In Deutschland wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend eingeführt

Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Diese Rechnungen müssen den europäischen Normen entsprechen, insbesondere der Norm EN 16931, und Formate wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung sind zulässig. Hier gibt es keine Übergangsregelungen.

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