Das LGRB stellt seit dem 27. Juli 2023 eine neue Homepage sowie ein neues LGRBanzeigeportal für die Anzeige und Übermittlung geologischer Daten aus Bohrungen und anderen geologischen Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz bereit.

Dadurch werden das bisher verwendete Bohranzeigensystem sowie das PDF-Formular zur Anzeige von geologischen Untersuchungen abgelöst.

Geologische Untersuchungen sind nach § 8 GeolDG spätestens zwei Wochen vor Beginn dem LGRB unaufgefordert anzuzeigen, unbeschadet der für die Untersuchung einschlägigen Vorschriften anderer Gesetze.