Rohstoffsicherung und Raumordnung
»Unsere heimischen mineralischen Rohstoffe sind unverzichtbar. Um sie umweltfreundlich zu gewinnen, muss dies dezentral geschehen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren dafür
dauern jedoch viel zu lange. Einfach und schnell müssen sie werden – wie bei den erneuerbaren Energien. Eine Aufgabe für die Politik.«
Oliver Mohr, Meichle + Mohr GmbH, Immenstaad,
Präsident des ISTE und Vorsitzender des Umwelt- und Rohstoffausschusses
Dafür stehen wir
Der ISTE bündelt die Belange der Rohstoffwirtschaft und tritt gegenüber der Landes- und Regionalplanung sowie den Fachbehörden als Interessenvertreter und fachlicher Ansprechpartner auf. Tätigkeitsschwerpunkt sind auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans sowie die Rohstoffsicherung in den Regionen. Darüber hinaus bringt sich der ISTE in sämtliche überörtliche Planungen ein, die im Zusammenhang mit den Rohstoffgewinnungsstätten des Landes und deren Gesteinsvorkommen stehen.
Unser Ziel ist eine nachhaltige Rohstoffsicherung. Dafür werden in den überörtlichen Plänen und Programmen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen – durch Gebietsdarstellungen für die langfristig vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen.
Abbaustätten sind wichtig
Angestrebt wird eine dezentrale Verteilung der Rohstoffgewinnungsstätten und der zu sichernden Flächen über das Land. Hierdurch werden Transportwege minimiert und Emissionen durch den Verkehr vermieden. Eine Reduzierung der Zahl der Gewinnungsstätten soll durch die Regionalplanung aus Sicht des ISTE vermieden werden, um keine übermäßigen Beeinträchtigungen an wenigen Großstandorten entstehen zu lassen. Außerdem wird damit die Versorgungssicherheit erhöht, die angesichts zeitlich ausufernder Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zunehmender Zugriffsschwierigkeiten immer mehr infrage gestellt ist.
Neuaufschlüsse sind nötig
Bestehende Abbaustätten sollen bis zur Neige abgebaut werden. Der Erweiterung ist gegenüber Neuaufschlüssen der Vorzug zu geben. Letztere sind aber für die Sicherstellung der Rohstoffversorgung zwingend erforderlich. Die Regionalpolitik muss dies erkennen und Gebiete hierfür vorsehen. Ziel sollte sein, jede nicht erweiterbare regionalbedeutsame Abbaustätte nach dem Prinzip „One in, one out“ durch einen Neuaufschluss zu ersetzen. Diese Neuaufschlüsse sind an Standorten mit hoher Rohstoffmächtigkeit und -qualität mit möglichst geringen Nutzungskonflikten und geringen Abraummächtigkeiten zu errichten. Die Mitnutzung bestehender Werksinfrastruktur ist vorteilhaft, insbesondere auch von Schiffsverladeanlagen an Rhein und Neckar. Die Abbaustätten in Baden-Württemberg werden unter Berücksichtigung aller relevanten Schutzgüter optimiert.
Schließlich sollen die Produkte entsprechend ihrer Qualität einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden. Um in der Regionalplanung die tatsächlichen Schwierigkeiten in den Genehmigungsverfahren, beim Grunderwerb und beim Abbau selbst angemessen zu berücksichtigen, ist auf eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Dimensionierung der Vorranggebiete durch Beachtung verschiedener Belange, wie sie im neuen Rohstoffkonzept des Landes ausgeführt sind, Wert zu legen.
Gewichtung der Rohstoffsicherung in der Regionalplanung
Angesichts der Überplanung von mindestens zwei Prozent der Landesfläche für erneuerbare Energien ergeben sich zunehmend Flächenkonkurrenzen mit der Rohstoffgewinnung. Daher kommt der räumlichen Steuerung beider Belange in der Regionalplanung große Bedeutung zu: Sowohl das Flächenziel für erneuerbare Energien als auch die Darstellung und Festlegung von Abbaugebieten – aus Sicht des ISTE für mindestens 25 Jahre – sowie von Rohstoffsicherungsgebieten müssen umgesetzt werden, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Planungszeiträume reichen in der Rohstoffsicherung weit über eine Regionalplan-Planungsperiode hinaus und erfordern daher entsprechenden Weitblick. Der ISTE sieht sich hierbei als Partner und konstruktiver Begleiter des Ausbaus erneuerbarer Energien. Da die Zugänglichkeit zu heimischen mineralischen Rohstoffen als essenzielle Rohstoffe dauerhaft sichergestellt werden muss und gegenüber kritischen und strategischen Rohstoffen nicht vernachlässigt werden darf, ist eine Überplanung dieser Vorkommen mit baulichen, wasser- oder naturschutzrechtlichen Vorhaben nicht vereinbar. Die Rohstoffwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag für funktionierende, regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie wirkt krisendämpfend und stellt insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft Arbeitsplätze zur Verfügung. Der ISTE setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Strukturen erhalten und gefördert werden und Baden-Württemberg seinen Bedarf an nicht energetischen mineralischen Rohstoffen weiterhin aus heimischen Lagerstätten decken kann. Insgesamt ist eine kohärente Rohstoffpolitik aus einem Guss für die EU, den Bund, das Land und jede Region erforderlich
Wissensvorsprung durch digitale Geodaten
Im Zuge von Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung ist der Zugriff auf raumbezogene Daten für Unternehmen essenziell. Das vom Bundesverband MIRO und den Landesrohstoffverbänden finanzierte und inzwischen bundeslandübergreifende Geoinformationssystem GisInfoService bietet ein komfortables Werkzeug, um relevante Geodaten rund um einen Abbaustandort darzustellen und auszuwerten. In verschiedenen Erweiterungsvarianten (Grundstücks- und Genehmigungsmodul) wird die Kartenanwendung der Basis-Version mit einer Datenbank verknüpft, womit eine professionelle Verwaltung von Flurstücken, Vertrags- und Genehmigungsdaten sowie weiteren Flächeninformationen möglich ist.
Weitere Informationen unter www.GisInfoService.de
Rohstoffsicherung und Raumordnung – Entwicklungen und Aktivitäten
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Zum Artikel
Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien Zum Artikel
Regionalplanung zur Rohstoffsicherung Zum Artikel
Forderungen an die Politik Zum Artikel
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans
Die ersten Eckpunkte sind benannt.
Die Lebensweisheit „Nichts ist beständiger als der Wandel“ ist aktueller denn je und gilt auch für die Landes- und Regionalplanung und somit auch für unsere Rohstoffsicherung. So wird nach 20 Jahren nun der Landesentwicklungsplan (LEP) neu aufgestellt und eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes diskutiert.
Der LEP ist das Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. Der LEP macht Vorgaben dazu, welche Flächen wie genutzt werden sollen. Dabei betrachtet er stets das Land als Ganzes. Am LEP müssen sich alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen orientieren. Das heißt, er setzt die Leitplanken für räumliche Planungen auf allen Ebenen bis hin zum Bebauungsplan oder den wasserrechtlichen-, bergrechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die rohstoffgewinnende Industrie.
Als ersten Aufschlag für den Prozess zur Erstellung des neuen LEP hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein Eckpunktepapier erarbeitet. In diesem werden auch Eckpunkte benannt, die für die rohstoffgewinnende Industrie entscheidend sind.
Erfreulich, dass als Folge gestörter Lieferketten und einer zunehmenden Rohstoffverknappung einer eigenständigen Rohstoff-Versorgung nun eine besondere Wertschätzung entgegengebracht wird.
Richtigerweise soll für die Rohstoffsicherung das System des aus dem Jahr 2002 stammenden LEP grundsätzlich beibehalten werden. So sollen auch zukünftig in den Regionalplänen Abbaubereiche für den zeitnahen Abbau und Sicherungsbereiche für einen späteren Rohstoffabbau ausgewiesen werden. Erfreulicherweise sollen diese Ausweisungen in allen Regionalverbänden durch einheitliche Kriterien aus dem Rohstoffkonzept begründet werden.
Der rohstoffgewinnenden Industrie wird ebenfalls zum Vorteil gereichen, dass schon in der Regionalplanung Nachnutzungen für Abbaubereiche wie z. B. „Zweckbestimmung Recycling“ zugewiesen werden sollen. Darüber hinaus wird die Kreislaufwirtschaft und der Ausbau des Recyclings betont. Hier gilt es jedoch keine falschen Erwartungen zu wecken, da durch R-Baustoffe keine vollständige Substitution von Mineralischen Rohstoffen möglich ist. Die Fakten und Statistiken wie zum Beispiel in unserer Massenstromgraphik sprechen hier eine eindeutige Sprache.
Zentrale Forderung des ISTE wird die Festschreibung des Erhalts der dezentralen und verbrauchsnahen Versorgung mit mineralischen Rohstoffen sein. Um die volkswirtschaftlich so vorteilhafte Dezentralität und die Sicherung der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen langfristig zu gewährleisten, muss die Aufgabe von raumbedeutsamen Gewinnungsstätten eine Ersatzplanung mit einem Neuaufschluss einer Lagerstätte im Sinne von One out, One in zur Folge haben. Dies mit dem Ziel den Genehmigungsbehörden einen größeren Ermessensspielraum bei der Erweiterung bestehender Abbaustätten zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird der ISTE für den neuen LEP einfordern, dass für die Erreichung der Klimaneutralität des Landes die dringend notwendigen planerischen Leitplanken zur Etablierung von H2- und CO2-Transportnetzen gesetzt werden, um so auch im Südwesten der energieintensiven Zementindustrie eine langfristige Perspektive zu geben, die es bereits jetzt ermöglicht unternehmerische Entscheidungen zur Klimaneutralität zu treffen.
Regionalplanung zu den erneuerbaren Energien
Die Planungen für die Erneuerbaren Energien erfordern eine gute Abstimmung mit der rohstoffgewinnenden Industrie.
Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht aus dem Landesentwicklungsplan heraus und nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre.
Regionalplanerisch war das letzte Jahr geprägt vom Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bun-des (WindBG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). So werden alle Regionalpläne derzeit fortgeschrieben mit dem Ziel mindestens 1,8% für Windkraftanlagen und 0,2 % für Freiflächen-Photovoltaik der Landesfläche festzulegen.
Der ISTE und seine Mitgliedsunternehmen begleiten diesen Prozess konstruktiv mit dem Ziel der Etablierung der Erneuerbaren Energien. Neben der Einzelfallbetrachtung und Klärung von auszuweisenden Windkraft- und PV-Vorranggebieten auf Rohstoff-Abbau und -Sicherungsgebieten engagiert sich der ISTE im Besonderen für die Etablierung von Vorrangflächen auch für Floating-PV-Anlagen in der Regionalplanung.
Regionalplanung zur Rohstoffsicherung in den Regionen
Den Regionalverbänden in Baden-Württemberg obliegt die gesetzliche Pflicht nach dem Raumordnungsgesetz, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Sie übernehmen diese Aufgabe in Ermangelung einer Fachplanung für die meisten mineralischen Rohstoffe. Landesrechtliche Regelungen differenzieren dies weiter aus und ermöglichen die Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von 20 Jahren sowie von Gebieten zur Sicherung von Rohstoffen für die nachfolgenden 25 Jahre. Das neue Rohstoffkonzept gibt hierzu weitere Hinweise wie hiermit in künftigen Verfahren umzugehen ist.
Der ISTE wirkt in allen Regionen, die sich derzeit in Planungsverfahren befinden, darauf hin, dass ausreichend Gebiete festgelegt werden, um die für die Gesellschaft zu sichernden Rohstoffmengen tatsächlich gewinnen zu können und dass der Planungsauftrag der jeweiligen Regionalverbände erfüllt wird. Die Regionalpolitik muss sich vergegenwärtigen, dass die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind und keine Befugnis zur Mengensteuerung im Sinne einer planerischen Reduzierung von zu sichernden Rohstoffmengen besteht. In diesem Fall wäre ein Regionalplan nicht genehmigungsfähig und bedürfte einer erneuten Überarbeitung.
In den einzelnen Regionen stellt sich der Status quo (Stand 22. Mai 2024) innerhalb der für die rohstoffgewinnende Industrie relevanten Planverfahren wie folgt dar:
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossene Regionalplan mit seinen Grundsätzen und Zielen für die Gebiete für den Abbau und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe ist seit November 2023 rechtskräftig.
Zum Entwurf des Teilregionalplans Energie, der sowohl die Flächenkulissen für die Windenergie als auch die Photovoltaik, beinhaltet, hat der ISTE bereits Stellung genommen. Voraussichtlich wird die zweite Offenlage hierzu Ende des Jahres 2024 oder Anfang des Jahres 2025 erfolgen.
Im Dezember 2023 erfolgte der Satzungsbeschluss des Regionalplans Donau-Iller mit seinen Grundsätzen und Zielen sowie Flächenfestsetzungen auch für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen. Die Genehmigung und somit Rechtskraft werden erwartet.
Im Herbst 2024 wird die Beteiligung für die Teilfortschreibung für die Windkraft erfolgen, zu der der ISTE im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen wird. Eine Planhinweiskarte für Freiflächen-PV-Anlagen liegt vor.
Auwaldwiederbegründung in einem rückgespülten Bereich eines Baggersees in der Region Mittlerer Oberrhein
Der Regionalplan 2020 mit seinen Festsetzungen auch für die Rohstoffvorkommen liegt seit April 2024 in einer aktuellen konsolidierten Fassung vor.
Nach den Beschlüssen der Verbandsversammlung erfolgt das Beteiligungsverfahren für die Solarenergie voraussichtlich im Juni 2024 und das für die Windenergie im Dezember 2024 / Januar 2025. Der ISTE wird die Beteiligung des ISTE wird diese Verfahren verfolgen und Stellung nehmen.
Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am 27.4.2021 beschlossene Teilregionalplan zur Rohstoffsicherung liegt im Berichtszeitraum noch immer beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zum Vollzug der Genehmigung.
Mit den Beschlüssen der Verbandsversammlung im März 2024 zum Anhörungsentwurf für die Teilfortschreibung der Windenergie und im Mai 2024 für die Freiflächen-Fotovoltaik wird der ISTE im Sinne seiner Mitglieder nun zu diesen Fachplanungen Stellung nehmen.
Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung auf einem Baggersee in der Region Bodensee-Oberschwaben
Der ISTE hat seine Stellungnahmen im Rahmen der zweiten Offenlage der Gesamtfortschreibung (ohne Lockergesteine) sowie den Teilfortschreibungen für die Windkraft und Solar-Energie übermittelt. Besonders erfreulich ist die Positionierung der Region Mittlerer Oberrhein als Pilotregion für Schwimmende Photovoltaik. So wird in der Teilfortschreibung Photovoltaik die raumordnerische Ermöglichung von vielen Floating-PV-Anlagen vollzogen. Gemeinsam mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein wirbt der ISTE für die Möglichkeit bis zu 25% einer Seebedeckung für die Floating-PV zur Verfügung zu stellen. Erst kürzlich hatte der Regionalverband auf Studien der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) verwiesen, nach denen Seebedeckungen von bis zu einem Viertel (25%) als gewässerökologisch vertretbar erachtet wurden.
Der seit 2015 rechtskräftige Regionalplan (Änderungen von 2017 und 2019) mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie hat weiterhin Bestand. Zu den Teilfortschreibungen Wind und Solar hat die der ISTE im April 2024 Stellung bezogen.
Der Teilregionalplan Rohstoffsicherung ist verbindlich seit 2015, derzeit wird die Gesamtfortschreibung vorbereitet, innerhalb derer auch der Teilregionalplan Rohstoffsicherung integriert werden soll. Zu den Teilfortschreibungen Wind und Solar hat der ISTE im April 2024 Stellung genommen.
Auch in diesem Regionalverband wird derzeit die Gesamtfortschreibung vorbereitet. Die Beteiligung zu den Teilplänen Wind und Solar erfolgte bereits, so dass der ISTE zu diesen im April 2024 seine Eingaben machte.
Um die Weiterführung des Abbaus lokaler Rohstoffvorkommen zu ermöglichen, wurde eine Regionalplanänderung (Regionalplan 2010) zur Anpassung zweier Vorranggebietet angestrengt. Auf Grundlage dieser wird ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Schotterprodukten im Großraum Stuttgart geleistet. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss zu Gunsten dieser Regionalplanänderung sind inzwischen vollzogen, so dass nun der Antrag auf Genehmigung dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vorliegt. Darüber hinaus hat der ISTE die Belange seiner Mitglieder auch in der aktuellen Planung für Windkraft-Vorrangflächen vertreten.
Der Teilregionalplan für die Rohstoffsicherung ist seit dem Jahr 2019 gültig. Derzeit erfolgen die Fortschreibungen für die Solar- und Windenergie zu denen der ISTE die Anliegen seiner Mitglieder einbringen wird.
Der seit dem Jahr 2017 rechtskräftige Regionalplan mit seinen Festsetzungen auch für die rohstoffgewinnende Industrie hat nach wie vor Bestand. Aktuell erfolgen Teilfortschreibungen sowohl für die Solarenergie als auch für die Windkraft zu denen der ISTE bis zum Herbst 2024 Stellung nehmen wird.
Der einheitliche Regionalplan für die Metropolregion Rhein-Neckar ist seit dem Jahr 2014 verbindlich. Im Berichtszeitraum fanden die Anhörungen für die Fortschreibung des Teilregionalplanes Wind sowie für die Neuaufstellung des Teilregionalplanes Solar statt. Innerhalb beider Verfahren hat der ISTE in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsbetrieben die Interessen der Steine Erden Industrie gewahrt.
Forderungen an die Politik
- Der gesetzliche Auftrag zur dauerhaften Rohstoffsicherung und sicheren Versorgung mit heimischen mineralischen Rohstoffen muss auf allen Ebenen umgesetzt werden. Die Rohstoffsicherung und -gewinnung bedarf durch die Ortsgebundenheit der Vorkommen und Lagerstätten sowie ihrer grundlegenden Bedeutung für die Gesellschaft eines besonderen Schutzes und muss neben einer den Bedarf deckenden Festlegung auch weitere Vorkommen sichern.
- Zur Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit müssen Vorranggebiete für den Abbau für 25 Jahre dimensioniert werden. Bei Neuaufschlüssen ist eine umfassendere Dimensionierung entsprechend der Mindestabbauzeiträume für die Vorkommensausweisung in der Karte der Mineralischen Rohstoffe notwendig.
- Zur Freihaltung von entgegenstehenden oder den Rohstoffabbau erschwerenden Nutzungen müssen Vorranggebiete zur Sicherung von Rohstoffen für 25 Jahre dimensioniert werden. Insbesondere für die planerisch gebotene, langfristige Sicherung von seltenen oder sich verknappenden Rohstoffen, sollen darüber hinaus weitere Gebiete dargestellt werden.
- Das beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsrecht für Vorhaben der Erneuerbaren Energien muss auf die Rohstoffsicherung und -gewinnung ausgedehnt werden.
- Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen sind bei den Planungen und Vorhaben für Solar- und Windenergie zu beachten sowie bauwürdige Vorkommen zu berücksichtigen.
- Die gesetzlichen Regelungen sind bei den Genehmigungsbehörden einheitlich anzuwenden und Untersuchungsumfänge auf tatsächlich entscheidungsrelevante Belange zu beschränken.
- Die dezentrale und verbrauchsnahe Rohstoffgewinnung ist in allen Regionen des Landes zu erhalten bzw. wiederherzustellen.