Baggersee, Kiesgrube, Steinbruch: Nachnutzung für Mensch, Tiere, Landwirtschaft und Wald
Für die Gewinnung unserer dringend benötigten heimischen mineralischen Rohstoffe wie Kies, Sand und Naturstein brauchen wir in Baden-Württemberg vorübergehend nur 0,15 Prozent der Landesfläche. Das ist wenig und wird sich auch nicht ändern. Denn dort, wo die Rohstoffgewinnung abgeschlossen ist, stellen die Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie den vorherigen Zustand wieder her oder überführen das Gelände in eine hochwertige Folgenutzung. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig. Sie dienen später als Flächen:
- für die Landwirtschaft
- für die Forstwirtschaft
- als Biotope für seltene Tierarten und Pflanzen.
- für die Freizeitnutzung der Bevölkerung
Es ist eine Chance, dass für die Rohstoffgewinnung die jeweiligen Flächen nur vorübergehend benötigt werden und nach der Gewinnung vielfältige Möglichkeiten zur Folgenutzung entstehen. Je nachdem, wie groß die Abbaustätte ist, können auch Nutzungskombinationen miteinander abgestimmt werden.
Schon während der Rohstoffgewinnung werden Flächen, die nicht mehr für die Rohstoffgewinnung genutzt werden, renaturiert oder rekultiviert. Dabei liegt ein Schwerpunkt bei der Integration von Naturschutz- und Klimaschutzzielen – unabhängig davon, wie der Steinbruch, die Kiesgrube oder der Baggersee nachgenutzt werden soll
Was bestimmt die Nachnutzung von Gewinnungsstätten?
Die Art der Nachnutzung wird vor allem von folgenden Faktoren beeinflusst:
- Wie groß ist die Abbaustätte?
- Wird Lockergestein, also Sand und Kies, im Trocken- und/oder Nassabbau (Kiesgrube bzw. Baggersee) oder Festgestein wie Kalk, Granit oder Sandstein in einem Steinbruch gewonnen?
- In welchem Umfeld ist die Gewinnungsstätte eingebettet
Gesetzliche Rahmenbedingungen beeinflussen die Art der Folgenutzung, lassen aber auch Spielräume für die Ausgestaltung. Wichtige gesetzliche Regelungen sind z.B. die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Was ist Trocken- und Nassgewinnung?
und die Regelungen der Walderhaltung nach dem Landeswaldgesetz. Wenn in Natur und Landschaft eingegriffen wird, schreibt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vor, wie die Flächen kompensiert werden müssen.
Wie können Steinbrüche, Baggerseen und Kiesgruben genutzt werden?
Entsprechend den allgemeinen Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes sind unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
- Förderung natürlicher Sukzession,
- Renaturierung,
- naturnahe Gestaltung,
- Wiedernutzbarmachung oder
- Rekultivierung
auszugleichen. Diese Maßnahmen sehen Sie im Folgenden
Viele ehemalige Steinbrüche und Kiesgruben werden für die Aufforstung des Waldes genutzt. Jedoch können auch nicht-forstwirtschaftliche Interessen in der Rekultivierungsplanung berücksichtigt werden. Außerdem genießt auch der Arten- und Biotopschutz einen hohen Stellenwert.