Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, auch genannt Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und Renaturierungsgesetz, ist eine Verordnung der Europäischen Union, deren Kernpunkt die Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, ihre Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur durch Renaturierung in einen guten ökologischen Zustand zurückzuführen.

Das Gesetz ist ein Kernelement des Europäischen „Green Deal“ und der EU-Biodiversitätsstrategie und macht die darin gesetzten Ziele für die „Wiederherstellung der Natur“ verbindlich.

Programm und weitere Informationen folgen.

Referent:

Dr. Till Elgeti, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner bei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB