Grüne Gartenvielfalt: Flyer des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. zum Thema Schottergärten
Seit dem Sommer 2020 ist als Folge einer Novelle des Landesnaturschutzgesetzes die Anlage von Gärten als „Schottergarten“ in Baden-Württemberg verboten. Nicht jeder Garten mit Natursteinelementen ist jedoch als „Schottergarten“ ein naturfeindlicher Ort. Vielmehr können Steingärten mit regional gewonnenen Materialien eine Bereicherung des urbanen Naturhaushalts darstellen. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen naturnahen Steingärten und naturfernen Schottergärten? Was sind die Vorzüge der Einbindung von regionalen Natursteinen in die Gartengestaltung?
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. hat sich in Zusammenarbeit mit dem ISTE des Themas angenommen und dazu Ende letzten Jahres einen Flyer veröffentlicht.
Unter dem Stichwort „Stein darf sein“ wird in diesem Flyer die gestalterische Bedeutung von regional gewonnenen Natursteinen für vielfältige, naturnahe Gartenlandschaften betont und auf anschauliche Weise den Nachteilen eines naturfernen Schottergartens gegenübergestellt.
Den Flyer in digitaler Form finden Sie im pdf-Format hier (Link zu pdf). In gedruckter Form ist der Flyer direkt beim GaLa-Verband erhältlich (info@galabau-bw.de).
Der ISTE bearbeitet aktuell eine weitergehende Broschüre, die genauer auf die Abgrenzung zwischen den gesetzlich verbotenen Schottergärten und den für den Naturschutz förderlichen Steingärten eingeht. Sollten Sie zu diesem Thema inzwischen weitere Fragen oder Anregungen haben, wenden sie sich bitte an Herrn Roeder (roeder@iste.de).