Tarifpolitik und Arbeitsrecht

Das Porträtbild eines Mannes um die 60.

»Wir haben mit dem neuen Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) gute Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Fachkräftegewinnung geschaffen. Auch Unternehmen ohne Tarifbindung erkennen wieder zunehmend die Bedeutung der Tarifpolitik. Dafür braucht es im sozialpolitischen Ausschuss weiterhin Vertreter:innen mit verschiedenen Hintergründen.«

Martin Kronimus, Kronimus AG, Iffezheim,
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA) des ISTE


Dafür stehen wir

Der ISTE steht für faire und marktgerechte Arbeitsbedingungen in unserer Branche. Unser Verband setzt sich für die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen im Flächentarifvertrag und branchenübergreifend ein. Wo nötig, fördern wir branchenspezifische Lösungen, etwa durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit über den gesamten Jahresverlauf oder durch witterungsbedingte Kündigungen, die stets mit einer Wiedereinstellungszusage verbunden sind.

Die Tarifpolitik ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit des ISTE. Als Arbeit-
geberverband verhandeln wir derzeit mit der IG BAU branchenspezifische Flächentarifverträge für die Beschäftigten der Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg. Diese Tarifverträge gelten für einen Großteil der Arbeitsverhältnisse in unserer Branche.

Tarifpolitische Rahmenbedingungen

In Deutschland werden Entgelte und Arbeitszeiten grundsätzlich von den Tarifvertragsparteien ohne staatliche Einflussnahme ausgehandelt, basierend auf der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Trotz Einschränkungen durch den gesetzlichen Mindestlohn bleibt die Tarifautonomie ein zentraler Pfeiler der Personalpolitik und betrifft rund 70 Prozent des Volkseinkommens.

Der Rahmentarifvertrag (RTV), der als Branchentarifvertrag für die Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg gilt, bietet klare Vorteile:

  • Minimierung betrieblicher Konflikte und Sicherung des Betriebsfriedens,
  • Entlastung der Unternehmen von zeit- und kostenintensiven Tarifverhandlungen,
  • Unterstützung insbesondere für kleine und mittlere Betriebe bei der Regelung komplexer Arbeitsbedingungen,
  • Gewährleistung störungsfreier Arbeits- und Lieferbeziehungen durch die Friedenspflicht sowie
  • Einbeziehung gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen in die Tarifgestaltung.

Um diesen Zielen gerecht zu werden, müssen Tarifverträge kontinuierlich angepasst und modernisiert werden. In enger Zusammenarbeit haben die Tarifvertragsparteien IG BAU und ISTE die Entgeltstrukturen grundlegend erneuert und zum 1. Januar 2024 ein einheitliches Entlohnungssystem eingeführt. Dieses neue, durchgängige und bildungswegoffene System sorgt für eine leistungsgerechte, differenzierte und faire Vergütung für gewerbliche und angestellte Beschäftigte. Es bietet klare Entwicklungsmöglichkeiten und Leistungsanreize, während es zugleich die Sicherheit eines Tarifvertrags gewährleistet. Dies ist im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und für die Weiterentwicklung der Betriebe von besonderem Wert.

Auch auf Bundesebene vertritt der ISTE die Interessen seiner Mitglieder in der Tarifpolitik, unter anderem über die Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden (SPA) in Berlin. 

Rat und Tat in Einzelfällen

Der ISTE bietet seinen Mitgliedern – ob mit oder ohne Tarifbindung – umfassende Leistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, insbesondere fundierte Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht. Zu den wichtigsten Dienstleistungen zählen: 

  • schnelle und kompetente Beratung durch eigene Fachjuristen bei der Vertragsgestaltung und Vertragsbeendigung, sei es durch einvernehmliche Lösungen oder durch Kündigung,
  • Unterstützung bei Konflikten über Arbeitsbedingungen, überwiegend außergerichtlich, bei Bedarf auch vor Arbeitsgerichten,
  • Vertretung in behördlichen Verfahren, z. B. vor dem Integrationsamt,
  • Beratung und Vertretung in Verhandlungen und Verfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz,
  • Unterstützung in Verhandlungen mit Sozialversicherungsträgern wie der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft sowie
  • Begleitung in Verhandlungen mit Gewerkschaften.

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung profitieren von: 

  • kostenlosem Zugang zu branchenspezifischen und tarifgerechten Musterverträgen, wie Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Zusatzvereinbarungen, z. B. zur Kurzarbeit, und
  • regelmäßigen Schulungen, die speziell auch für fachfremde Verantwortungsträger in den Mitgliedsunter-nehmen konzipiert sind.

Die individuelle Beratung ist nicht nur für unsere Mitglieder eine wichtige Dienstleistung, sondern dient dem Verband auch als wertvolles Instrument, um frühzeitig auf generelle Fehlentwicklungen aufmerksam zu werden. Diese können dann auf politischer Ebene, in Tarifverhandlungen oder, falls nötig, auf dem Rechtsweg im Interesse aller Mitglieder korrigiert oder vorteilhaft gestaltet werden.

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Tarifpolitik und Arbeitsrecht – Entwicklungen und Aktivitäten

Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2023/2024   Zum Artikel

Einigung auf einen modernen Entgeltrahmentarifvertrag   Zum Artikel

Modernisierung des Rahmentarifvertrags gestartet   Zum Artikel

Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation   Zum Artikel

Veranstaltungen   Zum Artikel

Ausbildungskampagne „Bock auf Steine?“   Zum Artikel

Forderungen an die Politik   Zum Artikel


Tarifverhandlungen und Tarifabschluss 2023 bis 2025
Zweijahresabschluss nach drei Verhandlungsrunden: in der zweiten Stufe 3,6 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab dem 1. Juli 2024

Am 15. Juni wurden die letztjährigen Tarifverhandlungen über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in Esslingen in dritter Runde zum Abschluss gebracht. Vorausgegangen waren zwei Verhandlungsrunden. In diesen Runden war es zunächst nicht gelungen, die Vertreter der IG BAU-Kommission zu überzeugen, dass sich die Baustoffkonjunktur in einem Abwärtstrend befindet, der bereits im Jahr 2022 begonnen und sich im Frühjahr 2023 massiv beschleunigt hat, sodass ein kurzfristiger und vollständiger Ausgleich der eingetretenen Kaufkraftverluste nicht möglich sein wird. Parallel einigten sich andere Steine-und-Erdentarifgebiete auf meist zweijährige Tarifabschlüsse mit – gemessen an den konjunkturellen Aussichten – recht starken Entgelterhöhungen.

Trotz stark unterschiedlicher Einschätzungen der Tarifvertragsparteien verliefen die Gespräche zur Entgeltrunde 2023 in sachlicher Atmosphäre. Nach intensiven Verhandlungen in dritter Runde konnte am frühen Abend des 15. Juni schließlich folgender Tarifabschluss vereinbart werden (Eckpunkte):

  1. Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
             ab dem 1.7.2023 um 5,9 % sowie
             ab dem 1.7.2024 um weitere 3,6 %.
  2. Laufzeit bis 31.05.2025 (24 Monate)
  3. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) i.H.v. 2.000,00 € mit der Abrechnung für Juli 2023 bis spätestens zum 31.08.2023. Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP anteilig mindestens 750,00 €. Azubis erhalten ebenfalls 750,00 € IAP.

Darüber hinaus wurde vereinbart, die bestehenden Regelungen zur Leiharbeit und Übernahme von Azubis nach erfolgreichem Abschluss bei persönlicher und fachlicher Eignung fortzuschreiben. Die Verhandlungskommission des ISTE hat den Abschluss einstimmig angenommen. 

Mit Blick auf die derzeitige Entwicklung in der Baustoffindustrie war dieser Abschluss sehr schwergefallen, auch wenn er sich genau im Rahmen der 2023 zahlreichen, im tarifpolitischen Umfeld der Steine- und Erdenindustrie getroffenen Tarifeinigungen hielt. Allerdings hatten auch alle Arbeitgebervertreter anerkannt, dass die Beschäftigten wegen der sprunghaften Inflation der vorhergehenden Monate kurzfristig eine deutliche Einkommenssteigerung benötigten. 

Die Entwicklung der Bauwirtschaft seit Sommer 2023 und in der Folge auch der Steine- und Erdenindustrie hat die negative Prognose der Arbeitgeber leider deutlich bestätigt. Sie stehen gleichwohl auch im Jahr 2024 mit großer Mehrheit hinter dem gefundenen Tarifergebnis. 

Die Kostenbelastung aus der Tabellenerhöhung berechnet sich aufgrund der vereinbarten Leermonate auf 5,4 % für das Tarifjahr 2023/2024 und auf 3,3 % für das Tarifjahr 2024/2025. 

 Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss.

 Carsten Burckhardt (Bundesvorstandsmitglied, IG BAU) und Martin Kronimus (Verhandlungsführer und SPA-Vorsitzender, ISTE) besiegeln den hart errungenen Abschluss.

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Überführung auf den neuen Entgeltrahmentarifvertrag
Im Juni 2023 konnten die Verhandlungen für eine moderne Entgeltstruktur erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Januar wurden alle Lohn- und Gehaltsgruppen in die neuen, einheitlichen Entgeltgruppen überführt.

Gespräche zur Erneuerung der tariflichen Lohnstruktur fanden mit der IG BAU bereits seit 2016 statt. Nach längerer, auch coronabedingter Unterbrechung konnten die Verhandlungen im März 2022 in Mannheim wieder aufgenommen werden. 

Am 22.5.2023 einigten sich die Verhandlungsgruppen in Heidelberg schließlich auf einen neuen einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) für alle Beschäftigten. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten, den in zahlreichen Sitzungen und zuletzt gemeinsam erarbeiteten Entgeltrahmentarifvertrag mit Geltung ab dem 1.1.2024 abzuschließen, einschließlich einheitlicher Entgeltgruppenbeschreibungen für gewerblich Beschäftigte und Angestellte und einem einheitlichen Entgeltgitter. Die zuständigen Tarifkommissionen haben im Juni 2023 das Verhandlungsergebnis angenommen. 

Wesentliche Eckpunkte des neuen ERTV sind:

  • Eingruppierung nach erforderlicher Qualifikation für die zugewiesene Tätigkeit
  • Tätigkeitsbezeichnungen als Richtbeispiele ohne starre Gruppenzuordnung
  • Erfahrungsaufstieg in zwei Stufen je Gruppe
  • Durchgängig bildungswegneutral
  • Keine Trennung zwischen gewerblich und angestellt Beschäftigten

Die Überführung ins neue Entgeltsystem erfolgte zum 01.01.2024 nach guter Vorbereitung in den Betrieben. Die Zuordnung zu den neuen Entgeltgruppen folgte dabei dem Grundsatz „Geld zu Geld“ nach der bis dahin vereinbarte Vergütungshöhe, so dass auch im Detail keine Entgelteinbußen eintreten konnten, aber auch keine pauschale Entgeltsteigerung. Dies hat die Akzeptanz bei den Beschäftigten und Arbeitgebern gefördert und wesentlich dazu beigetragen, dass der Systemwechsels nur zu wenigen innerbetrieblichen Spannungen geführt hat, die bislang alle außergerichtlich gelöst werden konnten.

Die neue Eingruppierung im System folgt nicht starr nach Tätigkeitsbezeichnungen (Staplerfahrer, Anlagenbediener), sondern der jeweils typischerweise erforderlichen Qualifikation und Erfahrung für die im Rahmen des Arbeitsvertrags zugewiesene Tätigkeiten. Diese Qualifikation wird in den Gruppen jeweils allgemein beschrieben von Anlernzeit über duale Ausbildung bis zum Masterstudium – dies aber stets nur als Maßstab und durchgängig bildungswegoffen. 

Einzelne Tätigkeiten werden zur Orientierung als Richtbeispiele genannt, bestimmen für sich genommen aber nicht die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe. So werden z.B. Kraftfahrer:innen gleich in drei Entgeltgruppen genannt und sind entsprechend der jeweiligen betrieblichen Aufgabenzuweisung und damit verbundenen Anforderungen tariflich unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet. 

Die Erfahrungsaufstiege nach zwei, bzw. vier Berufsjahren in der Entgeltgruppe bieten einen geordneten und gerechten Rahmen, den Erfahrungszuwachs auch ohne eine grundsätzliche Tätigkeitsänderung zu honorieren. Außerdem bietet das Entgeltgitter so eine Entwicklungsmöglichkeit ohne große, willkürlich erscheinende Entgeltsprünge. 
Die bis Dezember 2023 geltenden Lohngruppeneinteilungen gingen auf die 1980er Jahre zurück. In den letzten Jahren hat sich zunehmend gezeigt, dass mit den wenigen tariflichen Gruppen und der geringen Spreizung zwischen der niedrigsten und höchsten Gruppe die betriebliche Wirklichkeit kaum noch abzubilden war. Tätigkeiten hatten sich seitdem verändert und die Unterscheidung zwischen gewerblich und angestellt Beschäftigten war und ist immer weniger möglich und sinnvoll. 

Auch in einer Umfrage unter den ISTE-Mitgliedern zur Lohnstruktur hatte sich bestätigt, dass die tariflichen Entgelte besonders im Bereich einfacher Tätigkeiten im Vergleich zu anderen Branchen wie dem Reinigungsgewerbe spürbar zu hoch waren und auch innerhalb der Steine- und Erdenindustrie nicht mehr das Maß der üblichen Vergütung darstellen. Dasselbe gilt für die tariflichen Entgelte für Kraftfahrer.  

Dabei sind nach wie vor immerhin 10 % der gewerblichen Arbeitnehmer:innen über alle Fachgruppen hinweg als Helfende mit einfachen Arbeiten beschäftigt. In der Betonfertigteilindustrie sind es mit 20 % erwartungsgemäß die meisten. Die Kraftfahrer:innen machen über alle Fachgruppen sogar 16 % der gewerblich Beschäftigten aus, in der Transportbetonindustrie sind es sogar 62 % der gewerblich Beschäftigten.  

Zugleich bot die alte Lohnstruktur vielfach keine Möglichkeit, um die Tätigkeiten hochqualifizierter, handwerklich-technischer Mitarbeiter einer angemessenen, tarifvertraglichen Einstufung zuzuordnen. 

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Modernisierung des Rahmentarifvertrags gestartet
Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der RTV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Die Parteien haben dazu im Februar 2024 Verhandlungen aufgenommen.

Die Ursprünge des aktuellen Rahmentarifvertrags (RTV) liegen inzwischen mehrere Jahrzehnte zurück. Seitdem haben sich Gesetze, Rechtsprechung und die Lebensumstände weiterentwickelt. Zahlreiche Regelungen des noch aktuellen RTV werden dem nicht mehr gerecht, einige sind gar unwirksam geworden. 

Die Tarifvertragsparteien sind deshalb sich einig, dass der RTV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf - über die kürzlich reformierten Entgeltgruppen hinaus. Die Parteien haben dazu im Februar 2024 Verhandlungen aufgenommen und in zwei Verhandlungsrunden zunächst tarifliche Regelungen identifiziert, die aufgrund Änderungen in Gesetzgebung oder Rechtsprechung sowie infolge der Einführung des neuen ERTV zum 01.01.2024 unanwendbar geworden sind und dazu erste Änderungen des RTV vereinbart. 

Ziel ist es Regelungen zu schaffen, die wieder für viele Jahre wesentliche Arbeitsbedingungen regeln. Bis zu einer vollständigen Überarbeitung und einem Neuabschluss des RTV ist im Detail noch vieles zu beraten und diskutieren. Bis dahin soll eine abgestimmte „Lesefassung“ allen Beteiligten die rechtssichere Umsetzung der geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen erleichtern, in der die bereits vereinbarte Änderungen des RTV übernommen werden.  

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Einzelberatung, Prozessvertretung und Mediation
Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten gehört zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes
 

Besteht besonderer Beratungsbedarf, der über das Übliche oder für den Verband Mögliche hinausgeht, vermittelt der ISTE bewährte Fachanwälte im Arbeitsrecht. 
Für die Beratung und Begleitung bei nur einer Kündigung und der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem Bruttomonatsentgelt (Eckentgelt) des Mitarbeiters von 3.775 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.500 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Neben den coronabedingten Herausforderungen der Jahre 2021/2022 gehört die Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten weiterhin zu den selbstverständlichen Leistungen des Verbandes. Besteht besonderer Beratungsbedarf, der über das Übliche oder für den Verband Mögliche hinausgeht, vermittelt der ISTE bewährte Fachanwälte im Arbeitsrecht, die unseren Mitgliedern zum Teil im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung stehen.

Für die Beratung und Begleitung bei nur einer Kündigung und der Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzprozess sparen die Mitglieder bei einem Bruttomonatsentgelt des Mitarbeiters von 3.348,00 Euro durch die Unterstützung des Verbandes ca. 2.500 Euro an Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die tägliche Unterstützung unserer Mitglieder reicht von der rechtssicheren Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zur Verhandlung mit dem Betriebsrat über die Einführung der tariflichen Arbeitszeitflexibilisierung im Betrieb oder, aktuell auch, der Einführung von Kurzarbeit. 

Erfahrungen und Ereignisse aus der Einzelberatung behandeln wir wie in der Rechtsberatung üblich streng vertraulich. Zu bemerken ist aber, dass einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis auch im vergangenen Jahr wieder sehr aufwändige Auseinandersetzungen um fristlose oder sonst verhaltensbedingte Kündigungen bildeten. In diesen Verfahren steht regelmäßig auf allen Seiten wenig Verhandlungsspielraum zur Verfügung, aber viel auf dem Spiel. Ein sehr hohes Maß an Leidensfähigkeit ist seitens der Arbeitgeber gefordert. Ihnen wird nicht selten von den Richtern am Arbeitsgericht in einer sicheren „Hinterher-Betrachtung“ vorgeworfen, sie seien zu Beginn zu nachlässig gewesen und am Ende zu empfindlich. Mit der nötigen Erfahrung, dem Blick für das machbare und (möglichst) frühzeitiger Beratung und Vorbereitung lässt sich dennoch Vieles lösen. Dafür stehen wir den Mitgliedern mit Rat zur Seite. 

Betriebsbedingte Kündigungen spielen zuletzt wieder eine bedeutendere Rolle infolge des stellenweise gravierenden Auftragseinbruchs aus dem Baugewerbe. Diese Störungen v.a. im Bereich des Wohnungsbaus, aber zunehmend weiterer Baubereiche führen vorläufig zu einem Arbeitsrückgang, der über die Kurzarbeit allein nicht immer auszugleichen ist. 

Die individuelle Beratung ist nicht nur für die Mitgliedsunternehmen eine wichtige Dienstleistung, sondern für den Verband auch ein Instrument, um von generellen (Fehl-) Entwicklungen zu erfahren. Beispielhaft zu nennen sind die zahlreichen Auseinandersetzungen um die Abgeltung von Resturlaub oder die Eingruppierung bei einfachsten Arbeiten. 

Wiederholt kam es z.B. zu Auseinandersetzungen darüber, ob Mitarbeiter, die nicht Reinigungsarbeiten aber andere einfache Arbeiten, wie z. B. das Absacken verrichten, in die Einstiegslohngruppe einzuordnen wären, bzw. wie der Vergleichslohn für entsprechend eingesetzte Leiharbeitnehmer zu bemessen ist. Eine gerichtliche Entscheidung ist bisher nicht nötig geworden. Dennoch belasten solche Auseinandersetzungen unnötig das Arbeitsklima im Betrieb. Mit der Neufassung der Entgeltgruppen im ERTV ab 1.1.2024 konnte eine Lösung hierfür mit der IG BAU vereinbart werden. 

Erst aus der täglichen Beratungspraxis ergibt sich in diesen und anderen Fällen, welche Klarstellungen oder Änderungen z. B. im Rahmentarifvertrag auch künftig mit der IG BAU verhandelt werden müssen. So greifen Rechtsberatung, Tarifpolitik und politische Forderung nahtlos ineinander. 

Mediation im ISTE

Seit dem Frühjahr 2022 haben die Mitglieder bei innerbetrieblichen Konflikten auch die Möglichkeit, im Rahmen des ISTE-Angebots eine Mediation durchzuführen, wenn sich das Verfahren dafür eignet. 

Unter nicht aufgearbeiteten Konflikten zwischen Beschäftigten leiden oftmals die Zusammenarbeit, Leistungsfähigkeit und Produktivität im Unternehmen. Die Ursachen des Konflikts bleiben dabei meist im Verborgenen. 

Nachdem der Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel auch vor unserer Branche keinen Halt macht, stehen Unternehmer in solchen Situationen zunehmend vor der Frage, wie sie den Konflikt lösen können, um damit den Betriebsfrieden wiederherzustellen und eine Trennung von einem oder mehreren Beschäftigten zu vermeiden. 
Die klassischen arbeitsrechtlichen Maßnahmen helfen dabei oft nicht weiter oder verschärfen sogar den Konflikt.  

Im Zuge der Mediation wird im besten Fall nicht nur der Konflikt an sich gelöst, sondern die Beziehung zwischen den Streitbeteiligten für die Zukunft in Richtung einer offenen Gesprächskultur weiterentwickelt. 

Da es sich bei der Mediation um ein freiwilliges, ergebnisoffenes Verfahren handelt, kann der erste Termin von den Personalverantwortlichen angeordnet werden, anschließend entscheiden die Beteiligten jedoch selbst, ob sie das Verfahren fortführen wollen. 

Als Mediator:in ist man unabhängig und neutral. Man führt durch das ergebnisoffene Verfahren und unterstützt die Parteien bei der Konfliktlösung, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. 

Im arbeitsrechtlichen Kontext wird die Lösung der Konfliktparteien bei Bedarf noch von der Personal- und/oder Geschäftsleitung geprüft und genehmigt. 

So können wir unsere Mitglieder auch in den Fällen unterstützen, in denen die klassische arbeitsrechtliche Beratung nicht weiterhilft, in dem wir ein Mediationsverfahren organisieren und durchführen. 

Ebenso wie die Prozessvertretung erbringt der ISTE dies als freiwillige Leistung im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten. In Fällen, in denen eine Mediation durchgeführt wurde, ist eine Prozessvertretung durch den ISTE ausgeschlossen. 

Als Arbeitgeberverband wollen wir mit diesem Angebot neben der Unterstützung für die Personalarbeit schließlich einen kleinen Beitrag zum guten Arbeitsumfeld in unserer Branche leisten, um in schwierigen Situationen Fachkräfte für unsere Mitgliedsunternehmen zu sichern und langfristig für die Steine- und Erdenindustrie insgesamt. 

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Veranstaltungen

Die für die Personalarbeit wichtige Quintessenz aus Verbandsarbeit und Einzelberatung geben wir im Rahmen unserer Schulungen regelmäßig weiter.

Aufgrund der Einführung des neuen Entgeltrahmentarifvertrags haben ab Sommer Onlineschulungen zu den wichtigsten Themenschwerpunkte Einführung und Überführung stattgefunden. 

Im Herbst konnte sodann eine Präsenzschulung zum Thema Eingruppierung in das neue Entgeltgitter stattfinden, in der anhand vieler Praxisbeispiele diskutiert und gearbeitet wurde. 

Im zweiten Themenblock ging es um Personalanpassungsmaßnahmen und die betriebsbedingte Kündigung. Aufgrund des deutlichen Auftragsrückgangs seitens des Bauindustrie im Laufe des Jahres 2023 und 2024 haben hierzu die Anfragen sprunghaft zugenommen. 

Die anschließenden Diskussionen und der praxisbezogene Austausch unter den Personalverantwortlichen rundeten die Schulung ab.

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Ausbildungskampagne „Bock auf Steine?“

Mit der vom Arbeitskreis Personal entwickelten und fachlich weiter begleiteten Ausbildungskampagne wollen wir die Mitglieder darin unterstützen, Auszubildende für die Steine- und Erdenindustrie zu gewinnen. Das gemeinsam mit dem Arbeitskreis Personal und Bernd Schuler, xx Design Partner entwickelte Marketingkonzept setzt auf Karten zu verschiedenen Ausbildungsberufen und allgemeinen Themen (Praktika, Ausbildungsvergütung, Umweltthemen), auf einen kleinen Messestand und eine neu gestaltete Internetseite. 

Seit Beginn der Kampagne haben die Mitgliederanfragen zum Thema Ausbildung erfreulicherweise zugenommen und die Berufe-Karten kommen auf Veranstaltungen der Mitgliedsunternehmen mit Schüler:innen sehr gut an. 
Seit Frühjahr 2024 gibt es eine weitere Berufe-Karte für den Ausbildungsberuf Bergbautechnologe (m/w/d), Fachrichtung Tiefbautechnik. 

Im Jahr 2023 haben wir aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit heraus gemeinsam mit Arbeitsbereich Personalleiter erstmals den ISTE-Azubitag organisiert. Zur Prämiere kamen an zwei Terminen insgesamt mehr als 180 Auszubildende und Ausbilder nach Stuttgart zu einem Fachprogramm - von der Baustellenbesichtigung zu S 21 bis zu Information und Podiumsgespräch zum Thema Karriere in der Steine – und Erdenindustrie. Dieses Jahr fand der Azubitag am 2. und 3. Juli 2024 mit dem Besuch des Zementwerks und des Werkforums der Holcim (Süddeutschland) GmbH in Dotternhausen statt. 

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Forderungen an die Politik
  • Das Bundesmindestlohngesetz muss dringend eine Öffnung für tarifliche Regelungen erhalten und besonders im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung den Arbeitsvertragsparteien mehr Gestaltungsspielraum einräumen.
  • Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen benötigen dringend ein zeitgemäßes Arbeitszeitrecht, das den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht wird. Die sich abzeichnenden Änderungen bei der Arbeitszeitdokumentation, entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, dürfen nicht vorgenommen werden, ohne die europarechtlich zulässigen Spielräume zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung den Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen ebenfalls einzuräumen.
  • Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung darf nicht eingeschränkt werden. Weder ist sie ein Massenphänomen noch erfolgen diese Befristungen willkürlich. Deren Einsatz ist schon jetzt klar beschränkt und Kettenbefristungen auf diese Weise ebenfalls nicht möglich. Auf der anderen Seite sichert die sog. sachgrundlose Befristung die nötige Sicherheit und Flexibilität bei unvermeidbaren Veränderungen im Betrieb und bietet gleichzeitig vielen Arbeitnehmer:innen die Chance zum Einstieg in die unbefristete Beschäftigung.

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