Bereits zum 19. Mal können sich Unternehmen und Selbständige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung für den baden-württembergischen Umweltpreis bewerben. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Januar 2020.

Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen bis 250 Mitarbeitende“ sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende“ vergeben. Zusätzlich wird der Jurypreis „Kreislaufwirtschaft“ ausgelobt. Dabei wird ein Unternehmen gesucht, das in vorbildlicher Weise den Weg von der Abfallwirtschaft zu einer Kreislauf- und Sekundärrohstoffwirtschaft beschritten hat.
Darüber hinaus vergibt das Land einen Sonderpreis für Organisationen aus dem Non-Profit-Bereich, die unternehmensähnliche Strukturen aufweisen. „Unser Ziel ist es, auch unternehmensähnliche Non-Profit-Organisationen zu motivieren, sich im betrieblichen Umweltschutz zu engagieren“, erklärte Untersteller.

Für den Umweltpreis bewerben können sich Unternehmen und Selbständige mit einem Unternehmensstandort in Baden-Württemberg. Die Bewerbungen sind auf einen Standort in Baden-Württemberg zu beziehen.

Die feierliche Preisverleihung wird am 9. Dezember 2020 in Stuttgart stattfinden.

Weitere Informationen, sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite des Umweltministeriums unter www.umweltpreis.baden-wuerttemberg.de zum Download zur Verfügung.