»Die tarifgebundenen Unternehmen stehen für einheitliche und faire Arbeitsbedingungen zum Nutzen der Branche. Und die jüngste Modernisierung der Entgeltstrukturen steigert darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit der tarifgebundenen Betriebe.«
Martin Kronimus, Kronimus AG, Iffezheim,
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA) des ISTE
Dafür stehen wir
Der ISTE steht für faire und marktgerechte Arbeitsbedingungen in unserer Branche. Der ISTE steht für die Regelung einheitlicher Arbeitsbedingungen
im Flächentarifvertrag und über die Branchenzweige hinweg. Der ISTE setzt sich für branchenspezifische Lösungen ein, wo dies erforderlich ist, z. B. in Form der Arbeitszeitflexibilisierung über den gesamten, zwölfmonatigen Jahreslauf oder die Möglichkeit witterungsbedingter Kündigungen, die selbstverständlich immer mit der Wiedereinstellungszusage verbunden sind.
Die Tarifpolitik ist ein Herzstück der Arbeit des ISTE. Der ISTE schließt als Arbeitgeberverband – derzeit mit der IG BAU – die branchenspezifischen Flächentarifverträge für die Beschäftigten der Steine- und Erdenindustrie in Baden-Württemberg ab. Diese Tarifverträge finden bei einem Großteil der Arbeitsverhältnisse unserer Branche Anwendung.
Tarifpolitische Rahmenbedingungen
In Deutschland werden Entgelte und Arbeitszeiten von den Tarifvertragsparteien grundsätzlich ohne staatliche Einflussnahme ausgehandelt. Grundlage ist die in Art. 9 des Grundgesetzes geregelte Koalitionsfreiheit: „Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.”
Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und damit verbundener Regelungen zur Tarifautonomie ist dieses Grundrecht spürbar eingeschränkt worden. Noch entscheiden aber die Tarifvertragsparteien in Deutschland maßgeblich über Höhe und Entwicklung des Personalaufwandes und damit über gut 70 Prozent des Volkseinkommens.
Der Branchentarifvertrag gibt den Arbeitsverhältnissen einen verlässlichen Rahmen. Er entlastet die betrieblichen Arbeitsbeziehungen von Konflikten und erspart den Unternehmen erheblichen eigenen Aufwand bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Für den Branchentarifvertrag sprechen also überzeugende Argumente:
Der Branchentarifvertrag
- hält weitgehend Konflikte aus den Betrieben heraus und sichert so den Betriebsfrieden,
- nimmt den Unternehmen die zeit- und kostenintensiven Tarifverhandlungen ab,
- ist bei der Regelung komplexer Rechtsmaterien vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine große Entlastung,
- ermöglicht durch die Friedenspflicht während der Laufzeit störungsfreie Lieferbeziehungen,
- kann auch gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Gemessen an diesen Zielen müssen die Tarifverträge fortlaufend den sich ändernden Bedingungen angepasst und modernisiert werden. So haben die Tarifvertragsparteien IG BAU und ISTE in den Jahren 2022 und 2023 in intensiver Zusammenarbeit die Entgeltstrukturen grundlegend erneuert und ein einheitliches Entlohnungssystem für gewerblich und angestellt Beschäftigte geschaffen, das vollständig durchgängig und bildungswegoffen die Basis für eine leistungsangemessene, differenzierte und gerechte Tarifvergütung bildet.
Das Entlohnungssystem bietet Entwicklungsmöglichkeiten und damit Leistungsanreize und zugleich für beide Arbeitsvertragsparteien die Sicherheit eines Tarifvertrags. Im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und die Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebs ein hoch geschätzter Vorteil.
Auch auf der Bundesebene vertritt der ISTE die Interessen seiner Mitglieder im Bereich der Tarifpolitik über die Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden (SPA) mit Sitz in Berlin.
Rat und Tat in Einzelfällen
Der ISTE bietet seinen Mitgliedern, ob mit oder ohne Tarifbindung, alle Leistungen des klassischen Arbeitgeberverbandes und damit umfassende Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht. Dazu gehört die schnelle und fundierte arbeits- und sozialrechtliche Beratung und Vertretung durch eigene Fachjuristen
- bei der Vertragsgestaltung,
- bei der Vertragsbeendigungen, wo möglich im Wege einvernehmlicher Lösungen, wo nötig durch Kündigung,
- bei Konflikten über Arbeitsbedingungen, ganz überwiegend außergerichtlich, wo nötig vor den Arbeitsgerichten,
- in behördlichen Verfahren, zum Beispiel beim Integrationsamt,
- in Verhandlungen und Verfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz,
- in Verhandlungen mit Sozialversicherungsträgern (zum Beispiel Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft,...) oder
- in Verhandlungen mit der Gewerkschaft.
Besonders kleinere und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen profitieren von den zusätzlichen Leistungen für die tägliche Personalarbeit, wie
- dem kostenlosen Zugang zu branchenspezifischen und auf die Tarifverträge abgestimmten Mustern, zum Beispiel Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abmahnungen/Korrekturvereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen, z.B. zur Kurzarbeit,
- regelmäßige Schulungen, gezielt auch für fachfremde Verantwortungsträger der Mitgliedsunternehmen.
Die individuelle Beratung ist nicht nur für die Mitglieder eine wichtige Dienstleistung. Für den Verband ist sie auch ein Instrument, um ggf. von generellen (Fehl-)Entwicklungen zu erfahren, die dann auf politischer Ebene, in Tarifverhandlungen und nötigenfalls auf dem Rechtsweg im Interesse aller Mitglieder umgekehrt, kompensiert oder vorteilhaft gestaltet werden müssen.