten Merkmale (siehe unten) nicht mehr alleine den Normungsgremien zu überlassen, sondern selbst zu regeln. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten und unklarer Umstrukturierungen ist in nächster Zeit nicht mit der Veröffentlichung und Einführung der überarbeiteten 2. Normengeneration zu rechnen, es gelten weiterhin die o.g. Ausgaben.
Aktuell hat das zuständige technische Gremium des CEN (CEN/TC 154) beschlossen, die Normen in zwei Teile zu trennen, um den formaljuristischen Kriterien der KOM zu entsprechen. Teil 1 der Normen soll nur Inhalte für die juristisch korrekte Erstellung der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung enthalten. Harmonisiert wird dieser 1. Teil weiter der Bewertung der KOM unterliegen. Teil 2 der Normen soll zunächst nicht harmonisiert werden und für die Praxis relevante Informationen aufweisen. Die Umsetzung des 2. Teils wird unter Beteiligung der nationalen Normungsinstitute angewendet.
Als Erleichterung für die Anwender der Normen wurde des Weiteren entschieden, die Normen der Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel, Asphalt und ungebundene/hydraulisch gebundene Schichten zu einer Norm zusammenzufassen. Diese sollen neben den Normen für Wasserbausteine und Gleisschotter stehen.
Der Zeitplan für die Bearbeitung der o.g. Vorgänge wurde durch die Corona-Pandemie stark beeinflusst. So durften Arbeiten der CEN-Gremien bis Mitte dieses Jahres nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden und wurden entweder verschoben oder als Webmeeting abgehalten.
Bauproduktenverordnung und umweltrelevante Merkmale
Die EU-BauPVO regelt im Rahmen der sogenannten „wesentlichen Anforderung an Bauprodukte“ unter Nr. 3 auch Anforderungen an „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“. Für die Steine- und Erdenindustrie ist die hier ergänzte Betrachtung der Freisetzung gefährlicher Stoffe in Grundwasser, [Meeresgewässer,] Oberflächengewässer oder Boden besonders relevant. Insbesondere weil bei der Umsetzung im Rahmen der CE-Kennzeichnung zukünftig nicht zwischen Primärrohstoffen und “gebrauchten Stoffen“ unterschieden wird. Zur Umsetzung der wesentlichen Anforderung Nr. 3 der EU-BauPVO wurden zunächst unter dem Mandat M/366 (EU KOM, März 2005) Labormethoden u.a. zur Bestimmung der Freisetzung von Schadstoffen aus Bauprodukten entwickelt. Diese Arbeiten werden im Technischen Komitee CEN TC 351 „Construction products – Assessment of release of dangerous substances” durchgeführt. Des Weiteren sollen dann unter dem Mandat 125/rev für Gesteinskörnungen (EU KOM, ergänzt im Juni 2010), die harmonisierten Produktnormen so überarbeitet werden, dass die Grundanforderung 3 eingehalten wird und CE-Produkte ohne zusätzliche nationale Anforderungen in nationalen Märkten platziert werden können. Auch das Mandat 124 für Straßenbaustoffe wurde durch umweltrelevante Merkmale ergänzt. Wegen der bisher aus Sicht der EU KOM mangelnden Umsetzung der Grundanforderung 3 in der europäischen Normung strebt die EU KOM an, die Umsetzung der Grundanforderung 3 der EU-BauPVO bezüglich der umweltrelevanten Merkmale nicht mehr alleine den Normungsgremien zu überlassen, sondern selbst zu regeln. Bezüglich der Angaben umweltrelevanter Merkmale in der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung werden im Wesentlichen zwei Optionen diskutiert:
Option 1: Es werden lediglich in der Leistungserklärung Werte angegeben als „erklärte Leistung“.
Option 2: Es erfolgt eine Leistungserklärung + CE-Kennzeichnung mit Evaluierung von Schadstoffklassen, wobei die Klassengrenzen sich wiederum an den Grenzwerten notifizierter Regelungen der Mitgliedsstaaten orientieren sollen.
Das CEN/TC 351 "Bewertung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten" besteht aus 5 Arbeitsgruppen. Für die Steine- und Erdenindustrie sind unter den Mandaten 125/rev und 124, die Entwicklungen in der Arbeitsgruppe 1: “Freisetzung in Boden und Wasser“ besonders relevant. Es wurden mittlerweile drei verschiedene Vornormen verabschiedet. Die Vornorm CEN/TS 16637-1 dient als Leitfaden für die Auswahl der geeigneten Labormethode in Abhängigkeit der Freisetzungsszenarien von Bauprodukten in bestimmten Bauweisen, wie zum Beispiel die Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom (Säulenversuch) nach CEN/TS 16637-3 für granulare Materialien (z. B. ungebundene Gesteinskörnungen in Tragschichten) oder die dynamische Oberflächenelution (Tankversuch) nach CEN/TS 16637-2 für undurchlässiges monolithisches Material oder schwach durchlässige kompaktierte granulare Materialien. Für die beiden Elutionsverfahren CEN/TS 16637-2 und -3 sind die europäischen Validierungsringversuche für anorganische und organische Stoffe nun abgeschlossen. Im Jahr 2021 ist mit der Verabschiedung der CEN-Normen als Europäische Norm (EN) zu rechnen.
Derzeit werden in enger Abstimmung zwischen CEN TC 351 und Produkt TCs die Vor- und Nachteile verschiedener Konzepte zur Dokumentation der Testergebnisse in harmonisierten Produktnormen diskutiert. Hierbei geht es um die Fragestellungen: Werden die Substanzen und Parameter lediglich benannt, deren Konzentrationen erklärt oder Leistungsklassen (bzw. hier: Schadstoffklassen) in Anlehnung an Material- und Zuordnungsklassen der Mitgliedsstaaten abgeleitet. Die technischen Produktkomitees (TC) legen fest, ob Bauprodukte überhaupt und wenn ja auf welche Parameter, mit welchen Labormethoden und welcher Testfrequenz untersucht und mit welchen statistischen Sicherheiten die Ergebnisse deklariert werden müssen. Das für Gesteinskörnungen/Zuschlagsstoffe zuständige CEN/TC 154 hat hierzu eine Handlungsanweisung erarbeitet. Die Europäische Kommission und das CEN sehen drei Nachweiskategorien für Bauprodukte vor:
- Nachweiskategorie I: Produkte, die „ohne Prüfung“ (abgekürzt WT für "without testing") als brauchbar gelten;
- Nachweiskategorie II: Produkte, die nach einer Erstprüfung „ohne weitere Prüfung“ (abgekürzt WFT für "without further testing") als brauchbar anerkannt werden können und
- Nachweiskategorie III: Produkte, für die eine „weitere Prüfung" (abgekürzt FT für "further testing") in der Produktnorm als Brauchbarkeitsnachweis verlangt wird.
Unter die Nachweiskategorie I „ohne Prüfung“ könnten Gesteinskörnungen fallen, die so in Produkte eingebunden sind, dass sie keine Schadstoffe freisetzen können.
Die Chance, Bauprodukte und Endanwendungen mit potentiellen Stofffreisetzungen bereits im Vorfeld aufgrund vorhandener Daten, z.B. mittels so genannter WFT-Dossiers, in die Nachweisekategorie II “WFT“ einzuteilen, wird derzeit aufgrund unklarer Anforderungen an die Datenqualität und die statistischen Sicherheiten als gering angesehen. Außerdem basieren vorhandene Datengrundlagen der Mitgliedsstaaten in der Regel auf nationalen Prüfmethoden, die von den CEN-Methoden abweichen.
Vielmehr wird darauf gesetzt, über regelmäßige Übereinstimmungsuntersuchungen und über die „weitere Prüfung“ (FT) zu zeigen, dass Deklarationswerte wie beispielsweise die Grenzwerte der Niederländischen Verordnung über die Bodenqualität (Soil Quality Directive) oder die Materialwerte nach der geplanten MantelV kontinuierlich über einen längeren Zeitraum mit einer hohen statistischen Sicherheit eingehalten werden, so dass Produkte aus der weiteren Prüfung entlassen werden können (No Further Testing, NFT). Mit regelmäßigen Übereinstimmungsuntersuchungen ist das so genannte Type- oder Compliance Testing im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle gemeint. Hierfür können vereinfachte Prüfmethoden verwendet werden. So sieht CEN/TS 16637-3 einen vereinfachten Säulenkurztest bis zu einer Wasser- zu Feststoffrate von 2 l/kg vor. Der Teufel steckt hier aber im Detail: Die Festlegung des Zeitraums, der Mindestanzahlen der Proben und die Herleitung und Festlegung der Kenngrößen des statistischen Vertrauensbereichs von Deklarationswerten (z.B. Angabe eines Mittelwertes mit Standardabweichung und statistischem Faktor zur Bestimmung der Testfrequenz) stehen noch am Anfang der Diskussion.
Eine weitere Herausforderung ist die Festlegung der Art der Probenahme (Haufwerksbeprobung, Beprobung aus dem Silo, vom Band), des Probenahmezeitpunktes (es soll eine repräsentative Fraktion des lieferfähigen Marktprodukts, also nach Durchlaufen des üblichen Produktionsprozesses beprobt werden) und die Clusterbildung für vergleichbare Rohstoffquellen (wie können Produktfamilien von z.B. Typgesteinen ähnlicher Geologie gebildet werden, um den Untersuchungsaufwand zu reduzieren).
Abschließend wäre dann in Abstimmung mit dem CEN TC 351 zu klären, ob Leistungsklassen (bzw. hier: Schadstoffklassen) in Anlehnung an Material- und Zuordnungsklassen der Mitgliedsstaaten abgeleitet werden. Für die Nachweiskategorie II „WFT“ wäre nach dem Mandat 125 (siehe Kapitel 1.3 erster Spiegelanstrich) wohl nur eine Leistungsklasse denkbar, im Rahmen der Werte deklariert werden, die sicherstellen, dass die Freisetzung von als gefährlich eingestuften Substanzen aus Bauprodukten (oder ggf. der Feststoffgehalt) jeglichen EU-/nationalen Schwellenwert unterschreiten. Für die Nachweiskategorie III „FT“ könnten Leistungsklassen an den Grenzwertesystemen der Mitgliedsstaaten orientiert werden. Allerdings würden in den Niederlanden nach der Soil Quality Directive alleine für granulare Materialien mindestens drei Klassen (offene, geschlossene und gebundene Bauweisen) und in Deutschland für jeden mineralischen Ersatzbaustoff spezifische und bis zu drei Materialklassen resultieren. Die Spiegelung aller Materialklassen in den EU-Leistungsklassen ist eine Herausforderung.
Umweltrelevante Merkmale natürlicher Gesteinskörnungen
Vor dem Hintergrund der EU-BauPVO zur CE-Kennzeichnung “Umwelt“ hat der ISTE gemeinsam mit dem MIRO im Jahr 2018 ein Untersuchungskonzept entwickelt. Im ersten Schritt sollen durch alle Landesverbände möglichst viele Proben im Feststoff, sowie im Eluat bei den Wasser- zu Feststoffraten 2 und WF 10 nach dem EU-Säulenversuch untersucht werden. Pro Werk werden 2 Produkte der Körnung 0/2 und 8/16 untersucht. Die Probenauswahl erfolgt durch die Landesverbände, um möglichst viele Gesteine und Sedimente abzudecken. Die Auswertung aller Daten führt eine neutrale Institution (Universität Tübingen) durch.
Aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der Fachgruppen Naturstein sowie Sand und Kies im Jahr 2018, hat ISTE frühzeitig eine Untersuchungskampagne mit 30 Natursteinen (15 Werke/Lokalitäten, je 0/2 und 8/16) und 8 Sanden und Kiesen (8 Sande und Kiese von 8 Werken/Lokalitäten, je 0/2 und 8/16, daraus Herstellung von 4 Gemischen von Sand- und Kiesproben) durchgeführt und Ende 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden in den Herbstsitzungen der Fachausschüsse der Fachgruppen Naturstein und Sand und Kies sowie im Güteschutz Naturstein detailliert dargestellt.
Die Ergebnisse unterstreichen die bisherige Erfahrung, dass naturgemäß nicht alle Gesteine und Sedimente im Feststoff und Eluat alle Grenzwertkriterien der EU-Mitgliedsstaaten für die in der so genannten „Indicative List“ der EU geführten Stoffe und Parameter einhalten können. Dies ist für viele verschiedene Gesteinsarten und Sedimente in Deutschland und naturgemäß auch in Europa zu erwarten. Unabhängig davon, ob in Deutschland zukünftig für die Bewertung, die so genannten Geringfügigkeitsschwellenwerte im Eluat aus dem vorsorgenden Grundwasserschutz, die Bodenvorsorgewerte im Feststoff aus dem vorsorgenden Bodenschutz oder die deutlich höheren Materialwerte für die Klassifizierung von mineralischen Ersatzbaustoffen (z.B. RC-Baustoffe) nach der geplanten MantelV aus dem Abfallrecht herangezogen werden, kann es bei der einen oder anderen natürlichen Gesteinskörnung zu geringfügigen Grenzwertüberschreitungen kommen.
Wenn sich die Systematik zur Umweltdeklaration von mineralischen Bauprodukten nach EU-BauPVO – wann auch immer – durchsetzt, dann bestehen kaum Chancen für eine Untersuchungsfreiheit von Gesteinen und Sedimenten nach Nachweiskategorie I (siehe oben), da Stoffgehalte und Stofffreisetzungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Da aktuell und mittelfristig keine hinreichenden Datengrundlagen mit den neuen Methoden geschaffen werden können, sind die Chancen für Nachweiskategorie II (siehe oben), die Materialien im Vorfeld aufgrund vorhandener Daten so eindeutig klassifizieren zu können, dass diese nicht mehr untersucht werden müssen (WFT), ebenfalls gering. Deshalb beschäftigen sich schon jetzt die einschlägigen Normungsgremien mit der Nachweiskategorie III (siehe oben), was mittel- bis langfristig eine Güteüberwachung für Primärrohstoffe zur Umweltdeklaration bedeuten kann. Vor diesem Hintergrund arbeiten die Normungsgremien bereits an einer Handlungsanweisung zur regelmäßigen Übereinstimmungsuntersuchung und „weiteren Prüfung“ (FT) von mineralischen Bauprodukten und diskutieren darüber, wie der Nachweis zu erbringen ist, das Deklarationswerte (z.B. Soil Quality Directive, geplante MantelV) kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum mit hoher statistischer Sicherheit eingehalten werden.
Seitens ISTE und MIRO werden nun weitere Ergebnisse der Landesverbände für deren Gesteine und Sedimente abgewartet.
Bild: Säulenversuch wie letztes Jahr
Der ISTE führt ein Untersuchungs-programm von Natursteinen, Sanden und Kiesen im Säulenversuch nach CEN TS 16637-3 auf potentielle Stofffreisetzungen durch.
Arbeitskreis Ausschreibungen
Mit Gründung des Arbeitskreises hat sich das Gremium am 27.05.2019 bei seiner ersten Sitzung im Haus der Baustoffindustrie in Ostfildern über fehlerhafte Ausschreibungen und Problemstellungen hinsichtlich der Produktneutralität und technischer Verschärfungen ausgetauscht. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertreter:innen der Fachgruppen Naturstein, Sand und Kies sowie Recyclingbaustoffe und Boden zusammen. Zum Jahresbeginn 2020 konnten bereits erste Ergebnisse zum Themenpunkt „Erstellung von produktneutralen Ausschreibungstexten“ präsentiert werden. Zahlreiche Textentwürfe für die Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau wurden innerhalb des Gremiums vorgestellt. Es folgten weitere Sitzungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie nur noch als Webmeetings stattfinden konnten. Durch die Möglichkeit auch innerhalb digitaler Treffen aktiv zusammen an Dokumenten zu arbeiten, konnten die Textentwürfe weiter fortgeschrieben werden. Aktuell befinden sich die Mustertexte in der finalen Bearbeitung.
Asphaltforschung Alpine Moräne
Das Forschungsvorhaben zur Gesteinsart Alpine Moräne, was im Hinblick auf das Gebrauchsverhaltenin Asphaltdeckschichten und Asphaltbinderschichten im Vergleich zu natürlichem Felsgestein durchgeführt wurde, ist abgeschlossen. Das Gutachten seitens Schäfer Consult liegt vor.
Die Gleichstellung der entsprechend aufbereiteten Alpinen Moräne gegenüber gebrochenem Festgestein ist sowohl auf Basis der Prüfergebnisse als auch im Hinblick auf die langjährigen positiven Erfahrungen in der Praxis auf jedem Fall gerechtfertigt und zum Abbau von Markthemmnissen anzustreben. Insbesondere in Bezug auf die Bruchflächigkeit stellt sich die Forderung von C100/0 als Ausschlusskriterium für Alpine Moräne als technisch nicht nachvollziehbar dar.
Einen ausführlicheren Bericht finden Sie im Auszug aus dem ISTE-Jahresbericht 2019-2020 PDF herunterladen und anschauen
Sande mit erhöhtem Gehalt an Feinanteilen zur Verwendung in Beton
Das Forschungsprojekt wurde von der SCHWENK Zement KG in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Transportbeton (Dr. Aufrecht), der MPA Stuttgart und der TU München initiiert. Der Forschungsantrag befindet sich zurzeit bei der Forschungsgemeinschaft des MIRO, über welche er zeitnah bei der Arbeitsgemeinschaft industrielle Forschung (AiF) eingereicht werden soll.
Hintergrund des Projektes war die Begrenzung des Feinanteils der feinen Gesteinskörnung in der EN 12620 von 4 M.-% auf 3 M.-%, was eine unbegründete technische Verschärfung und einen höheren Aufwand bei der Aufbereitung zur Folge hat. Zudem wurden die Zwischenkategorien in der Norm gestrichen, sodass der nächst höhere, anzugebene Feinanteil bei 10 M.-% liegt. Im neuen Entwurf der EN 12620 wurden die Begrenzung wieder auf 4. M.-% erhöht und auch die Zwischenkategorien sind wieder enthalten.
Dennoch ist die Umsetzung in nationale Anwendungsdokumente entscheidend. So gibt es nachweislich keinen Zusammenhang zwischen dem zur Charakterisierung herangezogenen Methylenblauwert und dem Gehalt an Feinanteilen. Es ist daher essentiell, zu bewerten, in welchen Fraktionen schädliche Feinanteile vorkommen.
Die genaue Charakterisierung verschiedener Feinanteile kann durch erhöhte Zugabemengen qualitativ hochwertiger Feinanteile, zu einer Erhöhung der Lieferfähigkeit für Unternehmen führen. Gleichzeitig wird die Lagerstätte optimal genutzt, der CO2-Ausstoß durch kürzere Transportwege minimiert und die Deponiekapazitäten geschont.
In den verschiedenen Arbeitspaketen werden verschiedene Feinanteile charakterisiert und mit Mörtel- und Betonversuchen kombiniert, um alle Auswirkungen verschiedener Mengen qualitativ unterschiedlicher Feinanteile untersuchen zu können. Die Einreichung des Antrages hat sich durch noch fehlende Angaben eines der Forschungsnehmer verzögert. Der MIRO informiert, sobald die Antragstellung fortgeführt werden kann.
Erste Ergebnisse zu den Messkampagnen, welche den Einfluss von Flachwasserzonen auf Tiefe Baggerseen untersuchen sollen, wurden der FG Sand und Kies übermittelt. Im Fokus der Messungen lag vor allem die Erfassung der aktuellen hydrophysikalischen Randbedingungen, im speziellen auf die thermische Dichteschichtung innerhalb des Seekörpers. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die hydrophysikalischen Prozesse der Auflösung der o.g. Schichtung und die damit einhergehende Neubildung des Tiefenwassers dar. Für die erste Messkampagne wurde ein Baggersee mit einer Wassertiefe von über 50 m zur Verfügung gestellt. Dieser weist zudem eine dem Leitfaden „Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft“ entsprechend groß ausgebildete Flachwasserzone auf und wurde bei laufendem Abbaubetrieb untersucht.
Um eine Verallgemeinerung der Erkenntnisse aus diesem Anwendungsfall auf andere Baggerseenzu ermöglichen, wurde eine weitere Untersuchung des Schichtungsverhaltens an einem zweiten Baggersee durchgeführt. Dieser See mit einer Tiefe von ca. 30 m besitzt im Gegensatz zum See der ersten Messkampagne keine signifikante Flachwasserzone und zudem fand im Zeitraum der Messungen keine Kiesgewinnung statt. Die Messungen der Wassertemperatur über den Jahreswechsel 2019/2020 sind bereits abgeschlossen. Die Auswertung der Ergebnisse und die daraus resultierenden Modellierungen werden im Herbst 2020 erwartet. Grundsätzlich zeichnen sich schon jetzt im Sinne des Untersuchungsumfanges erfreuliche Tendenzen ab.
Einfluss von Flachwasserzonen auf tiefe Baggerseen: Ein ökologisch besonders wichtiger Aspekt ist die Gewährleistung einer Vollzirkulation, die durch Abkühlung von Seewasser in flachen Uferbereichen verstärkt werden könnte.
Euroschotter-Tagung 2019
Genehmigungsverfahren für die Erweiterung oder für den Neuaufschluss von Steinbrüchen standen angesichts von Protesten und zunehmender Kritik aus der Bevölkerung thematisch im Mittelpunkt der Euroschotter-Tagung 2019 in Freiburg. Auf Einladung des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) waren Unternehmer:innen aus ganz Süddeutschland, Österreich und der Schweiz in den Breisgau gekommen, um wie jedes Jahr branchenrelevante Themen länderübergreifend zu behandeln und zu diskutieren. Die Euroschotter-Tagung wird immer abwechselnd von den Verbänden der jeweiligen Länder organisiert.
Am Vorabend trafen sich die Teilnehmer im berühmten Greifenegg-Schlössle zu einem ersten Austausch und kulinarischen Köstlichkeiten mit tollem Blick über die Stadt. Auf dem Weg dahin führte ISTE-Mitglied Frank Hauri von der Hans G. Hauri KG in Bötzingen mit interessanten Fakten zu Freiburgs Gebäuden und deren Geschichte durch die Altstadt.
Tag 2 der Tagung stand ganz im Zeichen von länderübergreifenden Themen mit großer Relevanz für unsere Gesteinsindustrie. Neben Dr. Bernhard Kling, Geschäftsführer des Bayerischen Industrieverbandes Steine und Erden (BIV) und Euroschotter-Generalsekretär, sowie Peter Rombold, Vorsitzender der Fachgruppe Naturstein im ISTE, begrüßte auch Prof. Dr. Jörg-Detlef Eckhardt, Präsident des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), die Teilnehmer.
Eines der wichtigsten und aktuellsten Anliegen unserer Branche ist die konfliktfreie Durchführung von Genehmigungsverfahren. Sehr viele Steinbrucherweiterungen sind begleitet von Protesten aus der Bevölkerung und führen zu Gründungen von Bürgerinitiativen. Steffen Loos von der Schäfer Kalk GmbH & Co. KG in Diez und Christian Mlinar von der Bernegger GmbH in Molln/Österreich berichteten zu aktuellen Genehmigungsverfahren in ihren Betrieben. Ergänzend dazu beleuchtete Dr. Piet Sellke von der adribo GmbH in Esslingen die wissenschaftliche Seite von gelingender Bürgerbeteiligung bei solchen Verfahren. Funktionierende Öffentlichkeitsarbeit kann hierbei ein wichtiges Mittel sein. Ein Beispiel ist der HeidelbergCement Quarry Life Award, welchen Elena Lenz von HeidelbergCement vorstellte. Auch die Zusammenarbeit mit Geoparks ist ein vielversprechendes Instrument – über die Partnerschaft und Kooperation des ISTE mit dem UNESCO Geopark Schwäbische Alb berichtete dessen Geschäftsführer Dr. Siegfried Roth.
Für die diesjährige Tagung hatte sich der ISTE den Aspekt „Europa“ besonders auf die Fahne geschrieben. Normen und Regelwerke auf europäischer Ebene bestimmen maßgeblich den Einsatz unserer Produkte. Mit der geplanten CE-Kennzeichnung werden Umweltdeklarationen für Bauprodukte verlangt werden. Inwieweit dies unsere Branche beeinflusst, was wir zu erwarten haben und wie wir dies in Zukunft am besten angehen, beantwortete ISTE-Referent Dr. Bernd Susset in seinem Vortrag.
Um den Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene besonders zu ermöglichen, lud der ISTE erstmals auch einen Europaabgeordneten ein und war sehr stolz, Rainer Wieland, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, hierfür gewinnen zu können. Gemeinsam mit Thilo Juchem, Präsident des Europäischen Gesteinsverbandes UEPG (Union Européenne des Producteurs de Granulats), fand eine lebhafte Diskussion statt, moderiert von Dirk Fincke, Generalsekretär der UEPG. Gerade der Brexit werde die Zukunft Europas maßgeblich beeinflussen, auch die internationale Zusammenarbeit unserer Branche werde dadurch auf eine Probe gestellt. Rainer Wieland berichtete trotz der Ernsthaftigkeit der Materie mit Witz und Charme über seine Arbeit im Parlament und die Themen, die Europa gerade so umtreiben, was den Nachmittag zu einer sehr gelungenen Veranstaltung machte.
Auch im Anschluss an die Diskussion ging es spannend weiter: die Teilnehmer:innen besuchten den beeindruckenden Phonolith-Steinbruch der Firma Hauri in Bötzingen am Kaiserstuhl und waren erstaunt, welche vielfältigen Produkte aus diesem Rohstoff hergestellt werden können. Die Firma ist ein traditioneller Familienbetrieb, der seit Generationen viel Herzblut in die Aufbereitung des Gesteins und die Entwicklung neuer Produkte steckt.
Schon auf dem Weg dorthin ließ sich die landschaftliche Schönheit des Kaiserstuhls erahnen; die Abendveranstaltung fand im Weingut Franz Keller mitten im Kaiserstuhl statt und bildete das perfekte Ende eines erfolgreichen Tagungstages.
Am Samstag ging es mit der Seilbahn auf den Schauinsland, einen 1284 m hohen Berg im Freiburger Stadtgebiet. Oben angekommen erläuterte Dr. Wolfgang Werner, ehemaliger Referatsleiter der Landesrohstoffgeologie am LGRB, die landschaftlichen und geologischen Besonderheiten der Region. Die actionreiche Abfahrt mit Downhill-Rollern beendete die Euroschotter-Tagung 2019.
Freiburg war der Ausgangspunkt der Euroschotter-Tagung 2019
Rainer Wieland (Mitte), Vizepräsident des Europäischen Parlaments mit Teilnehmern und Organisatoren der Diskussion (v.l.n.r.): Thomas Beißwenger (ISTE), Dr. Andreas Pfeiler (WKO Österreich), Dr. Bernhard Kling (BIV Bayern), Dirk Fincke (Generalsekretär UPEG), Thilo Juchem (Präsident UPEG), Robert Nothnagel (Präsident VSH), Peter Rombold (Vizepräsident ISTE, Vorsitzender der Fachgruppe Naturstein im ISTE).
Euroschotter-Tagung 2019 in Freiburg:
Rainer Wieland (Mitte), Vizepräsident des Europäischen Parlaments mit Teilnehmern und Organisatoren der Diskussion (v.l.n.r.): Thomas Beißwenger (ISTE), Dr. Andreas Pfeiler (WKO Österreich), Dr. Bernhard Kling (BIV Bayern), Dirk Fincke (Generalsekretär UEPG), Thilo Juchem (Präsident UEPG), Robert Nothnagel (Präsident VSH), Peter Rombold (Vizepräsident ISTE, Vorsitzender der Fachgruppe Naturstein im ISTE)
Viel geboten wurde den Teilnehmer:innen der Euroschotter-Tagung 2019: Im Weingut Franz Keller (oben links), im Phonolith-Steinbruch der Firma Hauri (Mitte), bei der Stadtführung durch Freiburg (oben rechts) oder bei interessanten Vorträgen
solid UNIT – Netzwerk für innovativen Massivbau Baden-Württemberg
Der Nutzen der Nachhaltigkeit durch einen Leistungsvergleich der verschiedenen Bauweisen zeigt sich auf der Baustelle. Hierzu wurde im Februar 2020 dieses Netzwerk gegründet. solid UNIT ist ein Zusammenschluss von Vertretern der Bauwirtschaft und der Baustoffindustrie sowie von Hochschulen, Forschungsinstituten und Kammern. ISTE ist Gründungsmitglied und im Vorstand vertreten. Ziel ist es, durch eine engere Vernetzung der Partner Innovationen in Forschung und Entwicklung weiter voranzutreiben und verstärkt auch auf den Baustellen zum Einsatz zu bringen. Im Zentrum des Netzwerkes stehen dabei die Netzwerk-Teams für spezielle Themenbereiche, wie zum Beispiel CO2 Einsparung, Ressourcenmanagement oder Digitalisierung auf der Baustelle.
Wirtschaftsministerin Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßte die Gründung wie folgt: „Umweltschonende Produkte und Produktionsmethoden können die Wettbewerbsfähigkeit unserer Bauwirtschaft in Baden-Württemberg maßgeblich erhöhen. Effizienteres Bauen leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dabei können Kooperationen und Netzwerke wie ‘solid UNIT BW‘ einen großen Mehrwert schaffen.
Forderungen an die Politik
- Ausschreibungen produktneutral gestalten
- Vertragsbedingungen des Landes so gestalten, dass heimische Baustoffe effizient verwendet werden können
- Standardabbau im Straßenbau nicht zu Lasten der Dauer-haftigkeit; neue Bauweisen wissenschaftlich begleiten
- Kompetenznachweis und Weiterbildung durch Einschaltung von privaten Ingenieurbüros durch den/die Auftraggeber sicherstellen
- Ausreichend Personal für Ausschreibung und Überwachung in den zuständigen Baureferaten und Straßenfachbehörden bereitstellen
- Berücksichtigung von heimischen und regionaltypischen Naturwerksteinen (verhindert ökologisch unsinnige Transporte von Übersee und fragwürdige soziale und ökologische Produktionsbedingungen in Drittweltländern)
Transportbeton und Betonpumpen – Entwicklungen und Aktivitäten
Transportbeton und Betonpumpen Zum Artikel
Wirtschaftsdaten Transportbeton Zum Artikel
Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie Zum Artikel
Neue Betonnorm DIN 1045 Zum Artikel
Carbonatisierung – Bindung von CO2 Zum Artikel
Marktpotential für Sand mit erhöhten Feinanteilen Zum Artikel
Einsatz von Transportbeton im kommunalen Straßenbau Zum Artikel
Flüssigboden als Verfüllbaustoff aus Böden und Baustoffen (ZFSV) Zum Artikel
Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen Zum Artikel
Förderung Hybrid-Lkw: Hybrid-Betonfahrmischer und -Betonpumpen Zum Artikel
Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton Zum Artikel
Transportbeton und Betonpumpen
Unsere Fachgruppe Transportbeton ist im Netzwerk des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie sowie mit den Fachgruppen der angrenzenden Bundesländer eng verknüpft. Kurze Informationswege und gute Kenntnisse der regionalen Märkte sind bestimmen unser Handeln. Wir stehen für Fragestellungen von der Planung, Lieferung, Einbau bis hin zur Nutzung und dem Rückbau von Betonbauwerken zur Verfügung. Herausragende Aufgabenstellungen, wie z.B. die Darlegung der Nachhaltigkeit greifen wir mit unseren Mitgliedern aktiv auf, bündeln diese und bemühen uns um tragfähige Lösungen gemeinsam mit Planern, Bauwirtschaft, den Universitäten in Karlsruhe und Stuttgart sowie den Hochschuleinrichtungen und den vier Regierungspräsidien.
Neben den umfangreichen Ausbildungsinitiativen z.B. für Betonprüfer und Betontechnologen, Fragestellungen rund um die Verfügbarkeit insbesondere feiner Gesteinskörnungen für Beton, sind es insbesondere auch die Dienstleistungen der Transportbetonindustrie für die Bauwirtschaft, die immer wichtiger werden. Im Wettbewerb zur Holz- oder Stahlbauweise schaffen multifunktionale Betonoberflächen (z.B. Sichtbeton, wasserundurchlässiger Beton, CO2-Speicherpotential), hohe Standsicherheit auch bei extremen Belastungen (z.B. Brand, Verkehrslasten) oder Flexibilität beim Bauen im Bestand eindeutige Vorteile. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Lieferkette bis hin zur Vision des 3-D-Drucks von Bauteilen aus Transportbeton auf der Baustelle können die heute knappen Personalressourcen bestmöglich eingesetzt werden.
Der im Südwesten anhaltende Boom des Wohnungs- und Wirtschaftsbaus, aber auch die Investitionen in Infrastrukturbauten auf Rekordniveau führen fortlaufend zu einer Transportbetonnachfrage auf unverändert hohem Niveau seitens der Bauwirtschaft. Es konnten die Baugenehmigungen deshalb oft nur verspätet abgearbeitet werden. Vielfach stellt sich nicht die Frage ob gebaut wird, sondern wann gebaut werden kann, Lieferungen „just in time“ sind von grundlegender Bedeutung bei der Kapazitätsplanung. Das Motto des Bundesverbandes Transportbeton e.V. (BTB) lautete im Jahr 2019 daher auch „Auf den Punkt“. Die Fachgruppe Transportbeton hat Rahmen ihrer Mitgliederversammlung 2019 am Flößerhafen inmitten der Bundesgartenschau Heilbronn die Themen auf den Punkt gebracht und sich die neuen Perspektiven der Innenstadtentwicklung erläutern lassen: auf 40 Hektar innenstadtnaher Fläche und am Neckar wurde ein über hundert Jahre altes Gewerbegebiet in ein vitales Stadtquartier verwandelt. Heilbronn strebt nach innen, so ressourcenschonend wie möglich werden innerstädtische Flächen für attraktiven Wohnungsbau und innovative Arbeitsplätze für 4500 Menschen erschlossen.
Wirtschaftsdaten Transportbeton
Prognostiziert wird bundesweit die Nachfrage von 51,5 Mio. m³ Transportbeton im Jahr 2019 (Anstieg um 1,6 % gegenüber 2018) und für das Jahr 2020 hohe Fortentwicklung der Nachfrage. Weitere Wachstumsraten ab 2021 scheinen unwahrscheinlich, positiv könnte sich jedoch die Beibehaltung der bekannten Grundlagen bei Ausschreibung, Lieferung und Errichtung von Betonbauwerken auswirken.
Aus- und Weiterbildungsangebote in der Transportbetonindustrie
Wir betreiben vielfältige, umfassende Ausbildungs- und Nachwuchsarbeit und arbeiten auf Landesebene aktiv beim Ausbildungsprogramm der ARGE Beton mit, deren Träger die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, das InformationsZentrum Beton, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, der Fachverband Beton- und Fertigteilwerke sowie der ISTE Baden-Württemberg sind.
Unsere Veranstaltungen in Karlsruhe, Mannheim, Sigmaringen, Bühl, Geradstetten und Stuttgart waren mit über 500 Teilnehmern sehr gut besucht und behandelten Themen wie Basiswissen Beton, fachgerechter Bewehrungseinbau, Pumpfähigkeit von Beton, Verfärbungen und Ausblühungen, werkseigene Produktionskontrolle, Parkhäuser, Industrieböden, Korrosion des Betonstahls, Zustandsbewertung von Ingenieurbauten Betonpumpen - inklusive Schnittstellen zu Abnehmern sowie Neuerungen der Regelwerke u.v.m.
Das jährlich durchgeführte, zweitägige Seminar „Fortbildung für E-Schein-Inhaber und Betoningenieure“ sowie der E-Schein-Vorkurs/Betonprüferfortbildung sind zwischenzeitlich zentrale Plattformen zur Vertiefung und Auffrischung der Kenntnisse geworden.
Alle Lehrgänge wurden vom Europäischen Sozialfonds über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst. Somit ergab sich je nach Förderungsstufe eine Reduzierung der Teilnehmergebühr zwischen 30 % und 50 %.
Mit den Eckert-Schulen und der IHK-Regensburg wurde der Industriemeisterkurs „Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik IHK (m/w)“ in Regenstauf gestartet. Diese qualifiziert neben anderen Fachrichtungen auch Verfahrensmechaniker/-innen der Fachrichtung Transportbeton zum Meister. Berufsschullehrer und Unternehmensvertreter haben die Meisterqualifikation entwickelt. Der Industriemeister stellt eine neue Aufstiegsfortbildung dar und soll den Absolventen neue Karriereperspektiven in der Baustoffindustrie bieten. Die Meisterausbildung ist in Vollzeit sowie in Teilzeit möglich und wird erheblich finanziell gefördert.
Auch der spätere Einstieg in den Bildungsweg bietet für Beschäftigte aus fachfremden Berufen oder ohne Berufsausbildung gute Chancen: BetonQuali eröffnet am individuellen Erfahrungswissen anknüpfende Qualifizierungswege. Die Nutzung digitaler Medien unterstützt ein selbstorganisiertes, flexibles Lernen – integriert in den beruflichen Alltag.
Über den Europäischen Sozialfonds Deutschland (ESF) ist eine erhebliche Förderung der Ausbildungskosten möglich. Die Lerninhalte über 2 Jahre umfassen Betonherstellung, Betonprüfung, Anlagenführung, Instandhaltung sowie Kaufmännische Organisation und Vertrieb.
Diese berufsbegleitende Weiterqualifizierung über ein Jahr ist modular aufgebaut und beinhaltet Methoden, Kommunikation und Verhandlungstechniken als Basis einer erfolgreichen Vertriebsarbeit. Bei einer Spezialisierung auf den Vertrieb von Beton ist die Zusatzqualifikation der 2-wöchigen Betonprüferausbildung vorgesehen.
Neue Betonnorm DIN 1045
In den EU-Mitgliedsstaaten gilt vielfach bereits die neue DIN EN 206. In Deutschland wurde zum Jahresanfang 2020 beschlossen, eine neue, vollständig überarbeitete Normenreihe DIN 1045 einschließlich der BetonBauQualitäts-Aspekte (BBQ) zu erarbeiten. Der bekannte Ansatz des Entwurfes der DAfStb-Richtlinie „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Gesamtheitliche Regelungen für die Bemessung und Konstruktion, Beton und Ausführung“ wird übernommen.
Zur Ermittlung der Klasseneinstufung in BBQ N/E/S werden weitere Kategorien eingeführt, die die jeweiligen Anforderungen an Planung, Bauausführung und Baustoffe innerhalb der einzelnen Bereiche abbilden: Planungsklassen, Betonklassen und Ausführungsklassen mit den jeweiligen Einstufungen in NORMAL, ERHÖHT und SPEZIELL. Die Einstufung kann entweder bauteil- oder bauwerksbezogen erfolgen. Aus der höchsten Kategorie leitet sich die Festsetzung der BBQ-Klasse ab.
Weitere Überarbeitungsschritte ergeben sich aufgrund der Auswertesystematik bei den Konformitätsnachweisen, erweiterten Erstprüfungen sowie Kriterien für die Bauausführung. Bauwirtschaft und Betonindustrie erarbeiten weitergehende Performancelösungen zu Angaben der Sedimentationsstabilität, Pumpfähigkeit und Wassergehaltsbestimmung.
Carbonatisierung – Bindung von CO2
Im Rahmen der BMBF-Förderrichtlinie CO2-WIN wird u.a. die Einlagerung von CO2 in zementgebundenen Baustoffen untersucht („CO2 Footprint“). Nach bisherigen Bilanzierun-gen werden ca. 5 % des bei der Zementklinkerproduktion anfallenden CO2 abgebaut. Viel bedeutender ist deshalb der Lebenszyklusansatz: die mehrmalige Wiederverwendung gebrauchter Baustoffe trägt zur Minderung des CO2-Aufkommens bei der Baustoffproduktion bei.
Marktpotential für Sand mit erhöhten Feinanteilen
Mit der TU München und der Universität Stuttgart als Forschungsnehmer soll im Rahmen eines AIF-Forschungsvorhabens untersucht werden, inwiefern eine Erhöhung der Feinanteile gerechtfertigt ist (Grenzwert bislang 3 M.-%). Nach zukünftiger EN 12620 sind höhere Einstufungen möglich, die Unbedenklichkeit erhöhter Feinanteile kann aber bislang technisch nicht nachgewiesen werden.
Einsatz von Transportbeton im kommunalen Straßenbau
Nach den guten Erfahrungen mit über 100 gebauten Kreisverkehren aus Transportbeton wurde erstmals eine hochbelastete Straßenkreuzung in Böblingen/Sindelfingen aus Transportbeton errichtet. Bei einem Verkehrsaufkommen von über 35.000 Kfz/d wurde eine unbewehrte, segmentierte Plattenbauweise mit individuellem Fugenraster gewählt. Der Beton wurde mit einem Straßenfertiger eingebaut. Ausgehend von diesem Pilotobjekt werden Erfahrungen zum geringen Instandhaltungsaufwand bei hochbelasteten Kreuzungsbereichen aus Beton werden gesammelt, um über die lange Nutzungsdauer belegbare Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit treffen zu können.
Zusätzlich bietet das FGSV-Merkblatt für Container- und Logistikflächen (M VaB T3) für Transportbetonhersteller weitere Absatzmärkte.
Umfassende Forschungsvorhaben hat gezeigt, dass bei kommunalen Verkehrsflächen aus Beton ein weit geringeres Potential einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktivität besteht und somit neue Regelanforderungen für die Betonzusammensetzung abzuleiten sind.
Flüssigboden als zeitweise fließfähiger, selbstverdichtender Verfüllbaustoff aus Böden und Baustoffen (ZFSV)
Die Verwendung von Flüssigboden ist ein innovatives Verfahren für den Bau der Leitungstrassen für die Energiewende und den kommunalen Infrastrukturbau. Dieser Baustoff ermöglicht neue und flexible Bauweisen im Tief- und Leitungsbau und besteht aus einem Gesteinskörnungsgemisch, Bindemittel und Wasser. Vorteilhaft ist die hohe und gleichmäßige Einbaugeschwindigkeit gegenüber Füllboden, optimale Verdichtung auch unterhalb von Leitungspaketen zur Vermeidung von Schäden durch Setzung sowie der geringe Geräte- und Personaleinsatz auf der Baustelle. Verschiedene Zusammensetzungen erlauben eine Wiederhaushubfähigkeit von leicht (Spaten) bis schwer (nur mit Geräteeinsatz). Lieferung und Eignungsnachweis erfolgen durch die regionalen Transportbetonwerke, eine Zertifizierung der Produkte kann über den Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband BÜV-ZERT erfolgen.
Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die neue Verwaltungsvorschrift für Technische Baubestimmungen (VwV TB) in Kraft gesetzt. Die VwV TB ersetzte die nach bisherigem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Bauregellisten A. Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen.
Förderung Hybrid-Lkw
Hinsichtlich der Förderung von Hybridfahrzeugen sind Mittel der Länder und des Bundes für die Elektrifizierung des Antriebsstrangs vorgesehen. Fahrzeuge mit einem elektrifizierten Sekundärantrieb, wie z. B. dem Antrieb der Mischertrommel beim Fahrmischer, werden nicht berücksichtigt. Daher haben ISTE-Mitglieder um eine Projektinitiierung gebeten. Bundes- und Landtagsabgeordnete haben reagiert. Auf der ISTE-Winterarbeitstagung 2020 wurde von Thomas Bareiß MdB, Parlamentarischer Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin sowie Ministerialdirektor Dr. habil. Uwe Lahl, Ministerium für Verkehr, Baden-Württemberg Unterstützung bei der Förderung der Einführung umweltfreundlicher Antriebe von Arbeitsmaschinen bei der Neugestaltung entsprechender Richtlinien zugesichert.
Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton
Die Abteilung Betonpumpen in der Fachgruppe Transportbeton befasste sich in den Regionalveranstaltungen (Fachgruppen der Industrieverbände Rheinland-Pfalz/Hessen, Bayern und Baden-Württemberg) sowie beim bundesweiten Erfahrungsaustausch mit folgenden Themen:
- BTB Praxistipp Fahrpersonal - Bestandsaufnahme und Anregungen, Ideen zur Gewinnung von Betonpumpenmaschinisten
- Neue Gefahrtarife für Betonpumpen und Umgang mit der Neuordnung der Beitragsfestsetzungen
- DGUV Branchenregel Betonindustrie, Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern, BG Flyer „“Merkblatt für den Einsatz von Betonpumpen“. Der gültige „Stand der Technik“ ist zusammengefasst und dient dem Nachweis der Einhaltung der Rechtsvorschriften.
- Leitfaden Verkehrsrechtliche Regelungen für Betonpumpen
- § 29 StVO / Doppelachslast 20 Tonnen bei max. 2* 10 to in BaWü
- AIF Forschungsvorhaben „Sichere Betonförderung – Pumpbarkeit und Pumpstabilität“, Verfügbarkeit des Prüfgerätes SLIPER und Feld-Pumpversuche (Testlauf und erste Ergebnisse), Standardisierung/Normung Änderungen des Prüfgeräteaufbaus, Festlegung der Wiederholpräzision des Prüfverfahrens und Qualifizierung der Betonprüfer
- „3D Druck – bauen der Zukunft“, insbesondere mit der Fokussierung auf den Einbau mit Betonpumpe
- Abbiegeassistent: Nachrüstung von LKW zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Im Rahmen der Reihe „Richtig betonieren – So geht´s“ sind Arbeitshilfen zur Vorbereitung des Betonierens, Einbringen des Betons, Verdichten, Nachbehandlung sowie Anleitungen des Betonierens bei Hitze und Kälte verfügbar.
Umweltschutz – Entwicklungen und Aktivitäten
Mantelverordnung Zum Artikel
Forschungsprojekt: Einfluss von Flachwassserzonen auf tiefe Baggerseen Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Mantelverordnung
Zu den wesentlichen Inhalten der Mantelverordnung wurde in den zurückliegenden Jahresberichten ausführlich berichtet. Es ist die zentrale Verordnung für die Mitglieder des ISTE aus der Recycling- und Verfüllungsbranche, betrifft aber auch andere Bereiche der Steine- und Erdenindustrie sowie die Bauindustrie. Vier Artikel sollen unter anderem sicherstellen, dass die Verwertung von mineralischen Stoffen im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau sowie zur Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen gemäß den Zielstellungen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes erfolgt und ein ausreichender Schutz des Grundwassers und des Bodens gewährleistet ist. Im Wesentlichen sollen vier Artikel folgende Fragen beantworten:
- Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser (Messung mit so genannten Elutionsverfahren) und im Feststoff sind mineralische Ersatzbaustoffe (z.B. Recycling-Baustoffe) in welchen technischen Einbauweisen (z.B. Tragschicht unter einer Straßendecke) und unter welchen Randbedingungen (Höhe des Grundwasserabstandes, Art des Untergrundes) zulässig? - Artikel 2: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Erstmalig soll u.a. die Verfüllung von Steinbrüchen bundeseinheitlich geregelt werden: Bis zu welchen Konzentrationen im Wasser bzw. im Feststoff können Bodenmaterialien (und weitere mineralische Materialien) zur Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen oder zur Landschaftsmodellierung verwertet werden? - Artikel 3: Änderung der Deponieverordnung (DepV)
Diese soll eine Zuordnung von im Rahmen der Güteüberwachung nach der Ersatzbaustoffverordnung klassifizierten MEB, die nicht verwertet werden können (z.B. aus Markt- oder qualitativen Gründen) zu Deponieklassen ermöglichen, ohne diese Materialien erneut mit abweichenden Methoden der Deponieverordnung einstufen zu müssen. - Artikel 4: Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Wie sollen mineralische Ersatzbaustoffe , die bei Rückbau, Sanierung, Reparatur technischer Bauwerke als Abfälle anfallen, gesammelt, getrennt und rezykliert werden?
Bundesregierung plant Neuaufnahme des Bundesratsverfahrens zur Mantelverordnung für September 2020
Wie im Jahresbericht 2018/2019 berichtet, wurde die Bundesratsbefassung am 07. September 2017 durch den Umweltausschuss aufgrund einer Vielzahl zu erwartender Änderungsanträge vertagt. Die neue Bundesregierung hatte dann sowohl im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur Weiterverfolgung der Mantelverordnung abgegeben als auch ein entsprechendes Schreiben an die Länder verschickt. In der Folge haben so genannte länderoffene Ad-hoc Arbeitsgruppen mit der Unterarbeitsgruppe (UAG) der Länder zur Ersatzbaustoffverordnung (UAG EBV) und zur Bundes-Bodenschutzverordnung (UAG BBodSchV), alleine zur geplanten EBV, über 260 Änderungsvorschläge erarbeitet (ISTE erläuterte die möglichen Konsequenzen der Vorschläge auf dem 22. Recycling-Baustofftag am 09. Oktober 2019 in Filderstadt). Um eine praktikable Lösung zum Umgang mit der Vielzahl der im Raum stehenden Änderungsanträge zu finden, wurde eine Abteilungsleitungs-gesteuerte und vom BMU koordinierte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines neuen Artikel 1 eingesetzt, bestehend aus BW, BY, SN, HE, NI, NW, RP, SH und SL. Die Gruppe tagte jeweils im November 2019 sowie im Januar und März 2020. Basierend auf den Arbeiten der Ad-hoc Arbeitsgruppen der Länder ist der Entwurf einer neuen Ersatzbaustoffverordnung entstanden. Dem Vernehmen nach sind noch etwa 50 Änderungsanträge zur Ersatzbaustoffverordnung und etwa 60 Änderungsanträge zur Bundesbodenschutzverordnung verblieben. Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 hat das BMU daher dem Umweltausschuss des Bundesrates mitgeteilt, dass die Bundesregierung an der Kabinettsfassung festhält und davon ausgeht, dass das Bundesratsverfahren nun fortgeführt wird. Das BMU regt die Wiederaufnahme der Beratungen im Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause an. Vorgesehen ist, dass mindestens ein Land, idealerweise mehrere Länder, den überarbeiten Artikel 1 als Maßgabeantrag in den Umweltausschuss einbringen. Ergänzende Anträge zum überarbeiteten Artikel 1 können von den Ländern eingebracht werden. Voraussichtlich sind die Beratungswochen im September der letztmögliche Zeitraum, die MantelV durch den Bundesrat zu bringen. Dem Vernehmen nach soll das Verfahren in der neuen Legislaturperiode nicht mehr aufgenommen werden.
Der neue Entwurf vom 19. März wurde auch den Bundesressorts und den Verbänden vorgelegt. Zwar werden im laufenden Verfahren keine Verbände mehr angehört. Positionen der Verbände können aber im anstehenden BR-Verfahren zur Interessenvertretung gegenüber den Umwelt-, Wirtschafts- und weiteren beteiligten Ministerien sowie Staatskanzleien der Länder Verwendung finden.
Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf – zur Berücksichtigung des Pfad Boden-Mensch und zur Verhinderung von Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Streichung der Sonderabfallverbrennungsasche und Edelstahlschlacke, sowie Streichung der höher belasteten Stoffklassen: Kupferhüttenmaterial der Klasse 3, Stahlwerksschlacke der Klasse 3, Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 3, Gießereirestsand der Klasse 2 aufgrund der potentiell hohen Feststoffgehalte.
- Streichungen von Einbaumöglichkeiten, insbesondere in offenen Einbauweisen für Recycling-Baustoff der Klasse 3, Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 2, Steinkohleflugasche, Stahlwerksschlacke der Klasse 2, Kupferhüttenmaterial der Klassen 2 und 1 aufgrund der potentiell hohen Feststoffgehalt.
- Nutzungsbeschränkungen (kein Einbau auf Kinderspielflächen, in Wohngebieten sowie Park- und Freizeitanlagen) im offenen Einbau oder bei Einbauweisen bei denen mit häufigen Aufbrüchen zu rechnen ist (bspw. Leitungsgräben) bei Recycling-Baustoff der Klasse 2, Hausmüllverbrennungsaschen der Klassen 2 und 1 und Stahlwerksschlacke der Klasse 2.
Die Einbaumöglichkeiten von Ersatzbaustoffen im Regierungsentwurf sind wie oben dargestellt aus einem wissenschaftlichen Konzept abgeleitet, das den Schutz des Grundwassers zum Ziel hat. Um das Schutzniveau, insbesondere bei geringen Abständen zum Grundwasser oder in Wasserschutzgebieten, noch weiter zu erhöhen, wurden u.a. einzelne Einbaumöglichkeiten gestrichen und einzelne Eluatwerte (Materialwerte) geändert.
- Streichung einzelner Einbaumöglichkeiten bei geringen Abständen zum Grundwasser bei einigen Aschen und Schlacken.
- Absenkung der PAK-Eluatwerte bei Recycling-Baustoff der Klasse 1 von 6,0 auf 4,0 μg/l und bei Recycling-Baustoff der Klasse 2 von 12 auf 8,0 μg/l.
- Sofern landesrechtlich besonders empfindliche Gebiete, wie z.B. Karstgebiete, landesrechtlich ausgewiesen sind, ist dort der Einbau von Recycling-Baustoff der Klasse 3, Gleisschotter der Klasse 3, Bodenmaterial der Klasse F3 und Baggergut der Klasse F3 unzulässig (wichtig für BaWü und HE).
- Anzeigepflicht bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen in Wasserschutzgebieten.
Zur Sicherung der Qualität und Sortenreinheit der Ersatzbaustoffe wurden Änderungen bei der Annahmekontrolle und Eigen- und Fremdüberwachung entwickelt.
- Überarbeitung der Annahmekontrolle um sicherzustellen, dass möglichst keine schadstoffhaltigen Fraktionen unerkannt mit unbelastetem Material vermischt und aufbereitet werden.
- Überarbeitung der Bewertung von Messergebnissen: Bei der Eigen- und Fremdüberwachung gelten die Eluatwerte (Materialwerte) als eingehalten, wenn die gemessenen Werte die Materialwerte nach Anlage 1 nicht überschreiten. Bei einer von fünf Messungen dürfen Überschreitungen bis zu den in Anlage 6 angegebenen Anteilen auftreten. Gemäß Regierungsentwurf hätten diese Überschreitungen bei jeder zweiten Messung im Rahmen der Fremdüberwachung auftreten dürfen.
Zur Harmonisierungen mit anderen Rechtsbereichen, insbesondere der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden z.B. Materialwerte harmonisiert und die Probenahme angepasst.
- Harmonisierung der Materialwerte von Bodenmaterial und Baggergut mit denen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
- Umstellung der Probenahme von DIN 19698 auf LAGA PN 98.
Die Regelungen zu Mindesteinbaumengen und Anzeigepflichten wurden harmonisiert und mit einer Katasterpflicht verknüpft.
- Mindesteinbaumengen von
– 250 m3 für Hausmüllverbrennungsaschen der Klasse 2, Stahlwerksschlacken der Klasse 2 und Kupferhüttenmaterial der Klasse 2.
– 50 m3 für Braunkohleflugasche, Steinkohlekesselasche, Steinkohleflugasche, Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 1, Stahlwerksschlacke der Klasse 1, Hochofenstückschlacke der Klasse 2, Kupferhüttenmaterial der Klasse 1, Gießereirestsand und Gießereikupolofenschlacke. - Anzeigepflicht ab einer Einbaumenge von 250 m3 für alle Ersatzbaustoffe die mit einer Mindestmengenregelung verknüpft sind und zusätzlich auch für Bodenmaterial der Klasse F3, Baggergut der Klasse F3 und Recycling-Baustoff der Klasse 3.
- Katasterpflicht für alle angezeigten Verwendungen von Ersatzbaustoffen. Der Bund bietet an, ein Programm zur Katasterführung entwickeln zu lassen und den Ländern zur Anwendung zur Verfügung zu stellen.
Die Regelungen zum Nebenproduktstatus und Ende der Abfalleigenschaft sollen entfallen.
- Die Regelungen zum Nebenproduktstatus sowie Ende der Abfalleigenschaft werden gestrichen. Es gelten die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Die Länder haben sich für Verschärfungen der Eluatwerte im Hinblick auf Herbizide und PAK ausgesprochen. Entsprechend wurden ergänzende beschränkende Fußnoten für AMPA, Glyphosat, Simazin, sonstige Herbizide und PAK für Gleisschotter der Klassen 1 und 2 in teil- und volldurchströmten Bauweisen In den entsprechenden Einbautabellen aufgenommen.
BDI
ISTE, BBS und MIRO haben intensiv an der BDI-Position mitgearbeitet.
Im Ergebnis hält der BDI auch beim neuen Entwurf an seiner Position fest, die Mantelverordnung zu unterstützen!
Nachfolgende Kritikpunkte werden festgehalten und versucht auf die Bundesratsgremien dahingehend einzuwirken, nachfolgende Änderungsvorschläge noch durchzusetzen:
- Wegfall von Stoffen und Stoffklassen, Beschränkung von Einbauweisen
Der BDI kann die Streichung der o. g. Stoffe und Stoffklassen daher nur akzeptieren, wenn für die übrigen in der EBV geregelten Nebenprodukte ausreichende Einsatzmöglichkeiten verbleiben.
RC-Baustoffe stellen mit rund 80 Mio. t den größten Anteil der mineralischen Ersatzbaustoffe. Heute werden rund 94 Prozent dieser Materialien ordnungsgemäß und schadlos verwertet. Mit der neuen EBV soll die Verwertung von RC-Baustoffen deutlich eingeschränkt werden. Einerseits werden strengere Materialwerte für die Klassen RC-1 und RC-2 gefordert. Andererseits werden die Verwertungsmöglichkeiten für die Klasse RC-2 teilweise und für Klasse RC-3 deutlich reduziert. Die vorgesehenen Einschränkungen führen zu einem Imageschaden für RC-Baustoffe und Verschiebungen der Recyclingquoten hin zu ungünstigeren Klassen. Der BDI spricht sich daher dafür aus, die vorgesehenen Einschränkungen bei RC-Baustoffen zu streichen.
- Behandlung von Messergebnissen
Die Änderung hin zur 4 aus 5-Regel führt zu einer Verschärfung der Anforderungen. Bei einer Reduzierung der Ausreißerquote von 50 Prozent (Regelung bisher) auf 20 Prozent (vorgeschlagene Änderung) verdreifacht sich statistisch die Anzahl durchgefallener Proben. Die bisherige Regelung der Kabinettsfassung soll hier unbedingt beibehalten werden.
Die Vorgabe des neuen Entwurfs, für weitere MEB Mindesteinbaumengen vorzuschreiben, stellt der BDI ebenso in Frage wie die Anhebung der Mindesteinbaumengen für die bereits in der Kabinettsfassung aufgeführten MEB.
Auch die Frist für eine Anzeige vor Beginn der Baumaßnahme ist erheblich zu lang. Vier Wochen mögen für Großprojekte realistisch sein – viele kleinere Baumaßnahmen werden bisher in guter Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde auch mit Bearbeitungsfristen von wenigen Tagen abgewickelt.
Die vorgesehene Ausweitung der Anzeigepflicht auf weitere Materialklassen, die Verschärfung der Überwachung in Form der nun obligatorischen Führung des Katasters sowie die Pflicht zur Mitteilung bei Folgenutzung stellen eine Diskriminierung dieser MEB dar, verursachen nicht abschätzbare Mehrkosten, senken die Akzeptanz bei Auftraggebern und sonstigen Nutzern, konterkarieren damit das Ziel der MantelV und werden daher vom BDI in Frage gestellt.
Zumindest die „besseren“ Stoffqualitäten müssen von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden.
Forschungsprojekt
Erste Ergebnisse zu den Messkampagnen, welche den Einfluss von Flachwasserzonen auf Tiefe Baggerseen untersuchen sollen, wurden der FG Sand und Kies übermittelt. Im Fokus der Messungen lag vor allem die Erfassung der aktuellen hydrophysikalischen Randbedingungen, im speziellen auf die thermische Dichteschichtung innerhalb des Seekörpers. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die hydrophysikalischen Prozesse der Auflösung der o.g. Schichtung und die damit einhergehende Neubildung des Tiefenwassers dar. Für die erste Messkampagne wurde ein Baggersee mit einer Wassertiefe von über 50 m zur Verfügung gestellt. Dieser weist zudem eine dem Leitfaden „Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft“ entsprechend groß ausgebildete Flachwasserzone auf und wurde bei laufendem Abbaubetrieb untersucht.
Um eine Verallgemeinerung der Erkenntnisse aus diesem Anwendungsfall auf andere Baggerseenzu ermöglichen, wurde eine weitere Untersuchung des Schichtungsverhaltens an einem zweiten Baggersee durchgeführt. Dieser See mit einer Tiefe von ca. 30 m besitzt im Gegensatz zum See der ersten Messkampagne keine signifikante Flachwasserzone und zudem fand im Zeitraum der Messungen keine Kiesgewinnung statt. Die Messungen der Wassertemperatur über den Jahreswechsel 2019/2020 sind bereits abgeschlossen. Die Auswertung der Ergebnisse und die daraus resultierenden Modellierungen werden im Herbst 2020 erwartet. Grundsätzlich zeichnen sich schon jetzt im Sinne des Untersuchungsumfanges erfreuliche Tendenzen ab.
Einfluss von Flachwasserzonen auf tiefe Baggerseen: Ein ökologisch besonders wichtiger Aspekt ist die Gewährleistung einer Vollzirkulation, die durch Abkühlung von Seewasser in flachen Uferbereichen verstärkt werden könnte.
Forderungen an die Politik
- Es muss ein Rohstoffbewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, das neben Ressourceneffizienz durch Recycling auch auf die heimische Rohstoffgewinnung setzt. Dabei sind die Vorteile der heimischen Rohstoffgewinnung herauszustellen.
- Politik und Verwaltung müssen eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Rohstoffgewinnungsstätten sicherstellen. Hierzu gehört auch die Ausweisung von neuen Abbaustätten: Dezentralität bei der Rohstoffgewinnung ist dringend wünschenswert, durch planerische Fehlsteuerungen aber mehr und mehr gefährdet.
- Ausufernde finanzielle und administrative Belastungen müssen beseitigt werden – zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sind klare politische Bekenntnisse erforderlich!
- Der allgemeine Trend der kurzen Anhörungsfristen in den Beteiligungsverfahren muss umgekehrt werden. Sollte sich die Tendenz fortsetzen, wäre ein wesentliches Element demokratischer Teilhabe und damit letztlich auch die Akzeptanz weiterer gesetzlicher Belastungen in der Wirtschaft gefährdet.
- Die solide Abschätzung der Folgen von Gesetzesvorhaben ist Aufgabe des Gesetzgebers, wird aber immer stärker der betroffenen Industrie überlassen. Zusätzlich werden deren Resultate und Warnungen ignoriert bzw. nicht in hinreichendem Umfang berücksichtigt.
- Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie müssen im Rahmen einer nachhaltigen und abgestimmten Umwelt- und Wirtschaftspolitik gelöst werden.
- Rahmenbedingungen in der Kreislaufwirtschaft verbessern! Nur durch systematische Erfassung von Abfallströmen kann der schleichenden Reduzierung der Entsorgungskapazitäten entgegengewirkt werden. Dabei sind ökologische wie wirtschaftliche Aspekte, z. B. Dezentralität und Verwertungsmöglichkeiten, gleichermaßen zu berücksichtigen.
- Unterstützung bei der Entwicklung geeigneter Umweltrahmenbedingungen für die erforderliche dezentrale und nachhaltige Rohstoffgewinnung des Landes Baden-Württemberg
- Schlüssige Politik bezüglich der Zielsetzung der Ressourceneffizienz durch Recycling und des Boden- und Grundwasserschutzes
- Bereitstellung von mehr Fachpersonal für die mit dem Umweltmedienschutz befassten öffentlichen Stellen zur Erarbeitung von fachlichen Kriterien für eine umweltgerechte Georessourcennutzung
- Klare Ordnungspolitik im Bereich des Baustoff-Recyclings um sicherzustellen, dass nur güteüberwachte und -geprüfte Recyclingbaustoffe umweltverträglich dort eingesetzt werden, wo sie eingesetzt werden dürfen
Naturschutz – Entwicklungen und Aktivitäten
Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie Zum Artikel
Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Zum Artikel
Evaluation Ökokonto-Verordnung Zum Artikel
Natur auf Zeit Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine- und Erdenindustrie
Biodiversitätsdaten stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Unternehmen und Verbände der Steine- und Erdenindustrie dar. Obwohl Biodiversitätsdaten laufend und aufwändig erhoben werden, gibt es bisher wenig verwertbare Daten, da eine „zentrale Sammelstelle“ fehlt. Mit der Biodiversitätsdatenbank soll der Beitrag der Steine- und Erdenindustrie zur Förderung der biologischen Vielfalt langfristig erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, stetig belastbares Zahlenmaterial für Unternehmen und Verbände zu genieren, um damit weiträumig fundierte Aussagen treffen zu können. Die Daten können ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung staatlicher Rechtssetzungsdefizite sein und dazu beitragen, flexible und nachhaltige Strategien im Umgang mit zukünftigen Eingriffen einzuführen (z. B. Datengrundlage für das Konzept „Natur auf Zeit“). Fundierte Biodiversitätsdaten sind für dieses Ziel unverzichtbar. Die Beteiligung an der Datenbank ist für Unternehmen freiwillig. Dennoch ist eine Vielzahl an Daten notwendig, um fundierte Aussagen über die Biodiversität in den heimischen Gewinnungsstätten treffen zu können. Die Verbände der Initiative sind daher für den Erfolg des Projektes auf die engagierte Mitarbeit der Unternehmen und ihrer Dienstleister angewiesen.
Für die Implementierung der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank haben sich der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, der Verein Deutscher Zementwerke, der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, der Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale, der Bundesverband der Gipsindustrie, der Deutsche Naturwerksteinverband sowie der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie unter dem Dach des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden zusammengeschlossen. Des Weiteren engagieren sich als Landesverbände der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe sowie der Industrieverband Steine und Erden Neustadt/Weinstraße.
Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsdatenbank ist die Datenbank des ISTE, die von 2011 bis 2017 in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie sowie Planungs- und Ingenieurbüros entwickelt wurde. Die bundesweite Ausdehnung der Datenbank hat in 2018 begonnen, die Programmierarbeiten laufen und es steht bereits eine erste Version der bundesweiten Datenbank zum Test bereit. Die Informationsbroschüre „Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine-Erden-Industrie – Vorstellung des Projektes“ ist unter folgender PDF abrufbar.
Die bundesweite Biodiversitätsdatenbank der Steine und Erdenindustrie im Test
Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes
Der Ministerrat hat im März 2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück, die in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden waren. Die geplante Änderung soll den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg ebnen und dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Die Vorschläge beschränken sich nicht nur auf die Landwirtschaft selbst, sondern nehmen die gesamte Gesellschaft in die Pflicht. Der Gesetzesvorschlag beinhaltet Anreize und Förderungen, aber auch Einschränkungen und Verbote.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes sind der Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030, wobei die Kommunen beim Ausbau des Biotopverbundes künftig stärker in die Pflicht genommen werden sollen und der Erhalt von Streuobstbeständen. Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² sollen demnach künftig nur dann umgewandelt werden können, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. Umwandlungen von Streuobstbeständen sollen künftig einer Genehmigung bedürfen. Ausnahmen können gem. dem Gesetzesentwurf nur zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.
Leider wurde die Chance nicht genutzt, wichtige Änderungen im Landesnaturschutzgesetz vorzunehmen. In der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg wurden z. B. zahlreiche Maßnahmen und Ziele zum Rohstoffabbau formuliert, u.a. dass Abbaustätten als wichtige Trittsteine und Ausbreitungsinseln für Tier- und Pflanzenarten in den Biotopverbund einbezogen werden sollen. Auch im Koalitionsvertrag wurde das Ziel formuliert, dass bestehende und neue Rohstoffabbaustätten als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes in die Regionalpläne zu integrieren sind. Diese Ziele wurden bislang leider nicht umgesetzt. Ebenso wurden die Möglichkeiten für den Schutz der biologischen Vielfalt während der Rohstoffgewinnung nicht vorangebracht. Es ist sehr unbefriedigend, dass ausgerechnet durch das Naturschutzrecht selbst, die Förderung der biologischen Vielfalt während der Betriebsphase verhindert wird. Von Seiten der rohstoffgewinnenden Unternehmen besteht eine sehr hohe Bereitschaft, einen nachhaltigen Beitrag für den freiwilligen Arten- und Insektenschutz zu leisten – hinreichend rechtssichere Rahmenbedingungen stets vorausgesetzt. Ein Lösungsansatz hierfür könnte sich an dem Konzept „Natur auf Zeit“ orientieren, wobei dieser Ansatz mit einer nutzungsintegrierten Herangehensweise verknüpft werden muss.
Die Landesregierung hat am 17. Juni 2020 den Entwurf für ein neues Naturschutz- sowie ein neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz freigegeben. Nun hat der Landtag das Wort.
Evaluation Ökokonto-Verordnung
Die Evaluation der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) wurde mittlerweile abgeschlossen, der dazugehörige Endbericht wurde bereits Anfang 2019 veröffentlicht. Mit der Evaluation sollten das Verfahren zur Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen, die ökokontofähigen Maßnahmen selbst sowie die Bewertungsvorgaben überprüft werden. Der vorgelegte Bericht dient als Grundlage für die Novellierung der ÖKVO und die Verzahnung der ÖKVO mit der geplanten Kompensationsverordnung des Landes. Die Evaluationsergebnisse haben aufgezeigt, an welchen Stellen die ÖKVO möglicherweise optimiert werden könnte. U. a. wird vorgeschlagen, weitere Bewertungsfaktoren zu entwickeln und vorhandene zu präzisieren sowie den Katalog der ökokontofähigen Maßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen aufgenommen werden sollten. Seit Veröffentlichung des Endberichts zur Evaluation wurden keine weiteren Zwischenergebnisse veröffentlicht bzw. hat bislang keine weitere Beteiligung stattgefunden. Der ISTE wird den anstehenden Novellierungsprozess der Verordnung intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass die mit den Vorhaben der Steine- und Erdenindustrie einhergehenden Besonderheiten berücksichtigt werden und die damit verbundenen Chancen während und nach der Rohstoffgewinnung ausreichend gewürdigt werden.
Natur auf Zeit
Die Rohstoffgewinnung findet nicht stets in gleicher Intensität an allen Stellen innerhalb der Abbaustätte statt. Vielmehr liegen manche Bereiche kurzzeitig oder auch jahrelang brach, bevor die Rohstoffgewinnung an dieser Stelle wieder voranschreitet oder z.B. mit der Verfüllung begonnen wird. Während der Nutzung oder Nutzungsunterbrechung entstehen naturschutzfachlich wertvolle Bereiche, in denen sich Individuen geschützter Arten ansiedeln. Das Artenschutzrecht berücksichtigt solche dynamischen Prozesse nicht. Der für andere Konstellationen sinnvolle Ansatz des konservierenden Naturschutzes konterkariert dadurch die aus Sicht des Naturschutzes gewünschte Dynamik in Abbaustätten.
Die Unternehmen und Verbände der Steine- und Erdenindustrie arbeiten an zahlreichen Lösungsansätzen und initiieren und fördern viele Projekte, um dem dynamischen Ansatz im Naturschutzrecht zu dem ihm gebührenden Platz zu verhelfen. Hierzu gehört z. B. das Engagement im Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Natur auf Zeit - Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ im Rahmen des Umweltforschungsplans 2016.
Die Idee „Natur auf Zeit“ kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Wichtig ist daher, dass der bürokratische Aufwand klein ist und gleichzeitig eine maximal mögliche Rechtssicherheit entsteht. Es gibt bislang keinen in der Praxis bewährten flächendeckenden Ansatz zur Umsetzung von Natur auf Zeit. Selbst wenn eine Ansiedlung nur vorübergehend erfolgt, weil „Natur auf Zeit“ nach einem gewissen Zeitraum wieder beseitigt wird, so ergibt sich doch ein positiver Effekt für Natur und Landschaft. Wenn sich die Arten im Rahmen von „Natur auf Zeit“ zumindest vorübergehend dort ansiedeln können, bevor sie nach Ablauf des Zeitraums für „Natur auf Zeit“ vertrieben werden, ist dies nach Ansicht zahlreicher Beteiligter im Saldo positiv für die Natur.
ISTE und NABU Baden-Württemberg haben gemeinsam ein Diskussionspapier mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu Natur auf Zeit erarbeitet. Mittlerweile haben sich dem Diskussionspapier neben den Bundes- und Landesverbänden der Steine- und Erdenindustrie auch der NABU Bundesverband und weitere 13 Landesverbände des NABU angeschlossen. Wesentlicher Inhalt des Diskussionspapiers ist ein gemeinsamer Regelungsvorschlag zur Änderung des BNatSchG, der sich auf die zugelassene Rohstoffgewinnung bezieht. Der Vorschlag beinhaltet eine Legalausnahme mit tatbestandsausschließender Wirkung und wurde entsprechend der europarechtlichen Vorgaben ausgestaltet. Der gemeinsame Gesetzgebungsvorschlag wurde mittlerweile an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt.
Das gemeinsame Diskussionspapier wurde mittlerweile an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur weiteren Diskussion weitergeleitet.
dvfd
ggr
Den ausführlichen Exkurs zu "Natur auf Zeit" aus dem Jahresbericht 2019-2020 als PDF herunterladen und anschauen
Hier könnte evtl. der Exkurs auf dem Jahresbericht zum Download angeboten werden oder/und das Faltblatt "Gemeinsame Position"
Forderungen an die Politik
- Genehmigungsverfahren müssen die rechtssichere Durchführbarkeit der Rohstoffgewinnung ermöglichen. Dabei sind die Besonderheiten von Abbauvorhaben zu berücksichtigen, z. B. die Tatsache, dass während der Abbauphase zahlreiche gefährdete Arten einwandern, die zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht führen können. Es müssen Lösungsansätze diskutiert werden, die bereits im Rahmen der Genehmigungsverfahren Anwendung finden können.
- Abbaustätten müssen in den landesweiten Biotopverbund integriert werden. Sie tragen zur Lösung des Problems der abnehmenden Artenvielfalt bei.
- Die Evaluierung der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) muss als Chance verstanden werden, das Instrument Ökokonto als kooperatives System der Naturschutzsteuerung zu optimieren.
- Die geplante Kompensationsverordnung des Landes muss so gestaltet werden, dass die Besonderheiten der Rohstoffgewinnung dargestellt werden können.
- Bei der Ausweisung von Schutzgebieten müssen nachgewiesene Rohstoffvorkommen beachtet werden.
Öffentlichkeitsarbeit – Entwicklungen und Aktivitäten
Politische Öffentlichkeitsarbeit Zum Artikel
GeoMobil – das fahrbare Klassenzimmer Zum Artikel
GeoKoffer informieren und schaffen Sympathie Zum Artikel
Deutscher Wirtschaftsfilmpreis für „1 Kilogramm Steine pro Stunde“ Zum Artikel
ISTE auf Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn Zum Artikel
Einweihung der größten schwimmenden Photovoltaikanlage Deutschlands Zum Artikel
ISTE ist Partner des Staatlichen Museums für Naturkunde Zum Artikel
ISTE-Junioren Zum Artikel
67. Winterarbeitstagung des ISTE in Telfs Zum Artikel
ÖA - Sonstiges Zum Artikel
Politische Öffentlichkeitsarbeit
Der ISTE pflegte auch 2019/2020 seine politischen Kontakte bei zahlreichen Veranstaltungen mit Vertreter:innen verschiedener Parteien.
So hat der Verband die Einladung der CDU-Landtagsfraktion zum Sommerfest am 10.09.2019 im Stuttgarter Landtag sehr gerne angenommen. Aber auch auf der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen und auf dem Landesparteitag der FDP war der ISTE vertreten. Am gemeinsamen Stand mit dem Branchenverband der Bauwirtschaft Baden-Württemberg wurde die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch bei einem Glas Wein des Kalkweinguts Istein von vielen genutzt. Dabei konnte nicht nur über das Motto „Rekultivierung schmeckt! Erst Stein, dann Wein“ diskutiert werden.
Grundsätzlich ist der Dialog mit Vertreter:innen aus Politik und Medien dem ISTE ein großes Anliegen. Dazu gehört nicht nur die Verbreitung von Informationen rund um die Gewinnung und Verwendung von mineralischen Rohstoffen, sondern auch klare An- und Aussagen. Etwa die, dass es im Falle mineralischer Rohstoffe unrealistisch ist, auf sie verzichten und ihren Abbau einstellen zu wollen. Recycling kann nur etwa zehn Prozent aller benötigten Baustoffe ersetzen. Wenn unsere moderne und auch komfortgewohnte Gesellschaft erhalten werden soll, in der jeder angemessen Wohnraum bekommen oder innerhalb eines gut ausgebauten Verkehrswegenetzes unterwegs sein möchte, ist die nachhaltige Gewinnung von Primärrohstoffen unumgänglich.
Auch abseits von Parteitagen sucht der ISTE vor Ort die Begegnung und den Austausch. So waren z. B. die Grünen-Landtagsabgeordnete Nese Erikli und der damalige Staatssekretär im Stuttgarter Umweltministerium, Dr. Andre Baumann, zu einem Besuch im Kieswerk des ISTE-Mitgliedsunternehmens Meichle + Mohr in Radolfzell eingeladen. Dort konnten zusammen mit der Firmenleitung sowie mit interessierten Bürgern grundsätzliche und lokale Fragen der Kiesgewinnung in der Bodenseeregion diskutiert werden.
Gemeinsam mit der Bauwirtschaft trat der ISTE auf der politischen Bühne auf.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann, CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL oder Landtagspräsidentin Muhterem Aras MdL sind gern gesehene Gäste am ISTE-Stand.
Gemeinsam mit der Bauwirtschaft trat der ISTE auf der politischen Bühne auf.
Ministerpräsident Winfried Kretsch-mann, CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL oder Landtagspräsidentin Muhterem Aras MdL sind gern gesehene Gäste am ISTE-Stand.
ISTE-Präsenz bei der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in Sindelfingen im Herbst 2019: Diskussion und Fotoshooting mit dem Bürgermeister von Maselheim Elmar Braun (links) sowie mit dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen Andreas Schwarz MdL (Mitte) und Thomas Hentschel MdL (Mitte und rechts)
Stellvertretender Hauptgeschäfts-führer des ISTE Heinz Sprenger mit der Generalsekretärin der baden-württem-bergischen FDP Judith Skudelny MdB (links) und ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger mit Markus Rösler MdL (Bündnis 90/Die Grünen)
Einer der zahlreichen Dialogtermine des ISTE: Die Konstanzer Landtagsabgeordnete Nese Erikli und Umweltstaatssekretär Dr. Andre Baumann (3.v.l) informieren sich beim Ehrenpräsident des ISTE, Dr. Rolf Mohr (4.v.l) über nachhaltige Rohstoffgewinnung und Artenschutz während des Abbaus.
GeoMobil – das fahrbare Klassenzimmer
Die Gestaltung eines „GeoMobils“ geistert schon länger als Idee durch die Fluren und Köpfe des ISTE. Angelehnt an das Biosphärenmobil des NABU oder den Berufsausbildungsbus der Bauwirtschaft, soll es zukünftig auch ein Mobil geben, das die Themen des ISTE repräsentiert und einen Teil seiner Öffentlichkeitsarbeit bildet.
Entwickelt wurde nun das „GeoMobil“ – ein Anhänger, der bei Veranstaltungen, Tagen der offenen Tür, Landesparteitagen oder auch bei Informationsveranstaltungen für Bürger (z. B. in Kieswerken oder Steinbrüchen) eingesetzt werden kann. Da auch die Initiative KIWI, Kieswirtschaft im Dialog am Oberrhein, finanziell an seiner Produktion beteiligt ist, wird das Mobil auch als „KIWI-Mobil“ nutzbar sein.
Das Planungsteam aus Grafik-Designer Bernd Schuler, Umweltpädagogen Dr. Andreas Megerle sowie ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger und seinen beiden Mitarbeiterinnen Karina von Ostrowski und Anne Kraus erarbeitete ein Konzept, das die Anforderungen der Umweltbildung mit den Themen der Verbandsöffentlichkeitsarbeit vereint.
Natürlich wird der GeoKoffer mit an Bord des „GeoMobils“ sein, doch auch andere Materialien wie Hammer, Lupe, Taschenmikroskope und Bestimmungsbücher für Tierarten werden Teil der Sammlung und der praktischen Erfahrung vor Ort werden. Außerdem ist ein „Drehscheiben-Memory“ geplant, bei dem Bildpaare z. B. aus mineralischem Rohstoff und dessen Produkt oder aus einem Lebensraum im Steinbruch und zugehöriger Tierart gefunden werden müssen. Ein eingebauter Bildschirm kann für die Wissensvermittlung mit digitalen Medien oder für Präsentationen eingesetzt werden.
Derzeit läuft die Detailplanung für das „GeoMobil“ zusammen mit einem Spezialisten für Anhängerbau. In Abstimmung mit dem Arbeitsausschuss Öffentlichkeitsarbeit soll das „GeoMobil“ Anfang 2021 in die Produktion gehen und für Veranstaltungen im nächsten Jahr einsatzbereit sein.
Der aktuelle Planungsstand des "GeoMobils" in geschlossener und geöffneter Variante mit "Drehscheiben-Memory". Das GeoMobil kann sowohl für ISTE- als auch für KIWI-Veranstaltungen eingesetzt werden.
GeoKoffer informieren und schaffen Sympathie
Das Interesse am GeoKoffer reißt nicht ab. Die Produktion der vierten Auflage war die richtige Entscheidung, denn seit Mitte 2018 spüren wir, dass die gute Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Geo- Koffer greift und die „Mund-zu-Mund Werbung“ funktioniert. Die Fachleiter Geographie melden sich verstärkt beim ISTE und wünschen sich den GeoKoffer für ihre Schule. Schon 440 GeoKoffer wurden an Schulen jeglicher Art verteilt. Der GeoKoffer – so erfährt man von vielen – mache den Schülerinnen und Schülern Spaß. Er vermittle ganz handfest theoretisches Wissen aus Erdgeschichte und Chemie, orientiere sich dabei aber an der Praxis und stelle immer wieder Bezüge zum Alltag her.
Wir freuen uns ebenso über die ungebrochene Bereitschaft unserer Mitgliedsunternehmen in Sachen GeoKoffer-Sponsoring. Auch die Unternehmen sind sehr angetan von der zunehmend positiven Resonanz und sind nach wie vor motiviert, Bildungseinrichtungen einen GeoKoffer zu schenken. Zu den Übergaben laden wir weiterhin die Landespolitik und kommunalen Vertreter ein, um die Kommunikation der drei Partner zu fördern und auch der Öffentlichkeit einen anderen Blick auf die Unternehmen der Steine- und Erdenbranche vor der Haustür zu ermöglichen. Der GeoKoffer schafft so Situationen, von denen alle Beteiligten profitieren. Bei wichtigen Veranstaltungen mit ISTE-Präsenz steht immer gut sichtbar ein GeoKoffer bereit, um unsere Branche und unsere Bemühungen zu demonstrieren. Im vergangenen Jahr waren dies verschiedene Parteitage, Tage der offenen Tür und natürlich die internen Versammlungen des ISTE. Der GeoKoffer steht für eine lange und noch lang andauernde Erfolgsgeschichte...
Mehr Informationen zum GeoKoffer unter www.geokoffer.de. Anfragen bzgl. Erwerb oder GeoKoffer-Sponsoring können Sie an Karina von Ostrowski richten: ostrowski@iste.de
Die Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia Felder und ISTE- Unternehmer Dr. Erwin Kern und Thorsten Volkmer von der Wilhelm Stürmlinger & Söhne GmbH & Co.KG übergeben einen GeoKoffer an Hardtschule in Durmersheim.
Aber auch die beiden Landtagsabgeordneten Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) und Paul Nemeth (CDU) und Spender Ralf Jessberger, Geschäftsführer der Baresel GmbH & Co KG Kies-und Steinwerke durften einen GeoKoffer an das Otto-Hahn-Gymnasium in Böblingen überreichen.
Natürlich gab es auch weitere GeoKoffer Übergaben...
Die Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia Felder und ISTE-Unternehmer Dr. Erwin Kern und Thorsten Volkmer von der Wilhelm Stürmlinger & Söhne GmbH & Co. KG übergeben einen GeoKoffer an die Hardtschule in Durmersheim.
Gymnasium Ochsenhausen im September 2019: Der Landtags-abgeordnete Thomas Dörflinger (CDU, Bildmitte) überreicht den von der Firma Max Wild GmbH gesponsorten GeoKoffer an Schüler:innen der 7b.
Die Landtagsabgeordneten Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) und Paul Nemeth (CDU) und Spender Ralf Jessberger, Geschäftsführer der Baresel GmbH & Co. KG Kies- und Steinwerke überreichten einen GeoKoffer an das Otto-Hahn-Gymnasium in Böblingen.
Jürgen Walter MdL (Bündnis 90/Die Grünen) und OB Dirk Schönberger begleiten die GeoKoffer-Übergabe an Mitglieder der Schülermitverant-wortung des Lise-Meitner-Gymnasiums in Remseck a. N. Finanziert wurde der Koffer vom lokal ansässigen Unternehmen Heinrich Krieger u. Söhne KG.
GeoKoffer-Übergabe am Nellenburg Gymnasium in Stockach mit der Landtagsabgeordneten Dorothea Wehinger (Bündnis 90/Die Grünen) und Unternehmer Andreas Drewing (Kieswerk Hardt GmbH & Co. KG): Schüler:innen der 6a präsentieren freudig das Anschauungsmaterial des GeoKoffers.
Deutscher Wirtschaftsfilmpreis für „1 Kilogramm Steine pro Stunde“
Im letzten Jahresbericht 2018/2019 wurde in einem Exkurs bereits über das Making-of des Kurzfilms "1 Kilogramm Steine pro Stunde" berichtet. Im Oktober hat der Film den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis erhalten. Der witzige und informative Kurzfilm spielte sich an die Spitze in der Kategorie „Wirtschaft gut präsentiert“. Bundeswirtschaftsminister Altmaier zeichnet Regisseur Søren Eiko Mielke und sein Team im Berliner Kino International aus.
Hier ist ein „steiniges und staubiges“ Thema filmisch vorbildlich umgesetzt worden. Der in Köln lebende Entertainer und Regisseur Mielke war durch Deutschland gereist, hatte Bauten wie die Elbphilharmonie, den Kölner Dom oder die Allianz-Arena besucht und vor Ort in spontanen und witzigen Dialogen verdeutlicht, welche Rolle mineralische Rohstoffe in unser aller Leben spielen. Herausgekommen ist eine beeindruckende Zusammenschau, denn Steine, Kies und Sand begleiten die Menschen buchstäblich vom Taufstein bis zum Grabstein.
ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger, der bei der Preisverleihung in Berlin dabei war, freute sich ganz besonders mit dem Filmemacher. Beißwenger hatte Mielke vor sieben Jahren für den ISTE „entdeckt“ und ihn seitdem immer wieder in die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes integriert. „1 Kilogramm Steine pro Stunde“ ist dessen dritter Film zum Thema mineralische Rohstoffe. Während die beiden ersten Streifen „Merkurs Würfel“ und „Rockstars gesucht“ in Baden-Württemberg verortet sind, sind sowohl Inhalt als auch Spielplätze des dritten Films von bundesweiter Relevanz. Deshalb entstand dieser im Auftrag des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe MIRO. Hier habe man wieder erfolgreich die Landes- und die Bundesebene verknüpfen können, so Beißwenger.
Der Film feierte im Juli 2019 erste Kinopremiere im Cineplex in Baden-Baden. Die Geschäftsführer der KBI Kieswerk und Baustoff-Industrie Kern GmbH & Co. KG, Dr. Erwin Kern und Thorsten Volkmer, begrüßten bei Sektempfang und Popcorn zusammen mit ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger die geladenen Gäste. Zur Premiere waren neben Unternehmerkolleg:innen auch Kommunal- und Landespolitiker:innen gekommen, unter anderem Tobias Wald MdL. Beißwenger und Regisseur Søren Eiko Mielke erläuterten anschließend die Idee und die Entstehung des Films. Mineralische Rohstoffe seien unverzichtbar für unseren modernen Lebensstandard. Nur sei das den meisten Menschen nicht bewusst.
Inzwischen ist "1 Kilogramm Steine pro Stunde" auch in anderen Kinos als Vorfilm gelaufen.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier überreicht die Auszeichnung an Kameramann Jens Berthold, Susanne Funk, Søren Eiko Mielke und Schnittmeister Marcel Buckan.
Dr. Erwin Kern und Thorsten Volkmer (beide Geschäftsführer der KBI Kieswerk und Baustoff-Industrie Kern GmbH & Co. KG), Tobias Wald MdL, Regisseur Søren Eiko Mielke, ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger und KIWI-Stellvertretender Vorsitzender Süd Michael B. Knobel (KNOBEL Asphalt-Kies-Beton GmbH) bei der Premiere in Baden-Baden.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier überreicht die Auszeichnung an Kameramann Jens Berthold, Susanne Funk, Søren Eiko Mielke und Schnittmeister Marcel Buckan. (Bild unten)
Bundeswirtschaftsminister Altmaier überreicht die Auszeichnung an Kameramann Jens Berthold, Susanne Funk, Søren Eiko Mielke und Schnittmeister Marcel Buckan.
Die beiden KBI-Geschäftsführer Dr. Erwin Kern und Thorsten Volkmer, Tobias Wald MdL, Regisseur Søren Eiko Mielke, ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger und der Stellvertretende Vorsitzende von KIWI-Süd Michael B. Knobel (KNOBEL Asphalt-Kies-Beton GmbH) bei der Premiere in Baden-Baden
Die beiden KBI-Geschäftsführer Dr. Erwin Kern und Thorsten Volkmer, Tobias Wald MdL, Regisseur Søren Eiko Mielke, ISTE-Hauptgeschäfts-führer Thomas Beißwenger und der Stellvertretende Vorsitzende von KIWI-Süd Michael B. Knobel (KNOBEL Asphalt-Kies-Beton GmbH) bei der Premiere in Baden-Baden
ISTE auf Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn
Der ISTE unterstützte das Projekt Beton(t) grün - wiederverwendbare Seminargebäude aus Beton auf der BUGA 2019 in Heilbronn. Der ganze Bau besteht aus modularen Betonplatten, die nach Ende der Bundesgartenschau vollständig abgebaut und an anderer Stelle wieder neu zusammengesteckt werden können.
In dem Seminarpavillon fand auch das Forum Zukunft grünes Bauen am 23.07.2019 zum Thema „Bauen mit heimischen Rohstoffen“ statt. Unter anderem wurde das in der Presse vielfach veröffentlichte Thema „Sandknappheit“ diskutiert.
In der Veranstaltung, die sich an Baufachleute, Planer und Vertreter:innen der öffentlichen Hand richtete, konnte aufgezeigt werden, dass der Sand in Deutschland aus geologischer Sicht keineswegs knapp wird. Einschränkungen gebe es vor allem infolge vielfältiger miteinander konkurrierender Raumnutzungen sowie naturschutzrechtlicher Einschränkungen, so Dr. Henrike Sievers von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus Hannover.
Im September 2019 wurde außerdem eine Fachexkursion zum Thema "Vom Steinbruch auf die BUGA – Einsatzgebiete heimischer Natursteine" organisiert. Nach der Besichtigung eines Muschelkalk-Steinbruchs der bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG konnten die Teilnehmer:innen im Rahmen einer Führung die Einsatzgebiete des abgebauten Muschelkalks auf dem BUGA-Gelände entdecken.
Übrigens: der wiederverwendbare Seminarpavillon findet seinen neuen Platz bei der bekannten Mittelalterbaustelle "Campus Galli" in Meßkirch.
Der wiederverwendbare Seminarpavillon Beton(t) grün auf der BUGA 2019 in Heilbronn.
Exkursion zu den bmk Steinbruchbetrieben.
Einweihung der größten schwimmenden Photovoltaikanlage Deutschlands
Am 5. Juli 2019 wurde im Kieswerk Maiwald in Renchen die größte schwimmende Photovoltaikanlage Deutschlands offiziell von Umweltminister Franz Untersteller eingeweiht. Die Anlage auf dem Wasser einer Kiesgewinnungsstätte wird vom ISTE- und KIWI-Mitgliedsunternehmen Ossola GmbH betrieben; errichtet wurde sie von der Erdgas Südwest GmbH als Generalunternehmer. Sie soll 800.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen und bis zu 70 % der im Kieswerk benötigten elektrischen Energie klimafreundlich liefern. So können 560 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden. Für die rund 150 am Oberrhein in Betrieb befindlichen Baggerseen gilt das Solarkraftwerk als Vorzeigeprojekt. Umweltminister Franz Untersteller zeichnete deshalb das Unternehmen als vorbildlich für die Energiewende und als „Ort voller Energie“ aus.
Rund 1 Mio. Euro hat Ossola in diese nur zwei Prozent der Seeoberfläche bedeckende Solarstromanlage investiert. Gerade bei der Kiesgewinnung ist Photovoltaik eine ideale Energiequelle, denn die sonnenreichen Monate sind gleichzeitig diejenigen, in denen am meisten Kies gewonnen wird. Und Großgeräte wie Bagger, Brecher und Förderbänder verbrauchen viel Strom.
Untersteller kritisierte die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von 750 KW Leistung bei PV-Anlagen, bevor diese international ausgeschrieben werden müssen. Durch diese Begrenzung bleibt ein erhebliches Potential an möglichen Großanlagen ungenutzt. Anlagen wie diese auf dem Maiwaldsee könnten deutlich zur Energiewende beitragen. Der Umweltminister kündigte ein Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister an mit dem Ziel, diese Regelung zu überdenken.
Peter Röhm, Präsident des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE), in dem der Arbeitskreis KIWI verankert ist, zitierte ein Motto von Ministerpräsident Kretschmann: „Mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben!“ Solaranlagen an Rohstoffgewinnungsstätten seien keine neue Idee und viele ISTE-Mitgliedsunternehmen tragen durch eine solche Versorgung bereits zu Energiewende und Klimaschutz bei. Die Anlage zeigt, dass klimafreundliche Rohstoffgewinnung möglich ist. Dabei spielt auch die dezentrale Verteilung der Gewinnungsstätten über das Land eine wichtige Rolle, denn sie vermeidet lange Transportwege und daraus resultierende Emissionen.
Ralf Biehl, Geschäftsführer von Erdgas Südwest, wies auch darauf hin, dass im Gegensatz zu Freiflächenanlagen Installationen auf einem aktiven Baggersee mit keiner anderen Nutzung konkurrierten. Durch die Kühlung des Wassers sei im Vergleich zu Freiflächen- oder Dachanlagen sogar ein Mehrertrag von rund zehn Prozent zu erwarten. Sein Unternehmen sieht in solchen PV-Anlagen in Verbindung mit neuen Speichertechnologien ein enormes Potential.
Armin Ossola rechnet damit, dass sich seine PV-Anlage in etwa sieben Jahren amortisiert haben wird. Strom, den er nicht selber in seinem Werk verbraucht, wird ins öffentliche Netz eingespeist. Ziel von Ossola ist ein autarkes und vollständig klimaneutrales Kieswerk.
Umweltminister Franz Untersteller macht sich ein Bild von der größten schwimmenden Photovoltaikanlage Deutschlands auf dem Baggersee „Maiwald“. 2300 schwimmende Module sorgen für 750 Kilowatt Peak Sonnenstrom. Es ist die größte Anlage auf dem Wasser in Deutschland. Sie vermeidet pro Jahr 560 Tonnen CO2-Emissionen.
2300 schwimmende Module sorgen für 750 Kilowatt Peak Sonnenstrom. Es ist die größte Anlage auf dem Wasser in Deutschland. Sie vermeidet pro Jahr 560 Tonnen CO2-Emissionen.
Umweltminister Franz Untersteller (r.) überreicht dem Unternehmer Armin Ossola (l.) die Plakette »Unser Land voller Energie«, mit der in Baden-Württemberg beispielhafte Projekte im Rahmen der Solar-Offensive ausgezeichnet werden.
Umweltminister Franz Untersteller (r.) überreicht dem Unternehmer Armin Ossola (l.) die Plakette »Unser Land voller Energie«, mit der in Baden-Württemberg beispielhafte Projekte im Rahmen der Solar-Offensive ausgezeichnet werden.
ISTE ist Partner des Staatlichen Museums für Naturkunde
Seit dem 01.01.2020 ist der ISTE ein offizieller Partner des Naturkundemuseums am Löwentor in Stuttgart. Das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart (SMNS) kam 2019 auf den ISTE zu, um den Verband für ein Sponsoring der neu gestalteten Tertiärausstellung zu gewinnen. Schon in der Vergangenheit hatte der ISTE mit dem SMNS zusammengearbeitet wie z. B. bei der Konzeption der Sonderausstellung "steine im fluss" in Konstanz im Jahr 2000 oder der Förderung der Baubionik-Ausstellung 2017/2018 durch den ISTE.
Aus der Idee des Sponsorings entwickelte sich nach einigen Gesprächen der Gedanke einer längerfristigen Partnerschaft. Die wissenschaftliche Direktorin des Museums Frau Prof. Dr. Eder und ihr Team um PD Dr. Michael W. Rasser und Tobias Wilhelm stellten dem Arbeitsausschuss Öffentlichkeitsarbeit des ISTE das Projekt vor, dem der Ausschuss in seiner Herbstsitzung zustimmte.
Bei der neuen Tertiärausstellung kann der ISTE auch bei einem Filmbeitrag zum Thema Landschaftsentwicklung und Landschaftsnutzung mitwirken. Hierbei soll speziell auf die Nutzung von Lagerstätten und deren Renaturierung eingegangen werden.
Aber der ISTE unterstützt das SMNS nicht nur finanziell, sondern auch mit Kränen. Röhm Krane GmbH & Co. KG, ein Unternehmen von ISTE-Präsident Peter Röhm, stellte einen Kran zur Aufstellung von zwei 5 m langen, 3 m hohen und 600 kg schweren Gomphotherien zur Verfügung. Sie sind Nachbildungen von Riesen aus längst vergangener Zeit: Urzeitelefanten, wie sie im Erdzeitalter des Tertiärs einmal hier im Südwesten gelebt haben. Die Modelle haben ihr neues Zuhause nun im SMNS gefunden.
Prof. Dr. Johanna Eder und ihr Team, PD Dr. Michael W. Rasser und Tobias Wilhelm, stellen dem Arbeitsausschuss Öffentlichkeitsarbeit des ISTE das Partnerschaftsprojekt vor.
Vertreter des Staatlichen Museums für Naturkunde und ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger bei der Aufstelllung der Urzeitelefanten
ISTE-Junioren
Das „Junioren“- Angebot im ISTE richtet sich an junge Menschen, die bereits Verantwortung in unseren Mitgliedsunternehmen tragen oder künftig maßgeblich in der Unternehmensleitung wirken sollen. Dieser Zielgruppe bieten wir eine Plattform zu ungezwungenem Kennenlernen und Gedankenaustausch – zur Bildung und Pflege persönlicher Netzwerke in der Branche. Daneben versuchen wir stets, den Teilnehmern Eindrücke und Erfahrungen zu vermitteln, die ihnen anderswo nicht geboten werden, frei nach dem Motto: „Ich sammle täglich Erfahrung“ – ISTE eben.
Im Juli 2019 fand eine eintägige Fachexkursion im Kiesabbaugebiet Tettnanger Wald der Firma Meichle + Mohr statt. Hierbei ging es um die Themen Planung, Genehmigung, Kiesgewinnung und Rekultivierung sowie die damit verbundenen Herausforderungen. Der anschließende nachmittägliche Segeltörn bildete den Abschluss dieses rundum gelungenen Exkursionstages.
Bei der Führung durch das Europaparlament durften Unternehmer Michael Krieger, UEPG Generalsekretär Dirk Fincke, UEPG Präsident Thilo Juchem, ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger, ISTE-Referentin Anne Kraus und Unternehmer Maximilian Kern (v.r.) Platz nehmen.
Die Juniorenrunde im Kieswerk von Oliver Mohr, Geschäftsführer des ISTE-Mitgliedsunternehmens MEICHLE + MOHR im Tettnanger Wald.
Die Juniorenrunde im Kieswerk von Oliver Mohr, Geschäftsführer des ISTE-Mitgliedsunternehmens MEICHLE + MOHR im Tettnanger Wald
Im November hatte der Verband zu einer zweitägigen Fachexkursion nach Brüssel eingeladen. Dort wurde ein interessantes Programm gemeinsam mit dem europäischen Gesteinsverband der UEPG (Union Européenne des Producteurs de Granulats) rund um die EU-Rohstoffwoche geboten. Neben der Preisverleihung „Sustainable Development Awards Ceremony 2019“ der UEPG, auf der ca. 200 Vertreter der Steine- und Erdenbranche aus ganz Europa vertreten waren, konnten die Teilnehmer auch die Landesvertretung von Baden-Württemberg in Brüssel und das Europaparlament besuchen.
Bei der Führung durch das Europaparlament durften Unternehmer Michael Krieger, UEPG Generalsekretär Dirk Fincke, UEPG Präsident Thilo Juchem, ISTE-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger, ISTE-Referentin Anne Kraus und Unternehmer Maximilian Kern (v.r.) im Sitzungssaal Platz nehmen.
Auf der 67. Winterarbeitstagung des ISTE im Januar 2020 in Telfs hatte der Industrieverband die Junioren zudem zu einem Vorabendtreff mit einem Impulsvortrag von Sarna Röser, der Bundesvorsitzenden des Wirschtschaftsverbands "Die Jungen Unternehmer", eingeladen.
67. Winterarbeitstagung des ISTE in Telfs
Drei Tage lang ging es bei der 67. Winterarbeitstagung der Steine- und Erdenindustrie um „Denken“ in seinen verschiedensten Facetten. 256 Unternehmerinnen und Unternehmer, Politiker, Wissenschaftler, Verbandsvertreter und Partner der baden-württembergischen und der bayerischen Steine- und Erdenindustrie läuteten das neue Jahrzehnt vor den Toren Innsbrucks mit ihrer Fachtagung und ihrem variantenreichen Programm ein. Dazu hieß Hausherr Jan Liebherr die Teilnehmer:innen dieser WITA im Interalpen-Hotel in Telfs willkommen.
„Erst durch Ihr Zutun gewinnt die WITA an Gewicht und an Substanz!“ attestierte ISTE-Präsident Peter Röhm in seiner Begrüßung dem lauschenden Publikum. Sein bayerischer Amtskollege Georg Fetzer, neuer Präsident des Schwesterverbandes BIV, stimmte dem zu. Röhm und Fetzer machten aber auch klar, dass es immer schwieriger werde, die vielbegehrten Rohstoffe überhaupt zu gewinnen. Akzeptanzprobleme, eine überbordende Bürokratie und Ma ngel an bezahlbaren Grundstücken gehörten zu den gemeinsamen Problemen der Unternehmen.
Um den Austausch zwischen Politik, Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern, bietet die WITA schon seit Jahren eine Plattform für Vertreter:innen der verschiedenen Sparten. In diesem Jahr begrüßte die Branche den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß MdB. Er sprach über die aktuellen Herausforderungen der Rohstoffpolitik und forderte dazu auf, regional, national und europäisch zu denken. Die Rohstoffbranche sei unverzichtbar für die deutsche Wirtschaft, sagte er. Insbesondere heimische Rohstoffe seien wegen ihrer kurzen Transportwege klimafreundlicher als von weit her importierte Güter. Der Unionspolitiker beklagte die mangelnde Akzeptanz von Rohstoffgewinnung in der Öffentlichkeit. Da müsse die Politik Farbe bekennen und handeln. Er sprach sich auch klar gegen eine Rohstoffsteuer aus.
Ein Plädoyer für leichtere Firmengründungen hielt die Bundesvorsitzende des Wirtschaftsverbands „Die Jungen Unternehmer“, Sarna Röser. An die Politik appellierte sie, Genehmigungsverfahren, Berichtspflichten und Bürokratie zu entschlacken.
Die Zukunft der Arbeitswelt war Thema von Prof. Dr. Jutta Rump. Die Leiterin des Instituts für Beschäftigung und Employability IBE in Ludwigshafen beschrieb und analysierte die wichtigsten Trends der kommenden Jahre; demografische Entwicklungen und Digitalisierung spielen ihr zufolge dabei eine entscheidende Rolle. Unternehmer müssten sich in Zukunft angesichts des sich abzeichnenden Personalmangels verstärkt fragen, was einen attraktiven Arbeitgeber ausmacht.
Natürlich dürfen bei einer WITA auch technische Neuigkeiten und Entwicklungen nicht zu kurz kommen. In diesem Jahr standen dabei die Produkte des Hausherrn und Sponsors in Telfs im Mittelpunkt: Baumaschinen von Liebherr. Auf dem Firmengelände im Tal konnte sich jedermann von den Vorzügen der neuen Serien überzeugen. In seinem Vortrag ging Werner Seifried, Geschäftsführer Technik und Entwicklung der Liebherr-Hydraulikbagger GmbH in Kirchdorf, der Frage nach, was Weltraumfahrzeuge und Baumaschinen gemeinsam haben.
Selbstverständlich durfte bei der diesjährigen WITA das aktuelle gesellschaftliche Hauptthema, der Klimaschutz, nicht ausgespart werden. Dazu präsentierten Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl aus dem baden-württembergischen Verkehrsministerium und Jürgen Thomann von der Schwenk Zement KG in Ulm die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie, welche sich mit der Frage beschäftigt, wie das bei der Zementproduktion anfallende CO2 zur Herstellung „grüner Kraftstoffe“ genutzt werden kann. Diese sogenannten „reFuels“ sind mittel- und langfristig unverzichtbar, um den Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren.
Was können wir von der Natur lernen? Auch in Telfs stand diese Frage im Raum- mit Antworten aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Prof. Dr. Franz Brümmer, Forscher am Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme an der Universität Stuttgart, stellte neue Materialien und Ansätze aus der Bionik vor. Der Wissenschaftler und Taucher findet seine Beispiele in den Meeren dieser Welt.
Claus-Peter Hutter, Präsident der Umweltstiftung NatureLife-International und Leiter der Akademie für Natur- und Umweltschutz in Stuttgart, forderte in seinem Zwischenruf einen Umweltschutz „mit und nicht gegen die Menschen“. Nachdenken – auch über einen richtig verstandenen Naturschutz – hieß Hutters Anliegen.
Heutiges und künftiges Bauen bildeten einen Schwerpunkt dieser Winterarbeitstagung. „Wie viele Wohnungen werden wir künftig wo bauen müssen? Mit welchen Baustoffen werden wir sie bauen?“
Faktengrundlage mit Blick auf den Wohnbau bildeten die Referate von Matthias Günther vom Pestel-Institut in Hannover sowie von Steffen Klingler von der Beratungsgesellschaft KOP in Weinstadt. Günther blickte in eine von demografischen und sozialpolitischen Prognosen geprägte Zukunft, welche die hergebrachten Gewohnheiten durcheinanderbringen dürfte. Allein in Baden-Württemberg fehlen Günther zufolge 100.000 Wohnungen: „Der Markt wird es nicht richten! Da muss der Staat eingreifen.“
Steffen Klingler, Architekt und Städteplaner, zeigte an Projekten und Planungen, wie künftig Wohn- und Nichtwohngebäude aussehen könnten, die gleichzeitig klimapositive Energiezellen und Energiespeicher darstellen. Bauten der Zukunft müssten vernetzt werden und digital gesteuerte Sektoren wie Mobilität, Heizen, Kühlen und Energieerzeugen verknüpfen. Dabei schließen sich die Baustoffe Stein und Holz nicht aus.
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hielt ein „Plädoyer für Pflichtbewusstsein“. Aus seiner kommunalpolitischen Praxis stellte er Initiativen und Vorschriften aus der Universitätsstadt vor, die durchaus umstritten waren und sind. Dazu gehört auch die Verpflichtung, neue Bauten mit PV-Anlagen auszurüsten. Oder die von ihm angeregte Pflicht, in Tübingen zum Bauen freigegebene Grundstücke auch wirklich zu bebauen. Und schließlich eine von ihm initiierte Holzbaupflicht.
Stoff genug für eine Diskussion mit Vertretern der angesprochenen Baustoffbranchen. Josef Schlosser, Präsident Holzbau Baden-Württemberg, Ulrich Nolting vom InformationsZentrum Beton und Dr. Hannes Zapf, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau erörterten durchaus kontrovers Vor- und Nachteile der jeweiligen Baustoffe und Bauweisen.
Trotz aller Differenzen kam man überein, dass die sozialen und klimatechnischen Herausforderungen der Zukunft im Wohnungsbau nur gemeinsam gelöst werden können – mit Holz und mineralischen Baustoffen.
In diesem Zusammenhang gab Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V., Einblicke in Hintergründe und Absichten eines neuen Netzwerkes von Bau- und Baustoff-Industrie mit dem Namen „solid UNIT“. Möller: „Wir haben nichts gegen den Holzbau, aber wir wollen auch nicht ausgegrenzt werden!“ Der Massivbau zeichne sich durch Innovation und Zukunftsfähigkeit aus. Senkung des Ressourcenverbrauchs, CO2-Einsparungen, Nutzung heimischer Rohstoffe zur Verringerung der Transporte und der damit verbundenen Emissionen, Erhöhung der Recyclingquote, kostengünstiges Bauen und städtebauliche Qualität – all das seien Themen, die das Netzwerk vermitteln wolle.
Um CO2-Einsparungen ging es auch Armin Ossola, Chef des gleichnamigen ISTE- und KIWI-Mitgliedsunternehmens und Ralf Biehl, Geschäftsführer der Erdgas Südwest GmbH. Sie berichteten über ein neues Solarkraftwerk - Deutschlands größte schwimmende Photovoltaikanlage. Seit dem vergangenen Jahr befindet diese sich auf dem Maiwaldsee bei Renchen. Ihre 2300 blau glänzenden Solarmodule vermeiden Nutzungskonkurrenzen mit Landwirtschaft oder Naturschutz. Die Anlage liefert Ossola inzwischen mehr als die Hälfte des von seinem Kieswerk benötigten Stroms – umwelt- und klimafreundlich. Sie erspart rechnerisch den Ausstoß von 560 Tonnen CO2 pro Jahr. Eine ökonomische und ökologische Erfolgsgeschichte.
Passend zum Generalthema „Denken“ brachte Dr. Sven Körner von der thingsThinking GmbH in Karlsruhe den Teilnehmern künstliche Intelligenz näher und bemühte sich, diese zu entmystifizieren. Körner plädierte vor den Unternehmerinnen und Unternehmern dafür, sich mit KI zu beschäftigen: „Deutschland darf den Anschluss nicht verlieren. Dass es uns hier so gut geht, ist kein Naturgesetz!“
Einen Blick in die nähere Zukunft warf Martin Friewald, Leiter des Stabes „Verbände/Organisation“ der Autobahn GmbH des Bundes. Ein Jahr vor dem Start des neuen, von Berlin aus gesteuerten Bundesunternehmens erläuterte er die Hintergründe seiner Entwicklung sowie dessen Ziele. Vom 1.1.2021 an würden 18.000 km Autobahn in Deutschland aus der Auftragsverwaltung der Länder genommen und voll in die Verantwortung des Bundes übergehen. Man erhoffe sich durch diese gravierende Umorganisation eine verbesserte Qualität der Straßen und der mit ihnen verbundenen Services. Von der Baustoffbranche und den Bauunternehmen wünsche man sich weiterhin gute Partnerschaften, so Friewald.
Zuletzt berichteten die ISTE-Referenten Anne Kraus und Arne Hilt über die Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Ausbildungskampagne. Beide Themen seien außerordentlich wichtig, betonte ISTE-Präsident Peter Röhm in seinem Schlusswort. Insgesamt habe diese „bunte und variantenreiche WITA“ wieder einmal gezeigt, wie aufgeschlossen und aktiv die Branche sei. Diesen Schwung gelte es weiter zu nutzen.
Einen Teilnehmerrekord konnte die diesjährige WITA verzeichnen: 256 angemeldete Teilnehmer:innen und deren Begleitpersonen
Produkte des Hausherrn und Sponsors in Telfs im Mittelpunkt: Baumaschinen von Liebherr
Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß MdB spricht über die aktuellen Herausforderungen in der Rohstoffpolitik.
Referentin und Referenten in Aktion (v. l. n. r.): Prof. Dr. Jutta Rump, Thomas Möller, Werner Seifried, Dr. Uwe Lahl, Jürgen Thormann, Dr. Sven Körner, Prof. Dr. Franz Brümmer sowie Ralf Biehl und Armin Ossola
Der ISTE ist natürlich nicht nur auf politischen Veranstaltungen unterwegs, sondern unterstützt seine Mitgliedsunternehmen auch gerne bei Tagen der offenen Tür, Führungen und betrieblichen Veranstaltungen. Er organisiert – zum Teil mit der Beteiligung externer Partner – Exkursionen und Fortbildungen.
Die neue Veranstaltungsreihe "Steinzeit – Baustoffkunde nicht nur für Architekten" ist in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Werkbund Baden-Württemberg e.V. entstanden und startete im September 2019. Ziel ist unter anderem, Architekten den Wert regionaler Baustoffe zu vermitteln und einen anschaulichen Einblick in die Förderung und Verarbeitung mineralischer Rohstoffe zu geben.
Angehende Landschaftsführer konnten sich 2019 im Kieswerk der Fa. Krieger in Rheinmünster weiterbilden. Dr. Andreas Megerle von Erlebnis Südwest vermittelte Wissen rund um Erdgeschichtliches und die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen. Neben der Rohstoffgewinnung sei es jedoch auch wichtig, den Baggersee als Lebensraum für manche inzwischen selten gewordene Pflanzen- oder Tierart zu sehen und somit auch den Beitrag zum Artenschutz wertzuschätzen.
Außerdem unterstützte der ISTE die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. beim Druck des 36. Bandes ihrer Jahreshefte im April 2020. Thema dieser Ausgabe ist "Die Vogelwelt der Krauchenwieser und Zielfinger Baggerseen".
Naturwerksteine aus der Region unterstreichen am sanierten und modernisierten Tübinger Rathaus dessen besonderen Charakter. Den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (im blauen Anzug) freut es.
Tag der offenen Tür bei Rombold und Gfröhrer.
Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. war ebenfalls vertreten und informierte die Gäste rund um das Thema „Gewinnung und Bedeutung mineralischer Rohstoffe“.